Beiträge von Mainschwimmer

    Okay, dann zahlst du keine Heizkostenvorauszahlung sondern die komplette Rechnung auf einen Schlag. Denn laut Gesetz ist der Vermieter nicht verpflichtet eine monatliche Vorauszahlung zu erheben. Er kann Null Euro verlangen und dir dann die komplette Rechnung präsentieren. Was ist dir also lieber?

    Denn selbst wenn dein Vermieter die Caritas oder die Heisarmee wäre, Heizkosten fallen in diesen lausigen Zeiten immer an, egal was im Mietvertrag als Vorauszahlung vereinbart ist.

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    In dieser Betriebskostenvorauszahlung ist auch gleichzeitig die Heizkostenvorauszahlung enthalten.

    Das kann natürlich nicht sein, denn 60,- Euro für beide Kostengruppen wäre ein Geschenk. Und wer kann heutzutage solche Geschenke machen?

    Könnte es sein, dass es in dieser Wohnung eine Gasetagenheizung gibt, oder das Haus mit Fernwärme versorgt wird (in Dortmund nicht unüblich) und für diese Versorgung ein besonderer Vertrag mit dem Wärmelieferanten fällig ist? Denn im Exposee werden die Heizkosten und auch die Nebenkosten (wohl die kalten Nebenkosten gemeint) getrennt aufgeführt.

    Und dann frage ich mich, warum du nicht die Maklerin nach den Betriebskosten fragst, oder hast du angenommen, dass die hier im Forum antwortet?

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    die Erpressung " Wie, Du bestehst auf Dein Recht, dann vermiete ich nicht an Dich" auf.

    Was ist das denn für eine Logik?

    Wenn es zu einem Haus/einer Wohnung keinen Energipass gibt, dann sollte doch der eigene Verstand sagen, dass hier etwas nicht stimmt und der Verbrauch an Energie beängstigend sein wird.

    Dann ist das doch keine Erpressung, sondern ein nett gemeinter Hinweis des Vermieters, von dieser Wohnung Abstand zu nehmen.

    Ja, ich habe leicht reden, denn als ich vor 3,5 Jahren in meine jetzige Wohnung gezogen bin, habe ich sofort gesehen, dass das ganze Haus in 8 cm dickem Styropor eingepackt ist, sich auf dem Dach ein Sonnenkollektor fürs Warmwasser befindet. Und auch der Spitzboden des Hauses sinnvoll gedämmt ist.

    So etwas prüft man, bevor man den Mietvertrag unterschreibt. Ein Energiepass musste zu der Zeit übrigens nicht vorgelegt werden.

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    ist die Kündigung doch immer noch wirksam oder?

    Nö, diese Kündigung war nie wirksam und das hat ja auch auf eure Veranlassung der Mieterverein eurer Vermieterin mitgeteilt.

    Ihr könnr nur von euch aus bis zum Samstag (03.12.) kündigen und der Vertrag läuft zum 29.02.2012 aus.

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    Widerspruch bezüglich der Kündigung eingelegt haben beim Gericht

    Wer hat euch denn erzählt, dass man bei Gericht Widerspruch einlegen muss.

    Aber was mich stutzig macht ist die Tatsache, dass ihr nicht bei eurem Verein nachfragt. Die hätten euch doch auch erzählt was Sache ist.

    In der Regel bezahlt der die Musik, der sie bestellt. Will heißen, dass erst in einem Prozess vor Gericht ein Gutachter bestellt wird, der dann auch von der unterlegenen Partei bezahlt werden muss.

    Du wirst also den Gutachter bezahlen müssen und wenn der Vermieter die Kosten nicht übernimmt, wirst du die einklagen müssen.

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    Anyway, stimmt es, dass wir trotzdem für die Hausordnung/ Winterdienst zuständig sind?

    1. Nicht deine Vermieterin hat deine Kündigung zu spät von der Post abgeholt, sondern du hast den dicken Fehler gemacht und das falsche Einschreiben gewählt. Solche Kündigungen verschickt man entweder per Einwurfeinschreiben oder per Boten/persönlich.

