Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit einem halben Jahr in meiner Wohung, mein Vermieter wohnt mit im Haus. Er ist ein bekannter von uns, muss ich dazu sagen.
    Nun hat er mich aus folgenden Gründen gekündigt, fristgerercht mit 3 Monatiger Kündigungsfrist.

    Mit welcher Begründung? Ohne stichhaltige Begründung kann kein Vermieter einem Mieter kündigen. Mehr Infos hier: Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Ich habe im letzten Monat, 70€ der Gesamtmiete von 250 Euro zu spät gezahlt. Vereinbart waren 180 zum Monatsanfang und der Rest zur Mitte des Monats, jedoch sind die erst am 21. bei Ihm eingegangen. Ein tag zuvor habe ich noch mit Ihm gesprochen da meinte er es wäre kein Ding. Am nächsten Abend hatte ich die Kündigung an der Tür hängen :(

    Das ist allein kein Kündigungsgrund, siehe den Link oben.

    Ein weiterer Grund, ist die Nichtzahlung der Kaution. Im Mietvertrag ist diese aufgeführt, mündlich hat er mir jedoch zugesgat sie nicht zahlen zu müssen.

    Hier ist das maßgeblich, was im Vertrag steht.

    Die Kündigung an sich stört mich nicht, ich wollte eh ausziehen. nun hat er mir sogar angeboten doch wohnen zu bleiben, was ich abgelehnt habe.

    Ich würde nun aber gerne nen Monat früher ausziehen und habe auch Interessenten fü+r die Wohung.

    Vorgeschlagene Nachmieter muss ein Vermieter nicht akzeptieren, außer es ist im Mietvertrag vereinbart.

    Als ich Ihm das heute sagte, sagte er mir, er hätte sich nun überlegt, die Monat ne Wohung frei stehen zu lassen. D.h. mir ist es gar nicht Möglich mich nach Nachmitern umzusehen.
    Meiner Meinung nach ist das reine Schiekane, kann man da irgendwas machen das ich trotzdem früher raus kann?

    Sie können jederzeit ausziehen, müssen aber bis zum Ende des Vertrages die Miete bezahlen.

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Lg

    Die nächste Wohnung sollten Sie nicht wieder bei einem Bekannten mieten. Sie merken ja selbst, dass es nichts bringt, wenn etwas anderes gesagt wird als es im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Hallo ich und mein Freund ( Lebensgemeinschaft , er hat Arbeit ) habe ein Großes Problem .
    1: es sind noch 5 Mieten offen bei VM

    Damit ist der Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung erfüllt

    2: Bekommen keine Betriebskosten erklärung
    3: Terme ist defekt ( vebraucht zu viel Strom )

    Wenn es ein elektrischer Durchlauferhitzer ist, dann ist der Stromverbrauch bauartbedingt sehr hoch, denn der Anschlusswert ligt zwischen 18 und 24 kWh. Wenn es ein anderes Gerät ist, sollten Sie es schon etwas näher beschreiben.

    4: Extreme Risse in der Wand ( Vermieter sagt Haus setzt sich ) Risse werden aber immer Schlimmer :(

    Da muss man warten bis sich das Haus tatsächlich gesetzt hat. Erst danach ist eine Reparatur möglich.

    Haben wir dennoch das Recht etwas beim VM zu bemängeln wegen der Oben genannten Dinge 2-4 ?

    Zur Betriebskostenabrechnung ist der Vermieter verpflichtet, wenn Sie zu Ihrer Miete eine Vorauszahlung der Nebenkosten leisten. Wenn er es unterlässt, dann müssen Sie ihn auf die Erstellung dieser Abrechnung verklagen. Aber ob das was bringt bei Punkt 1?

    Kündigungsfrist: 3 Monate. Auch in diesem Fall.

    Wegen des Lärms und auch des Schimmels bitte die Funktion (Schaltfläche) Suchen nutzen. Zu diesen Themen sind schon genügend Antworten, Aufsätze, u.ä. geschrieben worden, da ist Alles gesagt.

    Und wenn das nicht reicht, dann hilft Google gerne weiter.

    Danke für deine ausführliche Antwort.
    Also sollte ich den Vermieter nur darauf hinweisen, dass die Abrechnung falsch ist und fordere gleichzeitig für das Jahr 2009 und 2010 eine Erstattung/Rückzahlung der Heiznebenkosten in Höhe von 15%?!

    Für das Jahr 2009 ist die Messe gelesen, weil der Mieter nur 12 Monate Zeit hat die Abrechnung zu prüfen und zu reklamieren. Für das letzte Jahr ist § 12 der Heizkostenverordnung maßgeblich.

