Okay, dann zahlst du keine Heizkostenvorauszahlung sondern die komplette Rechnung auf einen Schlag. Denn laut Gesetz ist der Vermieter nicht verpflichtet eine monatliche Vorauszahlung zu erheben. Er kann Null Euro verlangen und dir dann die komplette Rechnung präsentieren. Was ist dir also lieber?
Denn selbst wenn dein Vermieter die Caritas oder die Heisarmee wäre, Heizkosten fallen in diesen lausigen Zeiten immer an, egal was im Mietvertrag als Vorauszahlung vereinbart ist.