Beiträge von Mainschwimmer

    Mein Vermieter hat mir damals eine Treppe nach unten bezahlt und wir haben Sie eingebaut. Die Vereinbarung war jedoch, dass ich die untere Etage Mietfrei Nutzen kann, Ihm dafür aber keine Kosten auferlege.

    Wurde diese Vereinbarung wie es eigentlich üblich sein sollte im Vertrag festgehalten?

    Da ich nun wirklich alle Kosten und Arbeiten übernommen und durchgeführt habe,

    Auch das ist vereinbart worden und beweisbar?

    denke ich dass die Lage eigentlich klar ist,……. oder doch nicht?

    Nö, so klar ist die Sache scheinbar nicht. Nehmen Sie den Mietvertrag und alle Vereinbarungen, die von Ihnen und Ihrem Vermieter getroffen wurden, zur Hand und ab damit zu einem Anwalt für Mietrecht. Ich denke, dass Ihnen ein Forum da keine Hilfe ist.

    Ist es nun für meine Frau und unsere drei Kinder eine "härte" auf dieser Bausstelle zu leben? Es wären ja nicht gerade wenig Arbeiten zu verichten und es wären auch nicht gerade wenig Bauarbeiter bei uns im Haus.

    Hat jemand Erfahrung damit?

    Grüße

    Cr

    Das zuständige Amtsgericht, denn da wird die Sache landen, da bin ich mir sicher.

    Ein Ende wird die Angelegenheit erst dann haben, wenn Sie die Forderungen Ihres Exvermieters nachgekommen sind. Sie haben Müll produziert und den muss nun mal jeder Mieter bezahlen.

    Auch wenn es zu Irritationen bei der Berechnung gekommen ist, ändert das nichts an der Tatsache, dass Ihr Exvermieter die Kosten umlegen konnte, wenn auch mit Verzögerung.

    Aber das wird Ihnen das Gericht besser erkären können, wenn Sie dem Mahnbescheid widersprechen.

    Hallo Zusammen,

    Wie sehen unsere Rechte aus?

    Fragen wir da doch lieber andersherum. Ihr Vermieter hat das Recht diese Maßnahmen durchzuziehen. Sie haben die Pflicht, diese Arbeiten zu dulden. So ist die Regel. Da aber keine Regel ohne Ausnahmen ist, finden Sie diese unten im Link.

    Ich habe gestern das Netz nach gesetzlichen Fristen und Rechten durchsucht, aber so richtig was herausgefunden haben wir nicht.

    Das verstehe ich nicht. Bei Eingabe von "Duldung der Modernisierung" in der Suchmaschine kamen bei mir 25.700 Ergebnisse

    Könnt Ihr uns helfen?

    Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm


    Ich wandte mich darauf an meinen Rechtschutz der den Fall aber nicht übernahm weil sie den Versicherungsfall auf den August 2009 (Das erste Auftreten des ersten Schimmels) datieren und nicht auf das Auftreten des jetztigen Streitfalls. § 14 Abs.3 ARB 75 und ich erst ab 01/01/2010 dort Mitglied bin. (Ist das rechtens???)

    Aber sicher! Warum auch haben Sie der Versicherung denn erzählt, dass es einen Vorschaden im gleichen Zimmer gab?

    Wäre sehr nett wenn ihr mir tipps geben könntet was ich nun tuen soll. Auf der einen Seite möchte ich den Schimmel schnell beseitige haben sehe mich aber im REcht und möchte nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Lg Steffen

    P.S. Versicherungen sind alles Verbrecher :mad:

    Nö! Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, sollte man schon lesen, für was und ab wann diese Versicherung tätig wird.

    Zum Thema Schimmel gibt es hier im Forum die Funktion Suchen. Und wenn das nicht reicht, dann gibt es bei Google Lesestoff bis Ostern.

    Es kann doch nicht sein, dass in den Foren immer wieder die selben Fragen gestellt werden. Ein wenig Initiative sollte der Fragesteller doch schon vorher zeigen.

    Bitte lassen Sie sich Ihr Problem noch einmal von einem Experten erklären. denn mit Ihren Fragen ist ein Laienforum, das sich mit Mietrecht beschäftigt überfragt.

    Was sollte z.B. an der Aussage Ihres Vermieters falsch sein, dass Sie eine falsche Armatur installiert haben. Und mit Ihrer Frage nach dem Strom-Durchlauferhitzer weiß ich beim besten Willen nichts anzufangen.

