Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Ich habe vor ca. 4 Jahren eine Wohnung gemietet, mit einem Mietvertrag, der einen ziemlich an die Wohnung gefesselt hat, vonwegen die Wohnung ist nur bis zum 15.08 kündbar und danach zählt das nicht mehr. Aber das ist nicht das Problem

    Und das Ganze bitte so, dass es ein normal Gebildeter auch versteht. Aber wenn es nicht das Problem ist, warum erzählen Sie davon?

    Zitat

    das Echtholzparkett selbst verlegt hat

    Ja und? Dann sollten Sie sich schlau machen, denn Echtholzparkett wird im Gegensatz zum Laminat auf dem Estrich verklebt. Aber das hatte ich bereits schon geschrieben.

    Und jetzt noch einmal ganz langsam:

    Das Parkett liegt scheinbar schon seit etlichen Jahren (seit Anbeginn des Hauses?), es wurde nur aufgearbeitet (geschliffen, lackiert). Demnach wurde der Bodenbelag nach den damaligen Regeln, was Schalldämmung anbelangt, verlegt.

    Eine Mietminderung ist unter diesen Umständen nicht durchzusetzen, denn da müsste eine Verschlechterung der Mietsache eingetreten sein. Und das ist zu verneinen, denn hier wurde lediglich eine zuvor leer stehende Wohnung wieder bewohnt.

    Zitat

    Sie haben das Echtholzparkett einfach nur abgeschliffen und lackiert.

    1. Woher wissen Sie, dass das Parkett ohne Trittschalldämmung verlegt wurde.

    Denn 2. wenn nur geschliffen und lackiert wurde, dann hat man lediglich das vorhandene Parkett, welches sicherlich schon lange liegt, aufgearbeitet.

    3. Je nachdem welche Art Parkett dort verabeitet wurde, wird dieser nicht mit einer Dämmung verlegt (Parkett ist ja kein Laminat), sondern direkt auf den Estrich geklebt.

    4. Eine Mietminderung sehe ich sehr kritisch, wenn dieser Bodenbelag nach den Regeln, die beim Bau des Hauses galten, verlegt wurde.

    Zitat

    Heute ist der stand das die Vermietung mir die nachweise nicht zeigen möchte.... warum auch immer sie pochen auf die Nachzahlung!

    Dann müssen Sie den strittigen Betrag auch nicht bezahlen. Ohne detaillierte Aufschlüsselung der Kosten besteht für Sie keine Veranlassung zu zahlen.

    Zitat

    Meine Kaution in höhe von 900€Bekomm ich auch noch

    Wieso das? Die Kaution ist unter anderem eine Sicherheit für nicht gezahlte Miete und kann vom Vermieter dafür verwendet werden.

    Und dann denke ich, dass bei offenen Mieten in Höhe von 1.200,- Euro Ihr Mietverhältnis fristlos gekündigt wurde. Deshalb befürchte ich, dass die Forderung des RA aud diesem Umstand basiert und da kann ein Forum wirklich nicht helfen, weil der Durchblick fehlt.

    Zitat

    Könnten Sie mir den Inhalt des ersten Links ggf. anders zukommen lassen?

    Den Text finden Sie hier: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
    unter "K" wie Kleinreparatur.

    Zitat

    - Es wurde ein Reparatur an Teilen, die häufig genutzt wurden, vorgenommen.
    - Im Mietvertrag wurde keine Obergrenze vereinbart, d.h. er kann einen Betrag jeder Höhe einfordern.

    Wo haben Sie das denn gelesen? Bitte lesen und verstehen Sie den Beitrag im zweiten Link! Dort werden Beträge genannt, die Ihr Vermieter pro Reparatur fordern dürfte. Und auch die Summe, die bei mehreren kleineren Reparaturen als Gesamtbetrag pro Jahr nicht überschritten werden darf.

    Und wenn es dann noch nicht klappt, bitte zu einem Anwalt, denn nur dort gibt es Rechtsberatung und auch das Vorlesen von Urteilen & Co.

    Diese Forderung zur Zahlung der Reparatur können Sie getrost zum Altpapier geben. Ihr Vermieter mag Ahnung von der Wellensittichzucht haben, aber seine Kenntnisse vom Mietrecht, insbesondere von der Kleinreparaturklausel, sind unter jedem Niveau.

    Wie eine gültige Kleinreparaturklausel aussehen könnte finden Sie auf den folgenden Seiten:

    Mietrecht: Kleinreparaturklausel oder Bagatellschadensklausel in Mietverträgen.

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Drucken Sie diese Seiten aus und verlangen Sie die komplette Auszahlung der Kaution. Sollte er mauern, dann Mahnbescheid und Klage vor Gericht. Dann kommen diese Kosten auch noch für ihn dazu.

    Sie können aber auch einen Anwalt beauftragen, den wird er dann auch bezahlen müssen.

    Zitat

    dann bei der alten Wohnung nur die Kaltmiete bezahlen ohne nebenkosten

    Nein!

    Sie schulden bis zum Ende der Mietzeit die komplette Miete incl. Betriebskosten, denn auch wenn Sie vorzeitig ausziehen, fallen die Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Grundkosten der Heizung usw.) an.

    Die Reparatur einer SAT-Anlage an einem Mietshaus ist immer noch alleinige Angelegenheit des Vermieters. Einzig die Kosten für Wartung und Strom sind auf die Mieter umlegbar.

    Zum Vergleich: Reparaturen an der Heizungsanlage gehen auf das Konto des Vermieters, Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten und Strom für die Pumpe müssen die Mieter gemeinsam mit den Kosten für Öl oder Gas bezahlen.

    Zitat

    Muss die Wärmedämmung erneuert werden?

    Wie soll man das in einem Forum per Ferndiagnose feststellen?

    Frage: Wenn sie Ihre Wäsche waschen ist die ja nass. Werfen Sie die weg, oder lassen Sie die an der Luft trocknen?

    In der Heizkostenverordnung § 1 lese ich:

    Diese Verordnung gilt für die Verteilung der Kosten

    des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen.
    der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, auch aus Anlagen nach Nummer 1 (Wärmelieferung, Warmwasserlieferung) durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wärme oder Warmwasser versorgten Räume.

    Dabei dürfte der letzte Satz entscheidend sein. Wo keine Wärme/Warmwasser geliefert wird, fallen auch keine (umlegbaren) Kosten an.

    Wenn Sie tatsächlich eine Nebenkostenpauschale vereinbart haben, dann müssen Sie die auch bezahlen, egal ob Sie geheizt haben oder nicht.

    Die Erklärung, was eine Pauschale ist, können Sie bequem mithilfe von Google heraus finden.

    Wenn Sie aber eine Vorauszahlung der Betriebskosten vereinbart haben, dann müssen Sie sich eben gedulden, bis Ihr Vermieter in der Lage ist, diese Vorauszahlung abzurechnen.

    Da diesseits niemand weiß, was Sie tatsächlich im Mietvertrag vereinbart haben, Pauschale oder Vorauszahlung, müssen Sie die Anworten selbst heraus finden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!