Hallo zusammen,
mein Anliegen ist Folgendes:
Ich wohne in einem Mietshaus mit 4 Aufgängen. 3 Aufgänge haben jetzt größere, schönere und ganz neue Balkone bekommen. Mein Aufgang, mittendrin, hat die alten DDR-Balkone, welche kleiner sind, behalten. Ich weiss, dass die anderen Mieter nicht mehr Miete zahlen müssen. Kann ich hier Mietminderung beantragen, weil schliesslich bin ich für die gleiche Miete schlechter gestellt, als die anderen. Und, ich habe den ständige Blick auf die anderen schöneren Balkone :(.
Im Vorfeld habe ich immer mit der Wohnungsverwaltung gesprochen, sie sollen unseren Aufgang mitmachen, aber es wurde begründet, dass unsere Balkone nicht einsturzgefährdet sind und deshalb besteht nicht die Notwendigkeit, diese zu erneuern. Ausserdem sei kein Geld in der Kasse.
Möchte gern eine Minderung der Miete beantragen, wollte vorher nur wissen, ob ich wohl eine Chance hätte.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Bowski