Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo,

    Mieter X,Y und Z sind Hauptmieter einer 4 -Zimmer Wohung. Mieter X möchte ausziehen ohne Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mieter Y und Z möchten keinen Nachmieter und alleine in der WOhnung bleiben.

    1. Wie ist das möglich? Was muss formell geklärt und festgehalten werden?

    Klar, wenn der Vermieter mitspielt, sollte mit dem Ausziehenden ein Aufhebebungsvertrag abgeschlossen werden. Hier kann dann der Vermieter seine Forderungen nennen, zu denen er auf die gesetzliche Kündigungsfrist verzichtet. Forderungen der Mitmieter können dann auch festgehalten werden.

    2. Mieter X hat eine größere Schramme im Laminat hinterlassen. Laminat ist vor 2006 verlget wurden. Wielange ist "Lebensdauer" von Laminat? Muss Mieter X das Laminat neu ersetzen lassen? oder zählt diese schramme nach 5 Jahren zu Gebrauchsspuren?

    Eine größere Schramme wird sicherlich nicht zu den normalen Gebrauchsspuren zählen. Hier schuldet der Mieter Schadensersatz. Wie der dann aussieht sollte zwischen den Parteien ausgehandelt werden.

    Ich würde mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.

    Viele Grüße

    Mietrecht: Laminatfußboden und Mieterersatzpflicht

    Manche Schäden im Laminat kann man mit einem entsprechenden Reparaturkit beheben.

    Das kann er nur machen, wenn Sie sich nicht dagegen wehren. Darum sollten Sie solche Mätzchen vom Vermieter von Anfang an unterbinden.

    Wenn er Angst hat, dass Sie sehen können, was er so im Keller bunkert, dann muss er Ihren Zähler eben woanders platzieren. Sie haben ganz einfach das Recht regelmäßig Ihren Zählerstand beim Strom zu überprüfen, aber auch den Wasserzähler, wenn es Ihr Zähler und nicht der fürs ganze Haus ist.

    kann sein wär aber ziemlich teuer und ich glaub nicht das man die kosten dafür aufbringen will :)

    Du kommst in die Sperrholzkiste und wirst zum Krematorium gefahren. Okay, das kostet, wird aber von der Gemeinschaft der Steuerzahler gerade noch bezahlt.

    ohne arbeitsamt gäb es zum beispiel gar keine arbeitslosen.

    Diesen Satz sollte man sich merken. Hier hat ein echter Philosoph gesprochen.

    da hilft das i-net nicht sondern behindert nur

    Kann es sein, dass du das mit der Behinderung falsch verstanden hast und hier von dir auf andere schließt?

    also verpiss dich alter verrecke missgeburt

    So, und jetzt ist Schluss mit lustig. Mach dich vom Acker oder der Admin zeigt dir, wie man deinen Account löscht!

    dann wird die miete aber immer teuerer weil irgentwann sind immer neue renovierungskosten oder reparaturen fällig.

    Mieterhöhungen gibt es nur, wenn der Vermieter wie in Ihrem Fall den Wohnwert erhöht, oder Maßnahmen ergreift, die Heizenergie einsparen. Wenn Sie meinen Link oben gelesen hätten, müsste es Ihnen eigentlich einleuchten, was Ihr Mieter darf (und was nicht).

    und grad bei mietern die eigentlich nicht die wohnung wechseln wollen kann man da munter drauf los die preise erhöhen.

    Nö, kann man nicht. Bitte lesen Sie zum Thema im Mietrechtslexikon und nölen Sie hier nicht so rum. Wegen Ihnen werden mit Sicherheit keine Gesetze geändert.

    und dann beim nächsten mieter dann wieder niedriger machen ich kann sagen das ich diese
    11 % jährlich nicht zahlen würde vieleicht eine vergleichszahlung 11% einmalig.