    Was ist wenn er sich quer stellt? Welche Frist bis zur Zahlung der Erstattung muss der Vermieter einhalten?

    Rechnungen werden per se in 30 Tagen fällig, außer er meldet sich vorzeitig und gibt an, dass er die Gegenrechnung überprüfen lassen will. Dem kann man ganz einfach abhelfen, in dem man ankündigt, dass der zu viel gezahlte Betrag mit der nächsten Miete verrechnet wird, wenn keine Rückzahlung erfolgt.

    Was bedeutet dies für die Zukunft? Zahle ich weiterhin meinen bisherigen Abschlag und wende die Kürzung bei der nächsten Jahresabrechnung wieder an?

    Am Abschlag würde ich nichts ändern, sondern die nächste Abrechnung genau unter die Lupe nehmen.

    Desweiteren habe ich gelesen, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist bei der Wahl des Gasanbieters auf Wirtschaftlichkeit zu achten. In meinem Fall ist unser Gasversorger der regionale Anbieter, bei einem Preisvergleich habe ich festgestellt, dass wir bei gleichen Verbräuchen ca. 20% Gaskosten sparen könnten. Ist dieses Ersparnis ausreichend um den Vermieter aufzufordern seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen oder wäre dies überzogen?

    Auffordern kann man, sollte man, immer. Ob der Vermieter aber reagiert, steht dann auf einem anderen Blatt und müsste eventuell eingeklagt werden.

    Grüße
    Kurtain

    Also, Forderungen nach einer gesetzeskonformen Abrechnung der Heizkosten stellen, entsprechende §§ aus der Heizkostenverordnung beilegen, Termin zur Zahlung (30Tage) setzen und bei Verstreichen selbst die Miete kürzen.

    Hallo,

    vor ca. 2 Wochen habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. Am 1.05. will ich einziehen. Zur Miete kommt eine Betriebskostenvorauszahlung, die u.a. auch Heizenergie und Warmwasser abdecken soll.

    Das ist völlig korrekt, denn diese Vorauszahlung wird/muss einmal im Jahr abgerechnet werden. Grundlage hierfür ist nun mal die Betriebskostenverordnung, die Ihr Vermieter umsetzt.

    Lesen Sie bitte hier: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Vor unterschreiben des Mietvertrages habe ich auch extra noch mal nachgefragt, was noch an zusätzlichen Kosten hinzukommt und mir wurde gesagt, dass nur noch der Strom extra anzumelden und zu zahlen sei. Vor ein paar Tagen waren dann wieder in der Wohnung, in der noch der jetzige Mieter wohnt, da ich von ihm noch die Küche kaufen will. Da kamen wir auch auf die Nebenkosten zu sprechen und er sagte uns, daß er bei Vertrasabschluss auch dachte, die Heizkosten wären in den Nebenkosten enthalten. Das würde aber nicht stimmen. Er zahlt Gas und Strom noch extra.

    Hat die Wohnung eventuell eine Gasetagenheizung? Dann dürfte doch wohl klar sein, wer für die Energie bezahlen muss.

    Dann habe ich gestern den Vermieter angerufen und noch mal nachgefragt. Seine Antwort: "Nein, die Heizkosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten...da haben wir uns wohl missverstanden..."! Es steht aber eben im so Mietvertrag! Das hat ja nix mit missverstehen zu tun!

    Wenn das so im Mietvertrag steht, wie Sie es oben geschrieben haben, dann haben Sie tatsächlich falsch verstanden und nicht der Vermieter Falsches gesagt.

    Ich weiß jetzt wirklich nicht, was ich davon halten soll...es wären jetzt ca. 200 Euro mehr, die ich monatlich zahlen müsste. Hätte ich diese Info vor Vertragsabschluss gehabt, hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben.

    Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen? Lg

    Das Mietrecht sieht keinen Widerruf eines abgeschlossenen Mietvertrages vor. Auch dann nicht, wenn Sie bei Abschluss der Meinung waren, dass Ihnen der Vermieter pro Monat 200,- € "schenkt", weil Sie denken, dass Sie für die Heizung nichts bezahlen müssen.

    Kündigen Sie die Wohnung, die Frist beträgt 3 Monate, d.h. Ihr letzter Tag zur Miete wäre der 31.05.

    Und bitte beim nächsten Mietvertrag genauer hinschauen. Nettomiete, Betriebskosten, Kosten für Heizung und Warmwasser genauer erfragen und dann erst unterschreiben.

    Muß ich wegen der Mietminderung einen Anwalt aufsuchen?Ich habe gelesen man kann die Miete bis zu 20% kürzen Anwalt ja oder nein?

