Beiträge von Mainschwimmer

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    " Hier kann ich nichts mehr machen lassen, Sie müssen ausziehen"

    Da ich auch ein Gutachter für Ferndiagnosen bin schließe ich mich den Worten des Gutachters vor Ort an.

    Aber anders gefragt, welche Wunder erwartest du von einem Forum für dein Schimmelproblem? Die Foren sind voll mit Fragen und Antworten rund um dieses Thema, soll ich eventuell für dich auf die Suche gehen?

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    Wofür ist das Forum denn so zuständig?

    Das ist doch ganz einfach erklärt. Du lädst mich und Berny morgen zu Kaffee und Kuchen ein und dann besprechen wir die ganze Angelegenheit in Ruhe und entwerfen einen "Schlachtplan".

    Na, wie klingt das?

    Okay, nächste dumme Frage bitte!

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    Das ganze lief auch über den Mieterbund leider war mein Ansprechparter meiner Meinung nach nicht ernergisch genug um unsere Interessen richtig zu vertreten.

    Und wie soll dieses Forum deine Interessen vertreten? Da dürfte ein Anwalt für Mietrecht die bessere Wahl sein.

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    Da ich aber auf Grund der Hohen Heizkosten nicht bereit bin das auf mir sitzen zu lassen. Möchte ich euch Fragen was ich machen kann ausser Auszuziehen.

    Wenn die Heizung ausfällt, dann ist der Verbrauch gleich Null.

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    Die Wohnung hat keinen Energiepass und ist meines Wissens nicht Isoliert. Gibt es Auflagen dazu?

    Das hättest du dir beim Einzug schon überlegen müssen. Und der Energiepass ist erst ab 2010 obligatorisch. Und das nur bei Verkauf oder Neubezug der Wohnung.

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    Wie sind eure Erfahrungswerte mit der Art hohen Heizkosten.

    Wer soll abhand dieser dürftigen Angaben eine Antwort geben? Was nützt dir, wenn jemand schreibt, dass er weniger Heizkosten bezahlt?

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    Möchte ich euch Fragen was ich machen kann ausser Auszuziehen.

    Schnellstens ausziehen, aber zuvor die Heizkostenabrechnung von den Experten überprüfen lassen.

    Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies der Vermieter alleine entscheidet. Da wird wohl die Müllabfuhr ein wichtiges Wort mitgeredet haben.

    Aber warum fragen Sie nicht zuerst Ihren Vermieter und im Rathaus (Landratsamt) bevor Sie zu diesem speziellen Problem ein Forum in Anspruch nehmen.

    Denn Ihre Frage hat mit Mietrecht genau so viel zu tun, wie die Frage, warum es im Winter kälter wird.

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    sonder an rein sachlichen Würdigungen zum Thema

    Würdigung? Welch ein Wort für Kindergartenkram. Sachlich bleiben, wenn hier jemand nicht in der Lage ist, sein Fenster vom Efeu zu befreien? Aber dann ausrasten, wenn das ein Gärtner gegen Rechnung macht. Solche Mitmieter machen mir echt Spaß, denn die kann man einfach nicht ernst nehmen!

    Und, sachliche Würdigungen deines Themas kannst du eventuell bei einem Fachanwalt für Efeu, aber garantiert von einem Gericht erwarten. In einem Forum gibt es Meinungen, Tipps, Ratschläge. Schon mal die Forenregeln durchgelesen?

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    Ich glaube Mainschwimmer spricht hier den Staffelmietvertrag an, bei dem eine feste Mieterhöhung vereinbart wird, hier kann die ordentliche Kündigung für bis zu 4 Jahre ausgeschlossen werden. Dies scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

    Nein, diesen Mietvertrag spricht Mainschwimmer nicht an. Per Formularvertrag kann der gegenseitige Kündigungsausschluss für längstens 4 Jahre abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit wurde als Ersatz für den sogenannten Zeitmietvertrag geschaffen, weil letzterer nur noch als qualifizierter vertrag möglich ist:

    Mietrecht: Kndigungsverzicht

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    MieterXYZ
    Ich habe geschrieben, dass hier ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag vorliegt, der mit einer 3 Monatsfrist gekündigt werden kann. Und automatische Verlängerungen von Mietverträgen sind auch schon lange nicht mehr möglich. Wenn dir diese Auskünfte nicht reichen, dann geh zu einem Anwalt.

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    Sie verweist jetzt aber auf die Anzeige, in der stand mindestmietzeitraum 4 Monate.

    Was in der Annonce steht, hat mit Ihrem Mietvertrag nichts zu tun!

    Zitat

    damit sie eine mündliche vereinbarung geltend machen kann???

    Quatsch! Ich kann zwar eine Wohnung mündlich anmieten, aber Vereinbarungen die außerhalb des gesetzlichen Rahmens zur Kündigung liegen, müssen stets schriftlich erfolgen.

    Für den Mieter ist solch eine mündliche Anmietung stets von Vorteil, weil die Kündigungsfrist längstens 3 Monate beträgt. Je nach Konstellation der Anmietung sogar viel kürzer sein könnte. Auch entfällt bei mündlichen Verträgen die Möglichkeit für den Vermieter Schönheisreparaturen auf den MNieter abzuwälzen.

    Zitat

    "Das Mietverhältnis beträgt ein Jahr bis Septermber 2010 und verlängert sich dannach um 1 Jahr. Kündigungsfrist sind 3 Monate."

    Mietverhältnisse können durchaus auf 1 bis 4 Jahre abgeschlossen werden, wenn ein beidseitiger Verzicht der Kündigung vereinbart wird. Dazu sind aber Regeln einzuhalten, die hier scheinbar nicht vorliegen. Also ist dies ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag, der mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

    Und eine stillscheigende Verlängerung ist auch nicht möglich, wie meine Vorredner bereits schrieben.

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    - Welche Kosten könnte er denn überhaupt anpassen?

    Er könnte die Betriebskosten angleichen, bei denen nach Wohnfläche abgerechnet wird (Versicherungen, Grundsteuer, Grundkosten Heizung, etc.)

    Eine Angleichung (Erhöhung) der Kaltmiete wäre bei der Abfassung des Mietvertrages nicht möglich, will ich meinen, weil ja keine Größenangaben in m² gemacht wurden.

    Zitat

    1. darf sie das?

    Nein!

    Zitat

    2. wenn sie jeden nachmieter ablehnt (sie hat best. anforderung an alter, geschlecht...),habe ich meine pflicht (falls es die gibt) dennoch erfüllt

    Sie haben mit dem Nachmieter nichts am Hut. Für Sie gilt der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag und nicht der Sonderwunsch Ihrer Vermieterin. Fristgerecht kündigen und gut ist!

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