Warum fragen Sie nicht Ihren Anwalt? Meine Antwort vom 11.08. schon vergessen? Ich nicht!
Beiträge von Mainschwimmer
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Kann man dagegen gar nichts machen? Wieso dürfen andere und wir nicht?
Nein, denn der Vermieter entscheidet letztendlich, ob sich der Mieter einen Hund zulegen darf oder nicht. Da dies eine Einzelfallentscheidung ist, spielt es keine Rolle, ob im Haus oder der Wohnanlage bereits Hunde gehalten werden.
Um gleiches Recht für Alle herbeizuführen, müssten Sie die Haltung des Hundes per Gerichtsbeschluss herbeiführen. Wollen Sie die Kosten und das Risoko tragen?
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Wer was bezahlen muss, finden Sie im Mietrechtslexikon bestens erklärt:
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Wie bringe ich meiner Vermieterin das bei, ohne vor Gericht ziehen zu müssen?
Diesen Weg werden Sie nicht verhindern können, denn in ähnlichen Fällen haben Gerichte gegen den Mieter entschieden, weil die von Ihnen verwendeten Farben unter den Begriff Sachbeschädigung fallen.
Helle Pastellfarben muss ein Vermieter dulden, bei kräftigen Wandfarben hat er ein Recht auf Beseitigung.
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Gehört zu einer Mietwohnung nicht ein Bodenbelag??
Nö! Es ist Ihnen frei gestellt, diese Wohnung anzumieten. Bodenbeläge sind anders als die Außenmauern kein Muss in einer Mietwohnung.
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1. Bevor wir eingezogen sind in unsere neue Wohnung und auch bei der Schlüsselübergabe haben wir gefragt wo eine Telefondose sei in unsere Wohnung, da wir das Internet für unsere Ausbildung brauchen für etweilige Ausarbeitungen. Unser Vermieter meinte es sei eine im Flur. Dort ist allerdings nur eine Aushölung und ein Kabel, aber keine Buchse. Wir haben logischerweise erstmal bei Vodafone angerufen gesagt wir bräuchten eine Buchse und die freischaltung. Zeitgleich haben wir auch unsere Vermieter in kenntniss gesetz über diesen Mangel. Dieser ist aber nicht gewillt die Kosten zu übernehmen. Somit stehen uns Kosten im Haus für den Telekom-Mitarbeiter der die Buchse installiert in höhe von 60€ und die kosten einer nicht Benutzen INternet/festnetz vertrages.
Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist, dann muss der Vermieter keinen Telefonanschluss zur Verfügung stellen. Er muss lediglich die Verlegung eines solchen Anschlusses erlauben.
Und wer nicht in der Lage ist, sich im Baumarkt (oder anderswo) eine Telefondose zu kaufen und selbst anzuschließen, der sollte keine eigene Wohnung beziehen, sondern ein Hotelzimmer mieten. Da kann er alles gegegen Geld verlangen/erwarten.
Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss
Zu 2. Auch hier gilt das gleiche wie beim Telefon.
Zu 3. Das ist ein echter Mangel, den Sie dem Vermieter beweisbar melden sollten. Ich denke, dass Sie eine Zentralheizung auch fürs Warmwasser haben. Hier sollte eine Pumpe in den Kreislauf installiert werden. Vielleicht ist ja eine vorhanden, die aber nicht angeschlossen ist.
Zu 4. Den Abfluss für die Waschmaschine kann man ganz einfach mit einem anderen Waschtischsyphon kombinieren. Auch hier gilt wieder mein Tipp, es mit der eigenen Wohnung sein zu lassen und besser ins Hotel zu ziehen.
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Weiterhin wird der Müll nicht in die Mülltonnen geworfen,sondern es werden grosse Müllsäcke mit Alltagsmüll abgelegt.
Das ist aber ein ganz böser Vermieter, der so den Müll ablegt. Oder sind es etwa asoziale Mitmieter, die sich um nichts kümmern?
