Das verstehe, wer will. Wenn Sie doch wissen, dass Ihre Vorauszahlungen zu gering sind, dann freuen Sie sich. Nachforderungen können 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums nicht mehr gestellt werden. Ihre Forderungen unterliegen hingegen der regulären Verjährung von 3 Jahren.
Beiträge von Mainschwimmer
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Wenn Sie doch nachweisen, wo sich die Fehler befinden, bzw. wie die Zahlen richtig wären, dann sollten Sie eine Korrektur vornehmen und den Betrag/die Beträge von der nächsten Miete abziehen.
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Schauen Sie bitte selbst, was es im Internet zum Thema Mietminderung zu lesen gibt:
Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Job & Karriere - Bild.de
Aber: Jegliche Mietminderung ist nur durchzusetzen bei einer Verschlechterung der Mietsache. Waren die Mängel bereits beim Einzug vorhanden, dann lautet es: Wie gesehen, so angemietet.
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Ich denke, dass hier einzig Ihr Mieterverein antworten sollte. Die haben damit anfgefangen, also sollen die auch die Sache beenden. Denn nur der Anwalt dieses Vereins wird Sie auch vor Gericht vertreten, hier aus dem Forum wird niemand dazu Lust verspüren.
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Also Unsere Fragen sind :
- Ist das ein Kündigungsgrund ?
Wenn bewiesen wird durch Lärm- oder ähnliche Protokolle, dass die Vorwürfe zutreffen, dann wäre das nach vorheriger fruchtloser Abmahnung durchaus ein Kündigungsgrund.
- Hat man als Mieter da auch irgentwelche Rechte auch gegen die 2. Mietpartei, denn die sind ja auch an der Situatzion betedigt?
Sie müssen schlicht und einfach beweisen, die anderen Mieter den Hausfrieden stören und entsprechend den Vermieter informieren. Das klappt aber nicht per Telefon, das geht nur per eingeschriebenen Brief.
-Sind wir Verpflichtet ums Haus rum Sauber zu halten auch wenn die andere Partei sich nicht kümmert?
Ja, was die andere Partei macht, oder auch nicht, geht Sie nichts an. Holen Sie Zeugen, machen Sie Fotos, wenn die Mitmieter mal wieder Ihre Hausordnung nicht machen. Verlangen Sie vom Vermieter, dass es sich selbst ein Bild von der Sauerei macht, die Ihre netten Mitmieter nicht wegmachen.
- Was mus man in einem Altbau an Lautstärke ertragen ?
Keine Ahnung, ich weiß ja nicht, wie laut es bei Ihnen tatsächlich zugeht. Aber haben Sie schon mal das Wort Lärmprotokoll gehört? Geben Sie diesen Begriff bei Google ein und informieren Sie sich. UNd dann handeln Sie danach!
-Wenn die Vermieter vorwürfe erheben müssen diese das auch Beweisen können oder reichen behauptungen aus ?
Das hatte ich bereits etwas weiter oben schon ausgeführt.
MFG
Homes
Lesen Sie sich zum Thema Kündigung, Lärm und Hausordnung in diesem Lexikon schlau:
Mietrecht: Wohnungskündigungen
Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter
Lärmprotokoll als Beweismittel im Mieterechtsstreit
Mietrecht: Störung des Hausfriedens -
Also ich bin ja zufrieden, dass ihr so viel Ahnung habt, gut dass mir jeder Anwalt recht gibt, dass das Arglistige Täuschung ist und Betrug...
Aber danke für eure HilfeDanke für die Rückmeldung. Sie hat bei mir großes Gelächter und Schenkelklopfer ausgelöst. Mit anderen worten, der Tag ist in Bezug auf Belustigung gerettet.
Zwischen dem, was Ihnen ein (oder auch mehrere Anwälte????) sagen und dem, was ein Gericht entscheidet liegen Welten.
Aber das werden Sie spätestens feststellen, wenn Ihr Vermieter die Sache nicht auf sich beruhen lässt und einen richtigen Anwalt für Mietrecht mit der Wahrung seiner Interessen betraut.
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Unser Warmwasser wird über die qm berechnet.
Das wird sicherlich so nicht zutreffen. Genau wie bei der Wärme wird auch das Warmwasser anteilmäßig nach Grundkosten und Verbrauch berechnet. Warum sonst hätten Sie einen Zähler für das Warmwasser?
