Beiträge von Mainschwimmer

    Was hat der Hausmeister damit zu tun? Hast du mit ihm den Mietvertrag abgeschlossen, oder ist der nur Erfüllungsgehilfe deines Vermieters?

    Wende dich an den Vermieter, wenn der Hausmeister Zicken macht.

    Obwohl ich mir nur sehr schwer vorstellen kann, dass die Sache mit den Kleinreparaturen im Mietvertrag nicht geregelt ist. Denkbar nur, wenn dieser Vertrag schon sehr alt ist.

    Zitat

    Das muß auch nicht. Wenn ein funktionsfähiger Anschluß bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden ist, ist dieser Bestandteil des Vertrages; sofern keine anderweitige Regelung bezüglich des Anschlusses getroffen wurde.

    Und noch einmal nein!

    Ein Mieter hat ein Recht darauf, dass ohne Vereinbarungen im Mietvertrag sich unten aufgeführte Dinge in seiner Wohnung befinden. Telefonanschluss und Fernsehempfang sind nur dann mitvermietet, wenn explizit im mietvertrag vereinbart.

    Was ist eine Wohnung?

    „Eine Wohnung ist die Summe aller Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguss und Abort.“ Dies klingt heute angestaubt, aber so wurde bundesweit durch die DIN 283 eine Wohnung definiert. Zwar trat die DIN 283 im Jahr 1983 ersatzlos außer Kraft, jedoch wird mangels Alternativen diese Definition im Mietrecht immer noch analog angewandt.

    Und was den Telefonanschluss bis zur Dose betrifft, ist diese Ansicht mittlerweile auch veraltet. Die Telekom legt die Leitung bis in den Keller, für den Rest ist dann der Kunde verantwortlich. Und wenn der Mieter keinen Anschluss mitgemietet hat, muss er ihn bis in seine Wohnung legen lassen.

    Vorausschauende Vermieter haben entweder zu diesem Zweck Lehrrohre verplant, oder anderweitig Leitungen verlegt, um ein Durchbohren von Wänden und Decken zu verhindern.

    Zitat

    Im übrigen werden folgende Anteilige Kosten für den Spielpark angesetzt:

    Grundsteuer 530,69 €

    Das ist entweder ein Scherz oder ein Fehler. Für Gartenanlagen, Spielplätze o.ä. fallen keine Grundsteuern an. Grundsteuer wird erhoben für vermietete/verpachtete Wohngebäude, sowie für gewerblich genutzte Flächen.

    Zitat

    Unverzüglich Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und Mietminderung bei Fristüberschreitung Mietminderung androhen.

    Ne, ne, bitte nicht!

    Die Schüssel ist nämlich keinesfalls im Mietvertrag angeführt. Was uns Tanja1966 da zeigt ist ein Auszug aus der Betriebskostenverordnung.

    Nur wenn die SAT-Schüssel explizit im Mietrvertrag angeführt ist, gehen Reparaturen zulasten des Vermieters.

    Und noch einmal: Ein defekter Telefonanschluss muss auch nicht vom Vermieter wiederhergestellt werden.

    1. Anfallender Verbrauch an Wärme, auch in den Wohnungen, in denen gearbeitet wird, muss der Vermieter bezahlen. Anhand aller Abrechnungen aus den 6 Wohnungen lässt sich ablesen, ob dies geschehen ist.

    2. Strom der leeren Wohnungen müssten über den Hausstrom gelaufen sein. Das hätte euch auffallen müssen, wenn Leitungen durchs Treppenhaus gezogen werden.

    3. Ich glaube, dass hier die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung mit einer Erhöhung der Nettomiete verwechselt wird. Zu ersterer ist der Vermieter sogar gezwungen, wenn das Vorjahr eine hohe Nachzahlung, wie bei euch, ergibt.

    4. "Sammelklage" gibt es nur in Amerika. Das Deutsche Recht kennt diesen Begriff nicht.

    5. Ganz direkt gesagt. Der Brief an die Hausverwaltung war unbedacht. Mit solchen wilden Behauptungen und unbewiesenen Vermutungen von wegen rückwirkende Mieterhöhung usw. bringt man sich in eine sehr schlechte Ausgangssituation. Ihr dürft euch nicht wundern, wenn die Hausverwaltung dafür nur ein müdes Lächeln hat.

    Um richtig zu antworten müsste man wissen mit welchen exakten Worten diese Vorauszahlung benannt wurde. War es eine Vorauszahlung um eine zu erwartende Nachzahlung abzufedern? Oder wurden mit dieser Zahlung alle weiteren Forderungen aus der zu erwartenden Abrechnung durch den Vermieter befriedigt.

    Hier sollten aber schon schriftliche Vereinbarungen vorliegen.

    Ist diese Empfangsmöglichkeit per Satellit im Mietvertrag vereinbart? Bezahlst du eventuell über die Betriebskosten Wartungsgebühren für die Anlage?

    Wenn du beide Fragen mit NEIN beantwortest, dann dürfte deine Vermieterin Recht haben und dieser Satellitenempfang ist tatsächlich dein Problem.

    Nutzt denn diese SAT-Schüssel kein anderer Mieter? Deine Vermieterin ist zwar verpflichtet dir den Empfang von Fernsehsendern zu ermöglichen. D.h. aber nicht, dass sie dir diesen Empfang frei Wohnung liefern muss.

    Mietrecht: Parabolantennen, Kabelfernsehen usw.

    Das ist vergleichbar mit dem Telefonanschluss. Wenn der gestört ist, geht das in der Regel dem Vermieter auch nichts an.

    Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 3 Monate, also 30.04.

    Und, eine Mietminderung ist nur bei einer Verschlecherung der Mietsache möglich. Der "Mangel" war ja schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorhanden und hätte auch festgestellt werden können. Mit verschnupfter Nase sollte man keine Wohnung anmieten.

    Zitat

    Bin ich richtig informiert, dass er seinen Schadensersatzanspruch binnen sechs Monaten nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid geltend machen kann?

    Nein, bist du nicht. Was du meinst, ist die Hemmung der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Im Mietrecht gibt es andere Fristen. Z.B. hat der Vermieter eine 6 monatige Überlegungsfrist, um Forderungen aus dem ausgelaufenen Mietverhältnis anzumelden.

    Hier weiß doch niemand, warum die Anwältin die Briefe schreiben musste, darum ist es sinnlos, immer mit der gleichen Frage zu kommen.

    Und ob diese Kosten berechtigt sind oder nicht, entscheidet ein Gericht, kein Forum.

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