Wenn jemand wissen möchte, ob die Schönheitsreparaturenklausel in seinem Mietvertrag noch Gültigkeit hat, helfen wir gerne mit Ratschlägen und Tipps. Wen aber wir hier eine Rechtsberatung mit allem drum und dran ansteht, dann kann auch ich nur auf einen Anwalt für Mietrecht verweisen.
Beiträge von Mainschwimmer
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--437m³ Hauptzähler; 648m³ Einzelzähler--
Auch ohne Taschenrechner kann ich sehen, dass die Differenz größer als 20% ist. Und wenn das so ist, dann hat der Vermieter das Vergnügen, die Differenz zu übernehmen. Das hättest du aber auch schon längst wissen müssen, wenn du Beitrag #2 gelesen hättest.Aber es gibt immer wieder User, die die Antworten nicht lesen, oder nicht verstehen, leider.
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Irgendwelche Ideen dazu?
Warum Ideen, ihr seid eine GbR. Punkt -
Kurz und knapp: Liegt der vom Hauptwasserzähler gemessene Wasserverbrauch um mehr als 20 Prozent über der Summe der von den Zwischenzählern gemessenen Werte, darf der Vermieter die auf die Differenz entfallenden Kosten nicht auf die Mieter umlegen.
von der Website: https://www.haufe.de/immobilien/ver…258_315996.html -
1. Nö.
2. Nö.
3. Eine Wohnung von 52m² ist ausreichend groß für 2 Personen und ein erhöhter Verschleiß ist auch nicht zu befürchten. Nur wenn bei den Betriebskosten irgend etwas nach Personenzahl abgerechnet wird, ist mit einer leichten Erhöhung zu rechnen. da sollte natürlich darauf geachtet werden, dass die zusätzliche Person erfasst wird.
4. Nö. Auf keinen Fall mit aufnehmen, denn wenn der "Test" in die Hose geht, kann es Komplikationen bei der Entlassung aus dem Mietvertrag geben.
5. Das alles schriftlich erfolgen muss, um auf der sicheren Seite zu sein. -
Sind die angegeben Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen bzw. die handschriftlich ergänzten Klauseln nach aktueller Gesetzeslage hier noch wirksam?Klar sind diese Klauseln wirksam, denn es wird von dir ja nur verlangt, dass du die Wohnung (incl. Wände und Decken) sauber und ohne Beschädigungen zurück gibst. D.h. besenrein und ohne Spinnweben.
Zu Beschädigungen zählen unter anderem auch dunkle Wandanstriche oder dunkle Tapeten und Wandbilder (Wandtattoos).
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1. Heißt es Rumäne, denn das Land heißt Rumänien.
2. Ist Rumänien seit dem 01.01.2007 Mitgliedsstaat der EU.
3. Sei die Frage erlaubt, es welchem Land du stammst........... und das hat deine Mieter nicht gestört? -
Sehe ich das richtig, dass diese Vereinbarung folglich rechtlich unwirksam ist?
Das hat nichts mit rechtlich oder so zu tun. Wenn die Verwaltung klar Schiff machen will und das ständige Anfügen von Anhängen leid ist, dann kommt das Gesetz ins Spiel. Und das lautet, dass bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), und die seid ihr nun mal, alle Gesellschafter gemeinsam kündigen müssen, wenn neue Gesellschafter hinzu kommen.Wenn ihr euch auf Gewohnrechtsrecht berufen wollt, bringt euch das nicht weiter, denn das gibt es im Mietrecht nicht. Und da der Vermieter am längeren Hebel sitzt, hat er auch das Recht sich auf ein bestehendes Recht zu berufen.
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Ich habe das Problem sehr wohl verstanden,
und ich gebe zu da mit der doppelten Zahlung
war Blödsinn um dich zu provozieren.
Das scheint wohl ein Markenzeichen von dir zu sein. Dummes Zeug schreiben und anschließend sagen, dass das nur eine Provokation war. Auf deinen anderen Unsinn muss ich garnicht erst eingehen, weil jeder deiner Sätze zeigt, dass du nichts, wirklich nichts verstanden hast. -
Kathy soll an das EVU und an den VM zahlen - also zweimal das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen
Sag mal, hast du se noch alle, ist das so schwer zu verstehen? Kathy bezahlt den Strom und das Gas für beide Wohnungen nach dem Verbrauch, der von ihren Zählern ermittelt wurde. In den letzten 7 Jahren hat sie sich mit dem damaligen Mieter die Kosten freundschaftlich geteilt. Dem Mieter wurde gekündigt, in die Wohnung zieht der Eigentümer/Vermieter ein. Verständlicherweise möchte sie jetzt klare Verhältnisse bei Strom, Wasser, Gas.Also nix mit doppelter Zahlung!