Nur unser Kaltwasser wird mit Zähler berechet. Und das seit einzug 2009. Also muss ich die wasserkosten bezahlen und kann nichtgegen angehen?Sie haben Wasser verbraucht, egal ob kalt oder erwärmt. Was lässt Sie hoffen, dass Sie sich vor der Bezahlung dieses Verbrauchs drücken können?
Und bedenken Sie, der Austausch der Zähler muss vom Vermieter in Auftrag gegeben werden, die Kosten jedoch werden über die Betriebskostenabrechnung den Mietern belastet.
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Zwischen den Fugen schwer zu erkennen.....
Dann bitte die nächste Wohnungsbesichtigung ohne Sonnenbrille vornehmen. Auch wenn es nicht so cool aussieht!
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und letztendlich im Bad alles voll mit Schimmel zum Teil sogar schwarzer Schimmel.
Wie kann man schwarzen Schimmel im Bad übersehen?
Sofortige Kündigung rechtsmäßig oder andere Vorschläge...
Vielen Dank im VorausEin Forum voller Laien ist bei solch einer Sache sicherlich nicht die richtige Anlaufstelle. Sie brauchen sofort anwaltliche Hilfe, denn eine fristlose Kündigung wird nur ein Anwalt für Mietrecht durchsetzen können.
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Seit dem Jahr 1953 wurden diese Dauermietverträge abgeschlossen, überwiegend von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Mietgliedern von Wohnungsbaugenossenschaften werden ebenfalls manchmal Dauermietverträge angeboten.
Da steht es doch, Mitglieder oder Genossen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, bzw. Genossenschaften. Man kauft sich dort ein und bleibt ein Leben lang Mitglied mitsamt der Wohnung.
Diese Art der Wohnraumvermietung ist aber auf dem freien Markt nicht anzureffen.
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Wann sollte es so etwas gegeben haben, egal ob Privatperson oder nicht? Selbst im Kaiserreich gab es meines Wissens so etwas nicht.
Man kann heute einen Vertrag mit Kündigungsauschluss oder einen qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen.
Mehr dazu hier:
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Dieser Wortlaut wird durch kein Gesetz gedeckt. Es ist also kein qualifizierter Zeitmietvertrag und auch kein Vertrag mit Kündigungsausschluss/verzicht.
Sie haben demnach einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist abgeschlossen. Auf den Fehler müssen Sie den Vermieter nicht aufmerksam machen, es reicht völlig, wenn Sie das machen, wenn Sie irgendwann kündigen wollen.
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Hallo
Folgendes Problem:
Ich habe am 2.04.2011 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen(beide Partein haben zu diesem Zeitpunkt unterschrieben).In diesem ist der Mietpreis inkl.Nebenkosten 500 Euro vereinbart.Dieser Vertrag ist zu diesen Konditionen auch noch heute gültig. Wenn die VM einen falschen Preis kalkuliert hat, ist das einzig ihr Problem, denn diese Miete hat erst mal Bestand.
Heute am 29.04 kam die Vermieterin und sagte das die Miete nicht ausreicht, sie müßte Kaltmiete 700 Euro nehmen.Kann sie das machen bzw, kann sie vom Mietvertrag zurücktreten?
Nein, für dieses Fehlverhalten der VM gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit.
Ich hoffe nicht da ich aus meiner Wohnung am 30.05(neues Mietverhältnis beginnt am 1.6 und ist fest abgeschlossen bis zum 31.5.2016) ausziehen muss und somit auf der Straße stehen würde.
Ein Mietvertrag über 5 Jahre wäre nur bei einem qualifizierten Zeitmietvertrag möglich. Ein Kündigungsverzicht über diese lange Laufzeit müsste von den Parteien (Individualvertrag) ausgehandelt worden sein.
Hier der Unterscheid der beiden Verträge:
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Die Hoffnung stirbt zuletzt, heißt es. Aber allzu große würde ich mir nicht machen, denn hier liegt tatsächlich kein formeller Fehler vor.
Ganz knapp gesagt wäre ein formeller Fehler zu rügen, wenn die Abrechnung unverständlich wäre. Aber das scheint sie ja nicht zu sein, wenn der Mieter es versäumt, sich einerseits Einblick in die Abrechnungen zu verschaffen. Und andererseits eine Nachfrage bei dem Müllentsorger ausbleibt.