    Quatsch, 11% der Kosten auf die Jahresmiete macht bei 7.000.- € eine Mieterhöhung von 770,- € im Jahr.


    und ich würd auch erst mit den füssen voran aus der wohnung gehen und mein tot wär teuer

    Für wen wäre der teurer, doch nur für Sie, denn den bezahlen Sie mit dem Leben.

    Tja, da denke ich, dass man diesen Anwalt von p** b*** getrost vergessen kann, denn vom Mietrecht scheint der keinen blassen Schimmer zu haben.

    Ein Bad, und sei es noch so klein, stellt nach den angegebenen Arbeiten eine für den Mieter objektive Verbesserung dar und erhöht den Wohnwert beträchtlich. Also kann der Vermieter die anfallenden Kosten, vorausgesetzt er schlägt den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weg ein, mit 11% auf die Jahresmiete aufschlagen.

    Will oder kann man diese Kosten nicht stemmen, dann sollte man rechtzeitig Bescheid sagen, denn ein Aussitzen kann teuer werden, wenn der Vermieter das Gericht bemüht.

    Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte

    Man kann als Mieter nicht einerseits eine Wohnwertsteigerung verlangen, andererseits so tun, als ob einen die Kosten nicht interessieren.

    Hallo,

    Mir wurde wg. Eigenbedarf gekündigt. Jetzt habe ich vorfristig eine Wohnung gefunden (ab 05.04). Der Vermieter hat geschrieben, ich könne jederzeit eher ausziehen. Jetzt will er Miete bis 15.04. Das sehe ich nicht wirklich ein. Hat er ein Recht darauf?

    Ihr Vermieter hätte auch verlangen können, dass Sie bis zum letzten Tag des Vertrages Miete bezahlen müssen. Wenn er schreibt, dass Sie jederzeit ausziehen können, ist damit bestimmt nicht der taggenaue Auszug gemeint. In der Regel laufen nämlich Mietverträge immer bis zum Monatsletzten.

    Allerdings denke ich nicht, dass ich jetzt streichen muss.

    Das geht nur aus dem genauen Wortlaut des Mietvertrages hervor. Mit "ich denke" kommt man da nicht weiter.

    Aber wie das jetzt mit der Miete läuft, könnte ich mir schon vorstellen, dass der mir jetzt noch Stress machen will.

    Ich hoffe, ich bekomme eine Antwort ;))

    Vielen Dank!

    Ob 05. oder 15., ich würde da nicht drauf rumreiten, sondern sehen, dass ich ohne renovieren zu müssen aus dieser Nummer raus komme.

    Nö, das müssen Sie nicht. Bei der Abnahme der Wohnung wird ein Protokoll erstellt, in dem dann die sichtbaren Mängel, die durch Sie als Mieter/in verursacht wurden, notiert. Hier sollte festgehalten werden, ob Sie die Mängel beseitigen, oder der Vermieter einen Handwerker auf Ihre Kosten damit beauftragt.

    Sollten Schäden an der Wohnung sein, die Sie bereits beim Einzug übernommen haben, dann sollten Sie das Protokoll des Einzugs zur Hand haben, um Ihre "Unschuld" zu beweisen.

    Über den Rechtsweg??

    Vielen Dank für die Antworten.


    Ja, einen anderen Weg gibt es nicht. Sie können einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen, die Kosten gehen dann zulasten des Vermieters.

    Je nach dem, wieviel Geld auf dem Spiel steht, könnten Sie für April die Nebenkostenvorauszahlung einstellen.

    Da die Fragestellerin sich noch nicht zu der Höhe der Reparaturrechnung geäußert hat und auch nicht verrät, was im Mietvertrag zu diesem Thema vereinbart ist, ist eine Antwort beim besten Willen nicht möglich.

    Und wie es Gruwo schon schrieb, der Schaden muss dem Vermieter gemeldet werden, dieser bestimmt, wer die Arbeit ausführt. Und wenn die Rechnung im Rahmen des vereinbarten Betrages liegt, dann muss der Mieter bezahlen.

