Hallo,
ich bewohne die obere Etage eines Einfamilienhauses (separate Wohnung, eigener Zähler etc. - alles fein). Der Vermieter wohnt in der unteren. Ein Mietvertrag/ Untermietvertrag wurde nicht geschlossen. Über Mietzins etc. herrscht Klarheit und es gab auch nie Probleme.
In dieser Konstellation (2 Wohnungen, eine bewohnt der VM) gibt es für den Vermieter das Recht der Kündigung ohne Begründung:
Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
Nun habe ich aber erfahren, dass mein Vermieter die Wohnung in meiner Abwesenheit und ohne mein Wissen mindestens zweimal betreten hat.
Das ist eine strafbare Handlung, die Sie anzeigen können:
§ 123 StGB Hausfriedensbruch
Einen Schlüssel hat er nie von mir erhalten. Vermutlich hat er meinen Zweitschlüssel, den ich zur Sicherheit vor der Eingangstür versteckt habe, gefunden.
Das ist mehr als leichtsinnig! Andererseits könnte Ihr VM von Anfang an 1 Schlüssel für seine Besuche zurück gehalten haben.
Da für mich das Vertrauensverhältnis damit zerstört ist, habe ich ihm mündlich mitgeteilt, dass ich ausziehen werde (das war im Februar). Daraufhin hat er für sich den 31.5. festgehalten und mir dies mündlich mitgeteilt (Anfang März). Den Termin habe ich nicht bestätigt. Ich habe ihm lediglich mitgeteilt, dass ich es versuchen werde. Alles mündlich, schriftlich liegt nichts vor.
Alles irrelevant
Daher meine Fragen:
1.Liegt in meinem Fall ein mündlicher Mietvertrag oder Untermietvertrag vor (gibt es hier Unterschiede)?
Sie haben einen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag im Hause des Vermieters. Dieser Vertrag bedeutet für Sie z.B., dass Sie frei sind von Renovierungszwängen u.ä.
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
2.Wie sieht es mit der Kündigung (Frist/ Form) in meinen Fall aus? Ist hier bereits irgendetwas wirksam?
Nö, auch bei einem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag muss dieser zwingend schriftlich gekündigt werden
3.Was kann mir rechtlich passieren, wenn ich zum 31.5. nicht ausgezogen bin?
Nichts, Ihre mündliche Kündigung ist unwirksam.
4.Welche Möglichkeiten habe ich, falls er einfach die Schlösser wechselt, so dass ich keinen Zugang mehr habe? Darf er das überhaupt?
Sie sollten den Schließzylinder zu Ihrer Wohnung austauschen. Sollte der VM das Schloss der Haustüre wechseln, dann kommt die Polizei und hilft Ihnen.
Abschließend noch:
Die Miete überweise ich in 2 Teilen. Ein Teil geht auf sein Konto, ein zweiter auf das seiner Lebenspartnerin. Er hat damals darauf bestanden, dass nicht das Wort Miete im Überweisungsbetreff stehen.
Welchen Grund hat das?
Also wird hier am Finanzamt vorbei die Miete kassiert. Gut zu wissen für Sie.
Vielen Dank, Jolly.
Detaillierte Fragen beantwortet ihnen dieses Lexikon: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.