    Und, verlangen dürfen Sie Alles, nur wird Ihr Vermieter Ihr Verlangen nicht erfüllen müssen. Er hat erst vor 2 Jahren ein neues Gerät gekauft.

    Ich befürchte, dass Sie in einem Laienforum für Mietrecht nicht richtig aufgehoben sind. Warum ich das befürchte? Wenn selbst in einem Forum für Bauexperten über dieses Problem gerätselt und diskutiert wird, sollte Sie sich wirklich Rat bei Experten holen.

    Experte könnte sein ein engagierter Anwalt für Mietrecht. Aber was das Forum angeht, bitte lesen Sie selbst. Ich habe hier die entsprechende Seite aufgeschlagen:

    Google

    Eine ordentliche Abrechnung des Ölverbrauchs mmuss dem dem Endbestand des Vorjahres als Anfangsbestand beginnen, dann kommen die Lieferungen des ganzen Jahres und zum Schluss wird der Endbestand abgezogen.

    Und dieser Jahresverbrauch ist die Grundlage für die Berechnung der Heizkosten. Selbst wenn im Oktober oder Dezember noch einmal Öl geliefert wurde, gehört die Rechnung in die Abrechnung.

    Klartext: Alle Rechnungen des Abrechnungszeitraums von 12 Monaten (das muss nicht das Kalenderjahr sein) werden vom Dienstleister zur Abrechnung benötigt. Der Mieter, der vorzeitig ausgezogen ist, zahlt nur für den Zeitraum seiner Mietzeit anteilmäßig, bzw. seinen Verbrauch.

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung form- und fristgerecht zum 30.04. gekündigt. Habe auch mit Verwalter ausgemacht, wenn ein neuer Mieter früher rein will, er dieses ab 01.04. machen kann.

    Das ist kulant, denn ein Recht darauf hat der ausziehende Mieter nicht!

    Heute ist der 2. Besichtigungstermin in meiner Wohnung und er will fotos machen, da er die angeblich besser vermakten kann. Als ich gemietet hatte, waren vorher keine Fotos der Wohnung im net.

    Das muss man natürlich nicht zulassen, aber wenn dadurch die Wohnung eher vermietet wird, wäre das eine Überlegung wert.

    Weiterhin will er mir ca. 50 EURO von der Kaution einhalten.

    Alle Infos zum Thema Kautionsauszahlung gibt es hier:
    Rückzahlung der Mieterkaution

    Ich bin im Nov. 2008 eingezogen und habe im Jan. 2009 renoviert. Im Mietvertrag steht ja klar geschrieben daß die Räume nach 3, 5 und 7 Jahren (je nach Raum) renoviert werden müssen. Ich wohne aber noch keine 3 Jahre hier!!!

    Wenn es eine starre Fristenregelung ist, dann wäre die sowieso nicht gültig und Sie müssten auch nicht renovieren. Goggle hilft Ihnen gerne, wenn Sie den Begriff "starre Fristen Schönheitsreparaturen" eingeben.

    Weiterhin ist diesbezüglich ein Passus im Mietvertrag, daß wenn ich vor diesem Renovier-Muss-Zeitraum ausziehe, kann anteilig von der Kaution einbehaten werden.

    Diesen Vertrag sollten Sie einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vorlegen. So zwischen Tür und Angel kann man nichts dazu sagen.

    Frage: Wieviele Besichtigungen muss ich zulassen, da er anruft und sagt: DANN ist eine Besichtigung und ich habe mich damit abzufinden. Darf ich den Termin auch ablehnen, wenn ich da nicht kann, also keine Zeit hab.

    Thema Besichtigung hier: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht unter "B" wie Besichtigungstermin.

    Dieses Haus raubt mir noch den letzten Nerv. Wusste nicht, daß ein Auszug so anstrengend ist. Und das ist meine 3. Wohnung seit ich nicht mehr bei mami :D wohne. Hatte sonst nie Probleme.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Gruß Lissi

    Auch sonst sollten Sie die Adresse Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht. zu Ihren Favoriten hinzufügen.

    Eisen schreibt:

    Ich habe nachgerechnet, da ich hier auch Türen schleifen und streichen mußte. Ich bin (mit Entfernungszuschlag) auf nicht einmal 100 Euro gekommen.

