Beiträge von Mainschwimmer

    Bitte verstehen Sie den Unterschied zwischen einer Mieterhöhung wegen Modernisierung, oder einer Anpassung an den Mietspiegel. Ihre Wohnung wird in 3 Jahren in einer ganz anderen Rubrik auftauchen! Schauen Sie in den Mietspiegel Ihrer Kommune dort sehen Sie den Quadratmeterpreis für Wohnungen mit und ohne Zentralheizung.

    Hier ist eine Aufstellung, welche Betriebskosten

    Betriebskosten, Nebenkosten, Betriebskostenverordnung

    der Mieter bezahlen muss. Ob bei Ihnen die einzelnen Posten zu hoch sind kann letztendlich nur durch einen Einblick in die Originalrechnungen gesagt werden.

    1. Ob Sie wenig heizen oder viel ist nicht so stark abhängig, denn Sie müssen sowieso 30 oder 50% der Gesamtkosten nach der Wohnfläche bezahlen. Der andere Teil sind dann die tatsächlichen Verbrauchskosten. Einblick in die Materie erhalten Sie hier:

    Heizkostenverordnung

    2. Auch wenn Sie Garten oder Vorgarten nicht nutzen, fallen Kosten an, die die Mieter bezahlen müssen.

    3. Diese Kosten dürfen Hausstrom beinhalten, der nicht nur für die Beleuchtung sondern auch für die Heizungspumpe benötigt wird.

    4. Das sind die üblichen Hausversicherungen gegen Wasser, Feuer und Unwetter.

    5. Das kann Ihnen nur Ihr Vermieter auf Anfrage mitteilen.

    Hier ist ein interessantes Lexikon, das Sie zu Ihren Favoriten verlinken sollten: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Ein Hausmeister kann den Ist-Zustand einer Wohnung im Übergabeprotokoll notieren. Er hat sicherlich keine Befugnis, solche kostenintensiven Erneuerungen der Badezimmerfliesen zu versprechen.

    Hier dürfte der Vermieter die besseren Karten haben. Wenn Sie darauf bestehen wollen, wäre der Hausmeister die richtige Ansprechperson.

    Machen Sie Ihrer Vermieterin klar, dass sie sich nach § 123 StGB strafbar gemacht hat (Erklärung weiter unten). Was Sie im Keller lagern geht sie einen feuchten Dreck an, außer es wären Dinge, die als explosiv oder grundwassergefährdend eingestuft sind.

    Was das Laminat im Wohnzimmer betrifft, hoffe ich ich, dass Sie die Verlegung erst nach schriftlicher Erlaubnis vorgenommen haben. Es könnte sonst passieren, dass Sie bei einem Späteren Auszug zum Rückbau aufgefordert werden. Und wenn dann irgendwelche Türen gekürzt wurden, kann das teuer werden.

    Hausfriedensbruch

    Und meine Frage wurde noch nicht beantwortet:

    Um hier eine korrekte Antwort geben zu können, müsste man den Mietvertrag komplett kennen

    Aber was ich Ihnen aber auf jeden Fall sagen kann ist folgendes: Die Kosten für die Erfassung der Heizkosten sind umlegbar auf die Heizkostenabrechnung, müssen also vom Mieter getragen werden. Sollten aber weitere Kosten für die Erstellung der kompletten Abrechnung entstanden sein, sind dies Verwaltungskosten und die muss der Vermieter bezahlen.

    Um hier eine korrekte Antwort geben zu können, müsste man den Mietvertrag komplett kennen. Tatsache ist nämlich, dass die Grundsteuer genau so wie die Hausversicherungen zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören. Also kommt es hier auf den kompletten Wortlaut des Mietvertrages an.

    Welche kosten umgelegt werden können, lesen Sie hier:

    Betriebskosten

    Hallo,

    ich hatte in einem anderen Thread ("Vermieter weigert sich Kündigung zu unterschreiben") schon erwähnt wie komisch mein Vermieter ist und jetzt habe ich noch ein weiteres Problem.

    Diese Unterschrift muss er auch nicht geben.

    Was kann ich nun machen, um wenig Ärger mit ihm zu haben und trotzdem die Kaution zurückzuerhalten?

    Regulär nichts.

    Eine Vormieterin hat einfach die letzte Mietzahlung nicht geleistet und dann es solange herausgezögert, dass Ende des Monats war, um dann die Miete mit der Kaution zu verrechenen (Kaution ist eine Monatsmiete... also passt das komplett).

