Vermieter weigert sich Kündigung zu unterschreiben.

  • Hallo,

    ich wäre euch über ein paar Tipss sehr dankbar.
    Ich wollte letzte Woche meine Wohnung in Baden-Württemberg fristgerecht kündigen, jedoch weigert sich mein Vermieter die "Empfangsbestätigung" zu unterschreiben. Er meinte, er müsse das nicht unterschreiben und es wäre alles in Ordnung. Also wie eine mündliche Zusage.

    Ich muss dazu sagen, dass mein Vermieter höchstwahrscheinlich unter Paranoia leidet. Er hat immer Angst, dass ihn jemand verarschen möchte usw. Er nimmt z.B. nicht einmal ein Buch für jemanden vom Postboten an, da ja jmd ihm ans Bein pinkeln könnte.

    Meine Frage ist jetzt folgende:
    Genügt es, wenn ich ein Vermerk mache "Vermieter hat sich geweigert zu unterschreiben!" ??
    Einschreiben mit Rückschein brauche ich erst garnicht senden, da er bei soetwas grundsätzlich die Annahme verweigert.

    Was soll ich machen?

    Grüße,

  • Die Kündigung einer Mietwohnung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht vom Vermieter unterschrieben werden. Sie müssen nur dafür sorgen, dass dieses Schreiben in den Geschäftsbereich des Vermieters gelangt.

    Da Sie beweisen müssen, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, genügt ein Einwurfeinschreiben. Hier bestätigt der Postbote mit seiner Unterschrift den fristgerechten Einwurf in den Briefkasten. Sie können aber das Geld sparen, wenn dieser Einwurf von einem Freund/Bekannten gemacht wird.

    Und, bis zum dritten Werktag des Monats muss der Vermieter die Kündigung erhalten, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Selbst wenn der Vermieter verreist wäre, gilt die Kündigung als zugestellt.

  • Hallo kaktus,
    "Mainschwimmer" hat soweit schon alles erwaehnt wie es gemacht werden sollte. Damit ist Ihre Idee mit den "Vermerk" nicht notwendig und auch nicht zu empfehlen, da ein Nachweis ueber den Einwurf in den Briefkasten des Vermieters ein groesseres Gewicht in Bezug auf der "Beweispflicht" ist.
    Tipp. Denke Sie auch an die Wohnungsabnahme, Kaution falls Ihr Vermieter Sie darauf nicht aufmerksam macht. Und nach Moeglichkeit alles schriftlich mit Datum und Unterschrift festhalten.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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