Mehr dazu kann ein Anwalt vortragen.
Mietrecht - Rechtsanwalt Zwickau - Miete Betriebskosten Schönheitsreparaturen Minderung Kaution
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Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung 1 Jahr Zeit, um Fehler in dieser zu reklamieren. Danach ist der Drops gelutscht, um es locker zu sagen.
Sie hätten halt die Abrechnung früher auf Richtigkeit überprüfen müssen.
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Hallo Forennutzer,
über Ostern ist mir mein Rad aus meinem abgeschlossenen Kellerraum gestohlen worden...
Wie gut/schlecht war dieser Raum abgesichert?
Vermutlich ist der Dieb durch die Hauseingangstür gekommen, die sich ohne Schlüssel, aufdrücken lässt.
Ich vermute, dass dies möglich ist, weil Hausbewohner die Sperre im Schloss umstellen, damit sich die Tür einfach aufdrücken lässt.
Vor Monaten habe ich unter Zeugen die Vermieterin über diesen Umstand aufgeklärt.
Aufklären, auch unter Zeugen bringt nichts. Mängel an der Mietsache (auch wenn es keine sind müssen immer beweisbar schriftlich vorgebracht werden)
Ihre Antwort war immer "...das haben mehrere Firmen schon repariert bzw. sei die Tür doch gar nicht kaputt.."Sag ich doch, wenn jemand der Mieter am Schloss rumfummelt......
ich erwäge eine Mietminderung bzw. frage ich mich nach weiteren Möglichkeiten, den Schaden (Rad kostete 1200 Euro, Hausratversicherung übernimmt nur einen geringen Teil, hoffentlich) an die Vermieterin weiterzugeben...
Das sollten Sie lieber sein lassen, denn die Vermieterin ist doch nicht für die Nachlässigkeit der Mieter verantwortlich zu machen. Schon mal davon gehört, dass man Haustüren auch abschließen kann?
Kennt ihr euch da ein bisschen besser aus, was nun möglich ist?
Vielen Dank für euern Rat,
Willi
Da ist nichts möglich. Das nächste Rad nicht in den Keller, sondern mit in die Wohnung nehmen.
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Diese Vereinbarung ist korrekt, denn Sie ist nicht starr. Die Verpflichtung sagt ausdrücklich, dass nur dort renoviert werden muss, wo es nötig ist.
Und zu den Schönheitsreparaturen gehören auch das Lackieren von Türen, Heizkörper und Fenster (innen). Aber auch nur, wenn diese Arbeiten nötig sind.
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Meine Frage ist nun, hat mit den o.g. Ereignissen der Mieter seinen Anspruch verwirkt oder ist der Vermieter erneut rechtlich dazu verpflichtet weitere Termiene zu stellen.Bitte, bitte!!! Was Recht ist kann ein Anwalt abschätzen, aber kein Forum. Und letztendlich entscheidet dann ein Gericht....und immer noch kein Forum!
Ist es Sinvoll eine erneute Abmahnung in 2-3 Wochen zu schreiben und danach einen Anwalt einzuschalten?
Ja, nein, vielleicht oder so ähnlich! Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie dieses Forum mehr als überstrapazieren?
Des weiteren ist noch Folgende Situation, welche mir Fragen aufwirft: In den Schreiben des Mieters an den Vermieter beschimpft dieser ihn als nicht kompetent und unfähig
Beim letzten adjektiv halte ich mich raus.
Ich verstehe das nicht.
Und ich verstehe Ihren ganzen Text nicht. Haben Sie wirklich Niemanden, mit dem Sie das Thema in Ruhe besprechen können?
Auf, auf zum Anwalt, vielleicht hört der Ihnen ja gerne zu.
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Drei gleichberechtigte Hauptmieter können nur gemeinsam den Vertrag kündigen/auflösen und danach dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter machen.
Ein Mieter allein kann nicht aussteigen.
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Auf zum Gesundsheitsamt Ihrer Gemeinde (Rathaus oder Landratsamt) und von denen die Unbewohnbarkeit wegen Gesundheitsgefährdung feststellen lassen.
Dann können Sie fristlos kündigen.
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