    Aber damit ist der Sinn einer Kaution, Sicherheit für mögliche Schäden an der Mietsache, nicht mehr gegeben.

    Eventuell habt ihr ja ein paar Tipps für mich!

    Nö, da gibt es keine Tipps. Und wenn, dann wären die alle illegal.

    Vielen Dank schonmal im Voraus...
    Grüße,

    Beschäftigen Sie sich bitte mit diesem Lexikon. Da finden Sie hilfreiche Tipps: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Die Kündigung einer Mietwohnung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht vom Vermieter unterschrieben werden. Sie müssen nur dafür sorgen, dass dieses Schreiben in den Geschäftsbereich des Vermieters gelangt.

    Da Sie beweisen müssen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, genügt ein Einwurfeinschreiben. Hier bestätigt der Postbote mit seiner Unterschrift den fristgerechten Einwurf in den Briefkasten. Sie können aber das Geld sparen, wenn dieser Einwurf von einem Freund/Bekannten gemacht wird.

    Und, bis zum dritten Werktag des Monats muss der Vermieter die Kündigung erhalten, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Selbst wenn der Vermieter verreist wäre, gilt die Kündigung als zugestellt.

    So traurig es klingen mag, aber im Mietrecht wird keine Rücksicht auf Erkrankungen genommen. Wie soll das auch gehen?

    Eine Hausordnung wird vom Vermieter festgelegt und dadurch Bestandteil des Mietvertrages. Änderungen an der Hausordnung würden auch Änderungen am Mietvertrag bedeuten und müssten vom Mieter genehmigt werden.

    Auch gibt es im Mietrecht kein "ich bin schon länger hier Mieter". Rechte und Pflichten gelten für alle Mieter gleich.

    Ob dort wo Sie parken, ein Wohnmobil Platz hat, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls könnte ein Verbot nur vom Vermieter, nie vom Mieter ausgesprochen werden.

    Wenn die Biomülltonne nach der Leerung ausgewaschen wird, ist das sicherlich nicht verkehrt, damit hält man den Gestank ein wenig unter Kontrolle. Das gleiche bei einer Restmülltonne zu verlangen, wäre der größte Unsinn des Jahres. In der Regel werden Straße und Hof 1x pro Woche gefegt. Was sagt Ihr Mietvertrag/Hausordnung dazu?

    Klartext: Ihr Mitmieter hat Ihnen keine Anweisungen zu geben. Für Sie ist nur der Mietvertrag/die Hausordnung maßgeblich. Änderungen an der Hausordnung könnte nur der Vermieter mit Ihrer Zustimmung vornehmen.

    Vergessen Sie die Wohnung und den Vertrag. Hier sind zu viele Dinge, die nicht mehr gültig sind und deshalb für Streit sorgen werden.

    1. Die Küche ist mitvermietet, also muss auch der Vermieter für Ersatz sorgen.

    2. Die Klausel bei den Renovierungen sind schon lange nicht mehr gültig, das hat der Vermieter scheinbar verpennt.

    Darum Finger weg und eine andere Wohnung suchen und wieder hier nachfragen.

    Lesen Sie sich die Informationen zum Mietvertrag in diesem Link in Ruhe durch: Deutscher Mieterbund e.V.: Mietvertrag

    Und wie ein korrekter Mietvertrag auszusehen hat, finden Sie hier: http://asset1.strcdn.de/media/pdf/wohnungs-mietvertrag.pdf


    Vielleicht wird so die Abweichung zum Gesamtverbrauch berechnet und durch die Anzahl der Wohnungen geteilt.

    Vielleicht wird aber auch eine andere Methode der Verteilung gewählt, darum dürfte es doch sinnlos sein, sich darüber Gedanken zu machen, bevor man nicht die Fakten kennt.

    Was dann aber auch nicht richtig wäre, da ich als einzelner den gleichen Anteil zahlen muss, wie andere Wohnungen mit mehr Mietern. Dann müßte dies ja eigentlich "pro Kopf" abgerechnet werden und nicht pro Wohnung.

    Und wenn nach der Wohnfläche abgerechnet wird, was dann?

