ZitatWürde denn eine Berechnung einer Bank vor Gericht standhalten?
Wegen vielleicht 0,x % Zinsen zum Gericht? Ob das überhaupt zur Verhandlung angenommen wird?
ZitatWürde denn eine Berechnung einer Bank vor Gericht standhalten?
Wegen vielleicht 0,x % Zinsen zum Gericht? Ob das überhaupt zur Verhandlung angenommen wird?
Das hat mit Mietrecht nix zu tun, das ist Zivilrecht. Wenn Sie an Ihr Geld kommen wollen, dann sollten Sie eine exakte Aufstellung Ihrer Forderung erstellen und den Betrag per Mahnbescheid einfordern.
Das hier zum Thema Eigenbedarf für die Nichte aus dem Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
Angehörige, zu deren Gunsten Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen in einem sozialen Kontakt zum Vermieter stehen, der die sittliche Verantwortung des Vermieters für den Wohnbedarf des Angehörigen (hier: Nichte) ergibt.
Mit der Vermietung des dritten Zimmers an eine andere Person, dürfte es sich um einen vorgeschobenen Eigenbedarf für die Nichte handeln, denn ver VM hätte das frei gewordene Zimmer durchaus seiner Nichte geben können.
Was Sie bei vorgeschobenen Eigenbedarf unternehmen können, finden Sie hier:
Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen
Das ist alleine das Problem des Vermieters. Hätte er die Fliesen vor Ihrem Einzug ausgetauscht, dann wäre alles heute in Ordnung.
ZitatAber es muss doch Vorgaben/Gesetze geben, auch wenn Gewerbliche Mietverträge relativ offen sind.
Der Gesetzgeber geht bei Gewerberäumen davon aus, dass die Vertragspartner geschäftserfahren sind und diese Dinge ohne gesetzlichen Zwang unter sich ausmachen.
Das hat mit Mietrecht nix zu tun. Da fragt man einen Steuerberater!
Die Verordnung, die das regelt nennt sich Wohnflächenverordnung. Und wie der Name sagt, gilt sie nicht für Gewerberäume o.ä.
ZitatWürde dieser "Zahlungsstopp" über 3 Monatsbruttomieten, als Mietschulden bewertet bewertet werden können, mit der Folge, dass eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt wäre?
Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche. Und vor Gericht käme dann die nächste Klatsche, denn dort sieht man es nicht so gerne, wenn Mieter Selbstjustiz betreiben in dem Sie die Mietzahlung aussetzen.
Sie haben das Instrument der Klage und können damit vor Gericht Ihr Recht durchsetzen. Und woher Sie die höchstrichterliche Rechtsprechung gefunden haben, dass Ihr VM die Kaution nicht angreifen darf, sollten Sie bitte hier darlegen. Denn die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete.
ZitatDas war die ganze Zeit kein Problem, weil die beiden Mieter sich einig waren. Jetzt sind die Mieter in dem Punkt unterschiedlicher Meinung.
Dann ist das kein mietrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem. In früheren Jahrhunderten hatte man diese Dinge in einem Duell geklärt, heute müssen sich die Gerichte mit solchem Unsinn beschäftigen.
Und, hier ist ein Forum für Mietrecht und nicht dafür, dass sich 2 Personen nicht mehr riechen können.
Vielleicht finden Sie ja hier etwas:
Mietverträge für Wohngemeinschaften
Mietrecht: Untermiete (Gebrauchsüberlassung an Dritte)
Aber, das ist kein mietrechtliches Problem, wenn Sie zur Untermiete wohnen. Hier sollte man sich einigen, bevor es zu einem zivilrechtlichen Problem wird.
Sie sind doch Mitglied beim Mieterverein, richtig? Warum trauen Sie denen nicht ganz einfach zu, dass die das Richtige unternehmen. Glauben Sie denn, dass Sie in einem Forum von Laien andere Antworten als von den Experten erhalten?
