Wer hat dieses Schreiben verfasst?
1. § 557 BGB regelt eine Mieterhöhung bei Staffelmiete, habt ihr die?
2. Der Brief ist im Auftrag geschrieben. Das geht, aber dann muss auch die Vollmacht im Original beigefügt sein.
3. Einfach zu schreiben, dass der neue Mietpreis ortsüblich ist geht natürlich nicht. Es muss eine ausführliche Begündung geliefert werden, z.B. a.) Erhöhung nach Mietspiegel b.) Erhöhung mit Nennung von 3 Vergleichswohnungen und c.) Erhöhung nach Gutachten.
Da ich denke, dass die ganze Angelegenheit mit großen Problemen verbunden ist, rate ich dringend, einen Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein einzuspannen. Ich kann und darf hier nicht weitermachen.