Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung form- und fristgerecht zum 30.04. gekündigt. Habe auch mit Verwalter ausgemacht, wenn ein neuer Mieter früher rein will, er dieses ab 01.04. machen kann.
Das ist kulant, denn ein Recht darauf hat der ausziehende Mieter nicht!
Heute ist der 2. Besichtigungstermin in meiner Wohnung und er will fotos machen, da er die angeblich besser vermakten kann. Als ich gemietet hatte, waren vorher keine Fotos der Wohnung im net.
Das muss man natürlich nicht zulassen, aber wenn dadurch die Wohnung eher vermietet wird, wäre das eine Überlegung wert.
Weiterhin will er mir ca. 50 EURO von der Kaution einhalten.
Alle Infos zum Thema Kautionsauszahlung gibt es hier:
Rückzahlung der Mieterkaution
Ich bin im Nov. 2008 eingezogen und habe im Jan. 2009 renoviert. Im Mietvertrag steht ja klar geschrieben daß die Räume nach 3, 5 und 7 Jahren (je nach Raum) renoviert werden müssen. Ich wohne aber noch keine 3 Jahre hier!!!
Wenn es eine starre Fristenregelung ist, dann wäre die sowieso nicht gültig und Sie müssten auch nicht renovieren. Goggle hilft Ihnen gerne, wenn Sie den Begriff "starre Fristen Schönheitsreparaturen" eingeben.
Weiterhin ist diesbezüglich ein Passus im Mietvertrag, daß wenn ich vor diesem Renovier-Muss-Zeitraum ausziehe, kann anteilig von der Kaution einbehaten werden.
Diesen Vertrag sollten Sie einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vorlegen. So zwischen Tür und Angel kann man nichts dazu sagen.
Frage: Wieviele Besichtigungen muss ich zulassen, da er anruft und sagt: DANN ist eine Besichtigung und ich habe mich damit abzufinden. Darf ich den Termin auch ablehnen, wenn ich da nicht kann, also keine Zeit hab.
Thema Besichtigung hier: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht unter "B" wie Besichtigungstermin.
Dieses Haus raubt mir noch den letzten Nerv. Wusste nicht, daß ein Auszug so anstrengend ist. Und das ist meine 3. Wohnung seit ich nicht mehr bei mami
wohne. Hatte sonst nie Probleme.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß Lissi
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