ZitatDie endleerung der Mülltonnen findet knapp 3 Meter vor unseren Fenstern statt.
Ich nehme an, dass die Mülltonnen da geleert werden, wo der Müllwagen hinfahren kann, richtig, oder fahren die aus Jux und Dollerei unter euer Fenster?
ZitatWas kann mann dagegen tun??
Ausziehen, umziehen. Und zwar in ein besseres Wohnumfeld, wo die Menschen den Sinn einer Mülltonne seit Kindertagen gelernt haben umd ihren Dreck nicht in der Landschaft entsorgen.
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Hier hilft keine Mietminderung (wie auch?), dadurch wird die Wohnung auch nicht trocken. Hier hilft nur ein schneller Auszug mit sofortiger Kündigung, dann kann man, bevor der Winter kommt, ab dem 01.11. in einer trockenen Wohnung leben.
Kellerwohnungen, die z.T. in der Erde liegen, haben von Natur aus die unangenehme Eigenschaft feucht zu sein. Das sollte einem aber der gesunde Menschenverstand (und zusätzlich die Nase wegen der feuchten Luft) schon bei der Anmietung gesagt haben.
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Nach welchen Kriterien richtet sich der Mietspiegel???
Wo wohnen Sie, gibt es für Ihre Gemeinde überhaupt einen qualifizierten Mietspiegel? Danach kann man erst die Fragen beantworten.
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Hallo D-D-I
Woher nehmen Sie das Wissen, dass ein nicht einwandfrei funktionierender Kabelfernsehanschluss einen Mietmangel darstellt? Als nächstes geben Sie noch den Tipp, dass aufgrund des verregneten Sommers eine Mietminderung vorgenommen werden kann, weil Garten und Terrasse nicht genutzt werden können.
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Sie erwarten hier Antworten, obwohl nur Sie Einblick in die Unterlagen haben. Ist das nicht zu viel verlangt?
Und da es keine große Kunst ist, einen Kaltwasserzähler abzulesen, dürfte auch wohl feststehen, wer den Fehler gemacht hat, oder?
Bei Auszug innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird heute vielfach die Methode Gradzahltage angewandt: Gradtagzahl ? Wikipedia
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Nun, in der Regel ist der Vermieter oder ein Beauftragter des Vermieters bei der Übergabe anwesend. Dann wäre es angebracht ein Protokoll dieser Wohnungsübergabe zu erstellen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.
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Nichts weiter, das reicht vollkommen und wird den Vermieter und Nachmieter in Verzückung versetzen.
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Diese Seite dürfte für Wohngemeinschaften interessant sein:
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Wieso hat ein Vermieter eine Geschäftsführung? Meint er damit seine Frau oder Schwiegermutter?
Was Sie machen können, finden Sie in diesem Beitrag aufgezeigt:
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Ob ein Gewerbebetrieb in Ihrer Wohngegend betrieben werden darf, können Sie im Rathaus erfahren. Ob das Geklimper zu einer Mietminderung berechtigt, können Sie auf den folgenden Wbsites nachlesen, (oder auch nicht):
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Halle Fee!
Was ist das denn jetzt, ein neuer Beitrag? Denn eine Beantwortung kann es ja nicht sein.
Und bitte, nicht einfach irgendwo so etwas anhängen, sondern einen neuen Thread eröffnen, wenn es eine Frage ist.
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Um eine definitive Antwort geben zu können, brauchte man den genauen Wortlaut dieser Klausel zu den Schönheitsreparaturen, weil es oft nur kleine Wörter sind, die aus einer starren eine weiche (demnach gültige) Klausel machen.
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Nettes Forum, ehrlich....
Was soll das denn jetzt? Hier ist ein Forum für Mietrecht und nicht die Jury, die Leseraufsätze prämiert.
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Nachtrag:
Die Kosten, die ein Vermieter erheben darf, sind in der Betriebskostenverordnung geregelt. Und zwar:
15.die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage,
hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse;
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