Dazu nur eine kleine Anmerkung von mir. Wenn Sie laut Mietvertrag für die Wartung der Therme zuständig sind (so sollte es nämlich sein), dann sollten Sie hoffen, dass der Defekt an der Therme nicht durch versäumte Wartung entstanden ist.
Diese Klausel ist in allen Punkten ungültig gewesen. Auch schon bei Abschluss des Mietvertrages!
Zitatin jedem Fall in renoviertem Zustand an den Vermieter zurückzugeben, und zwar auch dann, wenn die Mieter die bis dahin jeweils fällig gewesenen Schönheitsreparaturen fristgemäß ausgeführt hatten und hiernach eigentlich eine Renovierung noch nicht wieder anstünde.
Dieser Satz ist nicht nur ein Witz, sondern eine Frechheit.
ZitatDie Renovierungsarbeiten sind jeweils durch eine Fachfirma auszuführen."
Und damit beweist der VM, dass er vom Mietrecht Null Ahnung hat.
Es reicht also völlig aus, wenn die Wohnung besenrein übergeben wird, da ungültige Renovierungsklauseln den Mieter zu nichts verpflichten: Aktuelles -Starre Fristen
Diese Betriebskosten sind umlegbar:
http://www.deutschesmietrecht.de/ExterneSeiten/…ebskostenVO.pdf
Nebenkosten ? Die wichtigsten Urteile - Job & Karriere - Bild.de
Fehler in den Betriebskosten: Stimmt meine Abrechnung? - Wirtschaft | STERN.DE
Reklamieren können Sie nur die Abrechnung aus 2010. Bei den früheren ist die Messe gelesen.
ZitatHat man als Mieter denn gar keine Rechte?
Wo haben Sie denn diesen Unsinn her? Das Deutsche Mietrecht schützt die Rechte des Mieters laut Meinung der Vermieter mehr als genug. Wer in eine Bruchbude zieht ist es selbst Schuld!
ZitatDie Wohnung hat übrigens ein unbeheitztes Zimmer das aber in die Flächenberechnung miteingezählt wurde
Warum haben Sie denn zugelassen, dass der Vermieter den Heizkörper/Ofen abgebaut hat. Oder war da bei Einzug schon nichts aus der Richtung im Zimmer?
Zitatder Flur hat auch keine Heizung
Bei mir im Flur ist auch kein Heizkörper. Das habe ich aber bei der Besichtigung der Wohnung sofort gesehen.
Zitatmuß man mit einem Gutachter verheiratet sein wenn man eine Wohnung anmietet?
Nö, man sollte nur die dunkle Sonnenbrille bei der Besichtigung absetzen.
Sie sollten diese Klausel prüfen (lassen), denn solche starren Vorgaben sind schon lange nicht mehr gültig.
Hallo!
Sie wohnen in einem Studentenwohnheim und da gelten die Regeln des Trägers und nicht das Mietrecht. Sie riskieren einen fristlosen Rauswurf, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Vermieter gesetzlose Sachen schreibt.
Gründen Sie in einer Wohnung vom Wohnungsmarkt eine WG und Sie können Besuch empfangen, wie es im Mietrecht geregelt ist. Oder haben Sie z.B. in einem Hotel die Möglickkeit offiziell Gäste in Ihrem Zimmer übernachten zu lassen?
Warum Widerspruch? Rechnen Sie den einen Monat raus, bezahlen Ihren Anteil und gut ist.
Das ist kein qualifizierter Zeitmietvertrag, der würde anders aussehen.
Sie haben einen Kündigungsausschluss für 5 Jahre vereinbart und dieser Vertrag ist ungültig, denn den Ausschluss der Kündigung kann man nur längstens bis 4 Jahre vereinbaren. Da haben Sie noch mal Glück gehabt, dass Ihr Vermieter von diesen Dingen keine Ahnung hat:
Da muss man sich sofort kümmern und nicht hoffen, dass der Vermieter seine Forderung vergessen hat. Jetzt nach 2 Jahren ist der Zug betreffend des Widerspruchs wohl abgefahren.
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