Hallo zusammen,
mein Anliegen ist Folgendes:
Ich wohne in einem Mietshaus mit 4 Aufgängen. 3 Aufgänge haben jetzt größere, schönere und ganz neue Balkone bekommen.
Schön für die Mieter mit den größeren Balkonen.
Mein Aufgang, mittendrin, hat die alten DDR-Balkone, welche kleiner sind, behalten.
Pech für Sie.
Ich weiss, dass die anderen Mieter nicht mehr Miete zahlen müssen.
Schön für die anderen Mieter.
Kann ich hier Mietminderung beantragen, weil schliesslich bin ich für die gleiche Miete schlechter gestellt, als die anderen.
Mietminderungen werden nicht beantragt (wo auch, es gibt kein Amt für Mietminderungen), sondern treten automatisch bei einer Verschlechterung der Mietsache ein. Wo ist hier eine Verschlechterung eingetreten?
Und, ich habe den ständige Blick auf die anderen schöneren Balkone :(.
Einfach nicht hinschauen, denn sonst laufen Sie Gefahr, wegen des schönen Ausblicks mehr Miete zahlen zu müssen.
Im Vorfeld habe ich immer mit der Wohnungsverwaltung gesprochen, sie sollen unseren Aufgang mitmachen, aber es wurde begründet, dass unsere Balkone nicht einsturzgefährdet sind und deshalb besteht nicht die Notwendigkeit, diese zu erneuern.
Vielleicht haben die Mieter dieser Aufgänge bei der Einsturzgefährdung ein wenig nachgeholfen? Einfach mal fragen.
Ausserdem sei kein Geld in der Kasse.
Tja, dieses Argument dürfte treffend sein. Wie teuer sind bei Ihnen die Wohnungen?
Möchte gern eine Minderung der Miete beantragen,
Siehe oben.
wollte vorher nur wissen, ob ich wohl eine Chance hätte.
Diese Chance können Sie sich anhand meiner Antworten an den 10 Fingern ausrechnen.
Gruß Bowski
Hier wäre eine Lektüre für Sie, die Sie zu Ihren Favoriten hinzu fügen sollten: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.