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Du solltest dich auf solche krummen Dinge keinesfalls einlassen. Zum einen ist es unüblich, dass eine weitere Wohnung über deine Zähler läuft, zum anderen hast du keinerlei Einfluss darauf, was letztendlich von deinem Konto abgebucht wird. Verlange ganz einfach:
1. dass die Wohnung nebenan einen eigenen Stromzähler bekommt.
2. Wenn die Heizung eine Etagenheizung ist (davon gehe ich aus), dass für beide Wohnungen der Verbrauch von Wärme und Warmwasser mit Messgeräten erfasst wird. Nur so ist die ehrliche Vorgehensweise.Bei der Heizung könntest du ihm entgegenkommen, in dem du die Gesamtkosten der Therme (Gas, Zählermiete, Wartung, etc.) nach Wohnungsgröße aufteilst. Wärmemeßgeräte und alles Drumherum kosten auch ein paar Hundert Euro, die du dann auch zu tragen hättest.
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Wenn einer keine Hilfe haben will,
dann halt nicht!
Das nennst du Hilfe, in dem du nur die eine Frage immer wieder stellst, die nichts mit dem Problem von Kathy zu tun hat. Ihr Vermieter will für seine Wohnung Strom, Gas und Wasser nach Wohnungsgröße in m² bezahlen. Die Verträge laufen auf Kathys Namen, aber das hat sie schon in ihrem ersten Beitrag geschrieben. -
Aber vielleicht sollten wir doch lieber noch etwas warten ob die TE nochmal in ihren MV schaut und uns mitteilt was dort nun genau steht
Das ist doch Quatsch. Was sollte denn da stehen, das dem Vermieter erlaubt als Trittbrettfahrer bei Kathy in Bezug auf Strom und Gas mitzufahren. Und Strom und Gas sind beides Dinge, die mit den Betriebskosten nichts zu tun haben. -
Du solltest aber auch daran denken, dass die Kaution nicht sofort bei Auszug fällig ist. In der Regel hat der Vermieter eine Frist von 6 Monaten, in der er prüfen kann, ob er noch Forderungen aus dem Mietverhältnis hat. Und dann ist da noch die Frage, wie es mit der Betriebskostenabrechnung 2016 aussieht. Ob da vielleicht eine Nachzahlung ansteht?
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wäre mein Rat einfach die Versorgungsverträge kündigen
und sich den VM drum kümmern lassen.
Erstklassiger Tipp, dann sieht Kathy in der kalten und dunklen Wohnung aber ziemlich alt aus. Sie muss sich halt gegenüber ihrem Vermieter durchsetzen und NEIN sagen. -
Nicht so ganz. Bei der Wohnung rechts wohnen starke Raucher und bei der linken starke Raucher und zusätzlich Kochdünste durch intensives Kochen orientalischer Gerichte.
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Die Befürchtung der Verwaltung düfte zu Recht bestehen. Nach wenigen Jahren würde die Fassade dann so aussehen, wie auf den Bildern.
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Ich kann leider noch nicht erkennen was ihr zu den BK vereinbart habt.
Da muss auch nichts vereinbart werden, weil Strom, Gas, Wasser mit dem Versorger direkt abgerechnet werden. Und diese Kosten hat sich Kathy freundschaftlich mit dem Mieter der anderen Wohnung geteilt. Jetzt möchte der Vermieter, der demnächst diese Wohnung bewohnt, genau so weitermachen. Und das muss Kathy verständlicherweise nicht mitmachen und besteht darauf, dass korrekt abgerechnet wird. Korrekt heißt, einen eigenen Stromzähler für die Wohnung nebenan und wenn beide Wohnungen mit einer Therme beheizt werden, dann auch eine individuelle Erfassung des Wärmeverbrauchs/Warmwasser. -
Wie gesagt, eine Leihe ist immer kostenlos.
So, so. Ich habe mir vorigen Monat einen Leihwagen bei Hertz geholt und der hat Miete gekostet. Also ist doch Leihe nicht kostenlos, oder haben die mich über den Tisch gezogen? -
Bei diesem Durcheinander und der großen Naivität des Mieters (Bruder) muss professionelle Hilfe gesucht und gefunden werden. Auch die Angaben z.B. wo ein Sideboard steht und wo die Couch, haben nichts mit Mietrecht zu tun.
Ein Mietrecht Forum gibt Ratschläge und Tipps zum Verhalten mit dem Vermieter, aber keine Einrichtungsempfehlungen. Darum nur ein Anwalt für Mietrecht kann hier nützen, der dann die "Spreu vom Weizen" trennt.
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