    Grüße
    Saarmann

    In diesem Lexikon finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zum Mietrecht:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Genau so habe ich mir das ja auch schon gedacht. Ich würde nur gerne wenigstens den Versuch unternehmen, gerade den 2. Punkt so zu formulieren, dass nicht jede normale Abnutzung durch die Zeit des Bewohnens auf das Haustier zurückfällt

    Was hindert Sie daran, Ihre Vorstellungen dieser Klausel mit einzubringen. Aber bedenken Sie, in Ihrem Fall dürfte der Vermieter am längeren Hebel sitzen.

    - denn die klassiche Abnutzung von Bodenbelägen etc. ist ja auch durch einen Teil der Miete bereits beglichen. Das wir zerkratzte Tapeten erneuern finde ich selbstverständlich...

    Haben Sie überhaupt schon mit der Verwaltung über dieses Thema diskutiert?

    Da das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen vom Vermieter untersagt werden kann, bzw. erlaubnispflichtig ist, kann der Vermieter bestimmen, zu welchen Konditionen er die Ausnahme macht.

    Da Sie ja selbst schreiben, dass Ihr Stubentiger eher jemand von der ruhigen Sorte ist, sehe ich keine Probleme diesen Mietvertrag zu unterschreiben.

    Und, unterschreiben müssen Sie nicht. Nur bekommt dann jemand anderes die Wohnung.

    Selbst bei einer regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren müsste dieser Zahlungsrückstand ausgeglichen werden.

    Bei einer Forderung aus 2008 beginnt die Verjährung am 01.01.2009 und wäre am 01.01.2012 verjährt.

    Da aber hier sicherlich ein Mietkonto vorhanden ist, auf das die Mieten eingezahlt werden, bauen sich die Schulden langsam auf.

    Also ganz schnell das Konto ausgleichen, denn wenn 2 Monatsmieten erreicht sind droht die fristlose Kündigung der Wohnung.


    die defekte Wohnungstür bzw. Schlossanlage(d.h. das Schloss rastete nicht ein, sie hielt nur geschlossen wenn man einmal mit dem Schlüssel rumschloss).

    Also ließ sich die Tür mit einem Schlüssel verschließen.

    Jetzt kommt’s:
    Am 13.04. wurde bei meiner Freundin eingebrochen und das mitten am Tag! (kurz zum Täter: Er wohnte eine Tür weiter; seine Wohnung wurde an dem WE zuvor Zwangsgeräumt; er wollte wohl an dem 13.4 in seine Wohnung, sah die Bescherung und rastete völlig, er trat mit Gewalt gegen alle Türen auf seinem Weg nach unten; die Tür meiner Freundin hatte keine Chance) Andere Türen haben gehalten, nur ihre nicht

    Weil sie wohl nicht abgeschlossen, sondern nur ins Schloss gezogen wurde?

    Spätestens jetzt hätte die Tür doch wirklich mal ausgetauscht werden müssen,

    Wenn ein Schloss defekt ist, tauscht man das Schloss, aber nicht die Tür!

    vor allem weil die Schlossanlage völlig defekt ist und gar nicht mehr zu hält. Aber der Vermieter (eine Immobilienfirma) hielt und hält es immer noch nicht für nötig jemanden dafür zu beauftragen.
    Meine Freundin fühlte sich dort nicht mehr sicher
    1.wegen einer selbst improvisierten Wiederherstellung der Schlossanlage

    Da hätte meiner Meinung nach sofort etwas passieren müssen

    2.weil in dem Gebäude wohl noch mehr fragwürdige Personen leben

    Die haben aber sicherlich dort schon gewohnt, als der Mietvertrag abgeschlossen wurde.

    3. auch die Polizei meinte dass diese Gegend nicht Sicher sei für eine junge Frau

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Die Rechtslage erklärt gerne ein Anwalt, aber kein Forum, das aus Laien besteht.

    Ein Grund für die fristlose Kündigung liegt doch hoffentlich vor?

    Wahrscheinlich nicht, das wird der Vermieter sicherlich mit anwaltlicher Unterstützung darlegen, denke ich.

    Hat der Vermieter eine Frist auf die Kündigung zu reagieren?

    Das wird er sicherlich machen, wenn er merkt, dass die Miete nicht bezahlt wird.

    Danke schon einmal im Voraus.

    Da kann man nur sagen, abwarten und Tee trinken. Gegen den Vandalen und Dieb hat Ihre Freundin doch wohl Strafanzeige erstattet, denn der muss den angerichteten Schaden am Eigentum Ihrer Freundin ersetzen.

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