    Und zur Miete gehören auch die Betriebskosten laut Vertrag. Also hast du alle Kosten aus dem Jahr zu bezahlen. Da gibt es überhaupt keine Diskussion.

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    Es befindet sich zudem im Keller eine Gasuhr der Stadtwerke und irgendwie muss ich doch mit einer Berechnung auf genau den Wert kommen der mir auf dieser Uhr angezeigt wird oder !??

    Solche Be- und Abrechnungen werden in der Regel von professionellen Dienstleistern (techem, Minol, Kalorimeta, u.ä.) gemacht. Und nicht von Personen, die in einem Mietrechtsforum nachfragen!

    Das interessiert heute nicht mehr, was du beim Einzug gemacht hast oder nicht. Da aber die Angabe der Fristen bei den Schönheitsreparaturen nicht starr sind, solltest du in deinem Interesse die Wohnung in den Zustand bringen, wie es laut Vertrag vorgesehen ist.

    Und das heißt, die Räume streichen, in denen es erforderlich ist. Aber das sieht man meist erst dann, wenn die Möbel nicht mehr stehen.

    Kauf eine gut deckende Wandfarbe, ist zwar teurer als die Billigware, aber meist reicht ein einmaliger Anstrich.

    Muss auch nicht extra im Mietvertrag nachzulesen sein. Die gesetzliche Frist für die Kündigung beträgt 3 Monate, d.h. wenn jetzt bis zum dritten Werktag des Dezember beweisbar beim Vermieter per Einwurfeinschreiben, Boten, o.ä. gekündigt wird, läuft der Mietvertrag am 29. Februar aus.

    Das mit der fristlosen Kündigung bitte ganz schnell vergessen, so läuft das nicht.

    Milchmädchenrechnung!

    Im anderen Fall bezahlst du deinen Anwalt, den Anwalt des Vermieters und die Gerichtskosten.

    Wenn dein VM bei der Rückzahlung der Kaution mauert, dann hat er vielleicht Gründe. Schon mal drüber nachgedacht.

    Wenn er das machen wird, um dich zu ärgern, dann schickst du ihm beizeiten (frühestens 6 Monate nach Auszug) einen Mahnbescheid. Für diese Sache brauchste keinen Anwalt, das kannste bequem per Computer/Internet erledigen.

    Rückzahlung der Mieterkaution

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    Komme ich dann ist Gefängnis!

    Nö, innen Steinbruch bei Wasser und Brot.

    Da du doch schon zum Thema Eigenbedarf informiert bist, solltest du dich an gleicher Stelle (Google) über das Abwohnen der Kaution informieren. Ein gewiefter Vermieter hat sofort einen Anwalt zur Hand. Und das kostet dich dann Gerichts- und Anwaltsgebühren.

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    Weiss jemand wie langer er Zeit hat dieses Problem zu regeln?

    Hilfe, ein Nachbar zapft ständig aus meinem Tank beim Rasenmäher Sprit ab. Wie lange hat er Zeit, dieses zu unterlassen?

    Dämmert es jetzt? Weiß der Nachbar, was er da macht?

    Zitat

    Wir haben alle einen Wärmemengenzähler für Gas für die Heizung und jeder eine Warmwasseruhr.

    Was soll das denn sein? Entweder gibt es in dem Haus eine Zentralheizung, die mit Gas betrieben wird, dann sind in den Wohnungen keine Gaszähler, sondern Wärmemengenzähler.

    Oder jede Wohnung hat eine eigene Etagenheizung mit einem eigenen Zähler. Hier erübrigt sich die Frage, wo die Wärme verblieben ist.

    Sollten Sie aber ein anderes als von mir beschriebenes Heizsystem im Haus haben, sollten Sie es näher beschreiben. Mir ist nämlich nichts anderes bekannt. Aber man lernt ja bekanntlich nicht aus.

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