    Und woher soll man wissen, dass er entweder seine soziale Ader entdeckt hat und fremde Türen streicht? Oder ist es ein Bekenntnis zur Schwarzarbeit?

    Nichts genaues weiß man nicht!

    dachte, somit automatisch aufgehoben ist)

    Ja, der 31.1,2011 war die alte Frist. Diese um ein Monat verlängert ergibt den 28.2.

    Walter


    Und ab dem 01.03. halten Sie sich illegal in der Wohnung auf. Das müsste doch eigentlich klar sein. Das Entgegenkommen des Vermieters ist gleichbedeutend mit dem Reichen des kleinen Fingers, aber Sie wollen die ganze Hand.

    Stellen Sie sich nur mal vor, Ihr Vermieter hat einen Nachmieter für die Wohnung, aber der kann nicht rein, weil Sie keinen Platz machen. Da könnten zusätzlich zur Miete noch einiges an Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen.

    Und was lernen wir daraus? Kündige keine Wohnung, keinen Job, wenn du nichts anderes, besseres gefunden hast.

    Ist dies auch nicht durch Zahlung der Miete abgegolten?

    So, so, durch die Miete sind Schäden an der Mietsache, die ich oder mein Besuch anrichten, abgegolten.

    Tolle Einstellung, und ich Depp habe immer alles ersetzt oder reparieren lassen, wenn was an der Wohnung kaputt ging.

    Stellt ja so auch kein wirkliches Problem dar. Allerdings sind in den Nebenkosten Heizung und Wasser enthalten.

    Was für eine Art Heizung soll denn in den Nebenkosten enthalten sein? Laut Heizkostenverordnung (und das ist quasi ein Gesetz) müssen der Verbrauch von Wärme und Warmwasser individuell (für jede Wohnung getrennt) erfasst und abgerechnet werden.

    Wenn ich mich nun selbst anmelde muss nicht dann ich das Geld an den Energieversorger bezahlen?

    Noch mal. Was ist das für eine Heizung?

    Gruß

    Und hier zum Thema, dass eine Bruttowarmmiete nicht erlaubt ist:

    energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

    Hängt einerseits davon ab, was in Ihrem Mietvertrag zum Thema Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Das ist aus der Ferne nicht so einfach zu beurteilen. Andererseits sollte man Schäden, die man verursacht hat, nicht so einfach als Abnutzung abtun und behaupten, dass das Sache des Vermieters ist.

    Kleinreparaturklausel


    - zum "mietminderungsbazillus": mit geht es nicht im wesentlichen darum geld einzusparen sondern darum dass meine lebensqualität durch genannte gegebenheiten - selbst unverschuldet - gemindert werden

    Warum erwähnen Sie denn, dass Sie die Miete mindern wollen, wenn Ihnen nichts daran liegt?

    - zum thermostat: die nebenräume haben je einen wandregler, das wohnzimmer 4 knäufe. die sind unbeschriftet und daher nicht zu zuweisen (ich sag nur 4 hoch 4 kombinationsmöglichkeiten...)

    Sie sind jetzt im zweiten Winter in der Wohnung und da hatten Sie noch keine Zeit gehabt, die Ventile auszuprobieren?

    im übrigen habe nicht ICH mich auf die wohnung gemeldet sondern SIE

    Das ist doch kein Argument

    und zum "gekündigt werden": solange ich keine unzumutbaren zustände herbeiführe wäre eine unbegründete kündigung an mich sicher nicht gerechtfertigt

    Sie haben mich nicht verstanden, oder habe ich mich so undeutlich ausgedrückt? Ihre Vermieterin benötigt keinen Grund, um Ihnen fristgerecht zu kündigen. Ich sprach nicht von einer fristlosen, Sie sind es, der die Kündigungsfrist verkürzen will, schon vergessen?

    soviel dazu. danke aber für ihr feedback. jeder darf ja seine meinung haben, ihre kam mir allerdings ein wenig sarkastisch bzw. zynisch rüber...:cool:

    Tja, ein gewisser Sarkasmus würzt das Leben. Aber Ihr Verhältnis zu Ihrer jetzigen Vermieterin und auch zu denen, die sicherlich noch kommen werden, sollten Sie unbedingt überprüfen. Ich bin seit 45 Jahren Mieter in diversen Wohnungen und habe die Probleme, die Sie haben, noch nicht einmal ansatzweise erlebt. Warum wohl?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!