    Einerseits ist ein gegenseitiger Kündigungsverzicht in einem formularmäßigen Mietvertrag bis zu 48 Monate gültig.

    Andererseits gibt es für Personen in Ihrer Situation Entscheidungen höchster Gremien, die etwas anderes aussagen. Aber das haben Sie ja schon selbst heraus gefunden, wie es an anderer Stelle nachzulesen ist.

    Endgültige Klarheit werden Sie aber nicht in Foren, sondern durch einen Anwalt erreichen. Das geht auch online. Z.B. hier:

    Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

    Hallo,

    ich bewohne die obere Etage eines Einfamilienhauses (separate Wohnung, eigener Zähler etc. - alles fein). Der Vermieter wohnt in der unteren. Ein Mietvertrag/ Untermietvertrag wurde nicht geschlossen. Über Mietzins etc. herrscht Klarheit und es gab auch nie Probleme.

    In dieser Konstellation (2 Wohnungen, eine bewohnt der VM) gibt es für den Vermieter das Recht der Kündigung ohne Begründung:
    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

    Nun habe ich aber erfahren, dass mein Vermieter die Wohnung in meiner Abwesenheit und ohne mein Wissen mindestens zweimal betreten hat.

    Das ist eine strafbare Handlung, die Sie anzeigen können:
    § 123 StGB Hausfriedensbruch

    Einen Schlüssel hat er nie von mir erhalten. Vermutlich hat er meinen Zweitschlüssel, den ich zur Sicherheit vor der Eingangstür versteckt habe, gefunden.

    Das ist mehr als leichtsinnig! Andererseits könnte Ihr VM von Anfang an 1 Schlüssel für seine Besuche zurück gehalten haben.

    Da für mich das Vertrauensverhältnis damit zerstört ist, habe ich ihm mündlich mitgeteilt, dass ich ausziehen werde (das war im Februar). Daraufhin hat er für sich den 31.5. festgehalten und mir dies mündlich mitgeteilt (Anfang März). Den Termin habe ich nicht bestätigt. Ich habe ihm lediglich mitgeteilt, dass ich es versuchen werde. Alles mündlich, schriftlich liegt nichts vor.

    Alles irrelevant

    Daher meine Fragen:

    1.Liegt in meinem Fall ein mündlicher Mietvertrag oder Untermietvertrag vor (gibt es hier Unterschiede)?

    Sie haben einen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag im Hause des Vermieters. Dieser Vertrag bedeutet für Sie z.B., dass Sie frei sind von Renovierungszwängen u.ä.
    § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    2.Wie sieht es mit der Kündigung (Frist/ Form) in meinen Fall aus? Ist hier bereits irgendetwas wirksam?

    Nö, auch bei einem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag muss dieser zwingend schriftlich gekündigt werden

    3.Was kann mir rechtlich passieren, wenn ich zum 31.5. nicht ausgezogen bin?

    Nichts, Ihre mündliche Kündigung ist unwirksam.

    4.Welche Möglichkeiten habe ich, falls er einfach die Schlösser wechselt, so dass ich keinen Zugang mehr habe? Darf er das überhaupt?

    Sie sollten den Schließzylinder zu Ihrer Wohnung austauschen. Sollte der VM das Schloss der Haustüre wechseln, dann kommt die Polizei und hilft Ihnen.

    Abschließend noch:

    Die Miete überweise ich in 2 Teilen. Ein Teil geht auf sein Konto, ein zweiter auf das seiner Lebenspartnerin. Er hat damals darauf bestanden, dass nicht das Wort Miete im Überweisungsbetreff stehen.

    Welchen Grund hat das?

    Also wird hier am Finanzamt vorbei die Miete kassiert. Gut zu wissen für Sie.


    Vielen Dank, Jolly.

    Detaillierte Fragen beantwortet ihnen dieses Lexikon: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

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