Nun, ca 1/2 Wochen später, verlangen die Vermieter von uns, dass wir noch die Fenster sowie Fensterinnenseiten, die Fliesenwände im Bad sowie den Keller putzen, ansonsten würden sie eine Reinigungsfirma beauftragen und dies von der Kaution bezahlen.
Dürfen die Vermieter nach Abnahme noch weitere "Mängel" geltend machen?
Nein, nur wenn es verdeckte Mängel wären. Aber so etwas passiert, wenn man kein Protokoll erstellt.
Schonmal vielen Dank für Rat und Antworten!
LG,
Stella
Lassen Sie sich im Mietvertrag die Stelle zeigen, dass Sie die Fenster, etc. putzen müssen. In der Regel reicht eine besenreine Übergabe, außer es wäre etwas anderes vereinbart.