    Wo gelesen? In der Bäckerblume oder in der Fleischer Zeitung?

    Ich denke, dass der "der-Mieter" doch eine klare Ansage gemacht hat. Warum also nachfragen?

    Lärmende Nachbarn sind kein Grund für eine fristlose Kündigung!

    Ihr VM könnte aber der Lärmerin die gelbe und danach die rote Karte zeigen.

    Was weiter bei Lärm zu unternehmen wäre finden Sie hier im Forum hinter der Schaltfläche Suchen oben in der Reihe.

    Wenn Sie die letzte Abrechnung klaglos bezahlt haben und sie ist länger als 1 Jahr alt, dann sind Ihre Ansprüche aus den Abrechnungen alle verjährt.

    Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung

    Für die Zukunft sollten Sie aber bei Ihrem Vermieter verlangen, dass die Heizkosten bei Ihnen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dazu ist Ihr Vermieter nämlich verpflichtet!

    Heizkostenverordnung

    Und noch was. Haben die Heizkörper alle Thermostatventile, oder sind es noch die kleinen schwarzen?

    Hallo,
    ich habe eine Wohnung direkt vom Vormieter übernommen.

    Das sollte man tunlichst vermeiden, denn nur Ihr Vermieter ist Ihr Vertragspartner, nicht der Vormieter.

    Der Übernahmevertrag regelt, dass sämtliche Fristen, insbesondere die Fristen zu Schönheitsreparaturen unverändert fort bestehen. Nun habe ich bei der Wohnungsübergabe, die mit Protokoll zwischen mir und dem Vormieter erfolgte, festgestellt, das angebohrte Fliesen im Bad bestehen.

    Und haben Sie diese Bohrerei im Protokoll vermerkt?

    Der Mietvertrag legt fest, dass Fliesen nicht angebohrt werden dürfen,

    Die Rechtsprechung sagt aber etwas anderes aus. Wenn das Bad nicht mit den allgemein gebräuchlichen Utensilien vom Vermieter ausgestattet ist, dann ist der Mieter berechtigt, Löcher (auch in die Fliesen) zu bohren, um diese Dinge zu befestigen:
    Mietrecht : Fliesen in Badenzimmern und Wohnung

    daher meine Frage, ob ich, als Nachmieter dafür haften muss, oder der Vormieter, auch wenn es keine Übergabe unter Anwesenheit des Vermieters gab. Wie sieht es generell aus, muss ich für Schäden an der Mietsache, die ein Vormieter verursacht hat, nur weil ich einen Übernahmevertrag unterschrieben habe, aufkommen?

    Klar, müssen Sie das. Warum haben Sie sonst einen Vertrag mit Ihrem Vormieter gemacht?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, weil ich zu dieser Thematik bisher nicht viel im Netz gefunden habe.

    Und bitte, die nächste Wohnung sollten Sie von Ihrem eigentlichen Vertragspartner, dem Vermieter übernehmen, und nicht vom Vormieter.

    weil du als Mister Oberschlau nicht wirklich helfen konntest.

    Wo habe ich denn gesagt/geschrieben, dass ich überhaupt "helfen" wollte? Bei so überheblichen Fragestellerinnen tendiert meine Bereitschaft zur Hilfe gegen Null.

    Im Mietvertag steht "Die Abrechnung ist dem Mieter spätenstens bis zum Ablauf des zwölfen Monats nach Ende der Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen".

    Und von wann bis wann geht der Abrechnungszeitraum? Das kann aber muss nicht das Kalenderjahr sein!

    Bedeutet das, dass jetzt zu spät für die Nebenkostenabrechnung 2009 ist?

    Nein! Ohne Kenntnis des Abrechnungszeitraums/Abrechnungsperiode bedeutet das überhaupt nichts.

    Vielen herzlichen Dank

    Viele Grüße

    Sara

    Hier ist ein Lexikon speziell für Mieter. Das sollte man befragen, wenn es Probleme mit der Wohnung, dem Mietvertrag gibt:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Und warum fragen Sie nicht endlich mal Ihre Hausverwaltung???

    Niemand kennt Ihren Mietvertrag für die Garage Und eine Kappung der Miete gibt es nur im Mietrecht für Wohnraum. Und was das ist entnehmen Sie bitte den Beiträgen, wenn Sie den Begriff bei Google eingeben!

    Um eine richtige Antwort zu geben, müsste man wissen, ob alle Wohnungen im Haus über Kaltwasserzähler verfügen. Wenn nicht, dann ist eine Abrechnung nach Wohnfläche (m²) in Ordnung.

    Gleichzeitig sollten Sie prüfen, was zu den Wasserkosten im Mietvertrag vereinbart ist.

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