Mietminderung

  • Hallo,

    wir haben eine Mieterin in der Whg. über uns, die Echtholz-Parkett in Ihrer Whg. hat und keine Trittschalldämmung. Ich höre sie nicht nur, ich merke auch, wie sie rum läuft (Laminat bzw. Parkett wurde nicht schwimmend verlegt)? Da kann man doch die Miete kürzen, oder?

    VG Jolanda

  • Die Frage ist, ob hier ein Mengel der Mietsache vorliegt? War das schon seit Einzug so oder wurde der Boden in Wohnung über Ihnen kürzlich neu verlegt? Wer hat den Boden verlegt?

    Sollte da eine nachteilige Veränderung zum Zustand bei Ihrem Einzug eingetreten sein, liegt evtl. ein Mangel vor.
    Dann müssten Sie den Mangel erstmal schriftlich, nachweislich mit Frist zur Behebung dem Vermieter mitteilen und abwarten ob und wie er sich dazu äußert.

    Der nächste Schritt wäre dann der Gang zum Anwalt um sich dort beraten zu lassen, ob und falls ja in welcher Höhe eine Minderung gerechtfertigt wäre.

  • Als wir in die Whg. einzogen, war die Whg. über uns leer (wurde saniert). Der Eigentümer selbst mit seiner Fa. hat den Fußboden verlegt bzw. bearbeitet. Sie haben das Echtholzparkett einfach nur abgeschliffen und lackiert.

    Ich wollte mich erst mal informieren, ob es Sinn macht, den Mangel beim Vermieter anzuzeigen und eine evtl. Mietminderung zu fordern.

    Vielen Dank
    Jolanda

  • Hallo,

    wir haben eine Mieterin in der Whg. über uns, die Echtholz-Parkett in Ihrer Whg. hat und keine Trittschalldämmung. Ich höre sie nicht nur, ich merke auch, wie sie rum läuft (Laminat bzw. Parkett wurde nicht schwimmend verlegt)? Da kann man doch die Miete kürzen, oder?

    VG Jolanda

    Ja klar, kürze mal die Miete (darauf kommt es Dir ja wohl an) und warte, was dann kommen wird...:o

  • Zitat

    Sie haben das Echtholzparkett einfach nur abgeschliffen und lackiert.

    1. Woher wissen Sie, dass das Parkett ohne Trittschalldämmung verlegt wurde.

    Denn 2. wenn nur geschliffen und lackiert wurde, dann hat man lediglich das vorhandene Parkett, welches sicherlich schon lange liegt, aufgearbeitet.

    3. Je nachdem welche Art Parkett dort verabeitet wurde, wird dieser nicht mit einer Dämmung verlegt (Parkett ist ja kein Laminat), sondern direkt auf den Estrich geklebt.

    4. Eine Mietminderung sehe ich sehr kritisch, wenn dieser Bodenbelag nach den Regeln, die beim Bau des Hauses galten, verlegt wurde.

  • 1. Von den anderen Mietern, die schon Jahrzehnte in dem Haus wohnen/wir waren öfter mal in der Whg., als diese noch offen stand.
    2. Ganz genau!
    4. Mist! Ob der Fußboden jedoch nach den Regeln verlegt wurde, kann mir der Eigentümer auch nicht sagen, da das Haus von einem älteren Herrn, der gestorben ist, immer weiter gereicht wurde!
    Nur im Badezimmer wurde der Fußboden erneuert, dort höre ich die neue Mieterin gar nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von Jolanda (15. September 2011 um 07:42)

  • Und jetzt noch einmal ganz langsam:

    Das Parkett liegt scheinbar schon seit etlichen Jahren (seit Anbeginn des Hauses?), es wurde nur aufgearbeitet (geschliffen, lackiert). Demnach wurde der Bodenbelag nach den damaligen Regeln, was Schalldämmung anbelangt, verlegt.

    Eine Mietminderung ist unter diesen Umständen nicht durchzusetzen, denn da müsste eine Verschlechterung der Mietsache eingetreten sein. Und das ist zu verneinen, denn hier wurde lediglich eine zuvor leer stehende Wohnung wieder bewohnt.

  • Ich habe mit dem Mieter geredet, der schon viel früher eingezogen ist, noch bevor der jetzige Eigentümer das Haus gekauft hat. Der hat mir erzählt, dass der jetzige Eigebtümer (er hat eine Fußbodenfirma) das Echtholzparkett selbst verlegt hat. Es hört sich wirklich nicht so an, als ob eine Dämmung unter diesem ist.

    VG Jolanda

  • Zitat

    das Echtholzparkett selbst verlegt hat

    Ja und? Dann sollten Sie sich schlau machen, denn Echtholzparkett wird im Gegensatz zum Laminat auf dem Estrich verklebt. Aber das hatte ich bereits schon geschrieben.

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