Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Allerdings möchte ich nicht weiter verbal so angegriffen werden.

    Jetzt pass mal auf. Von wem stammt denn dieser Satz

    Zitat

    Handelt es sich hierbei um deine Meinung oder um die wirkliche Rechtslage?

    Wer von der Materie Null Ahnung hat, der stellt Antworten eines "alten" Forenusers nicht in Frage. Und zweitens liest man vorhandene Beiträge in diesem und in anderen Foren auch etwas genauer. Denn der Unterschied zwischen einem Gast (Besucher) und einem Mieter (Wohngemeinschaft) sollte selbst dem Unbedarfsteten geläufig sein.

    Wenn ich dann jemanden anrufe, der dir ein wenig von dem gibt, das dir scheinbar fehlt, dann musst du jetzt nicht die beleidigte Leberwurst spielen.

    Oh Herr, lass Hirn regnen!

    Du bist Untermieter und demnach besteht ein Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter und dir. Der eigentliche Vermieter (Eigentümer) ist in diesem Fall außen vor.

    Wenn du schon nicht durchblickst, dann hätte dir Google bei Eingabe des Begriffs "Untermiete" garantiert sehr gerne geholfen, wetten?

    Zitat

    So hab mal auf dem Spaziergang mit dem Hund noch ein Paar Bilder geschossen

    Du könntest von Spielberg oder Roland Emmerich einen ganzen Spielfilm als Beweis drehen lassen, das interessiert mit Sicherheit kein Schwein.

    Genau so wenig wird das ein Gericht beeindrucken, eher das Gegenteil. Such dir eine neue Wohnung, schau dir das Umfeld genau an, rede mit den Mietern, dann hast du vielleicht mehr Glück im neuen Heim.

    Der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund, wenn er den Erben des Vermieters kündigen will. Er braucht seine Kündigung deshalb nicht zu begründen. Wenn die Erben des Vermieters noch nicht bekannt sind, dann sollte der Mieter beim Nachlassgericht auf die Einsetzung eines Nachlasspflegers drängen. Ein Nachlasspfleger hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der unbekannten Erben. Ihm gegenüber kann wirksam gekündigt werden.

    aus Ratgeber Erbrecht

    Zitat

    Handelt es sich hierbei um deine Meinung oder um die wirkliche Rechtslage?

    Richtig. Das ist meine unmaßgebliche Meinung.....und ich habe auch sonst keine Ahnung von Mietrecht, wie man anhand meiner anderen Beiträge leicht nachprüfen kann.

    Und wenn du in diesem Forum eben andere "Meinungen" gelesen hast, dann tu dir den Gefallen und suche danach. Dann wirst du sehen, dass da ein anderer Kontext vorgelegen hat.

    Ja und? Ändert das etwas an der Bewohnbarkeit deiner Wohnung?

    Und noch ein Nachtrag zum Abstellen der Gelben Säcke. Wenn deine Mitmieter der Meinung sind, dass man die Säcke nach draußen stellen soll, um Ratten anzulocken, dann ist das doch wohl nicht Sache des Vermieters.

    Dort wo ich bisher gewohnt habe und wohne, war jeder Mieter selbst daran interessiert, dass sein Wohnumfeld immer in Ordnung war. Und dazu gehörte auch, dass Gelbe Säcke erst am am Abend vor der Abholung ins Freie kamen.

    Kein Mieter hat ein Recht auf ein neues Badezimmer. Du hast aber das Recht darauf, einen funktionstüchtigen Heißwasserboiler benutzen zu können.

    Bei den Armaturen könnte es sein, dass du die selbst bezahlen darst. Hängt davon ab, was im Mietvertrag zu sogenannten Klein/Bagatellreparaturen vereinbart ist.

    Verkalkte Armaturen hat der Mieter z.B. mit Zitronensäure zu entkalken, tropfende Wasserhähne brauchen nur eine Dichtung.

    Und Denken in Bezug auf die Sicherheit im Bad ist mit Sicherheit kein Grund für den Vermieter Tausende von Euros in eine Renovierung zu stecken. Du hättest schon vor 2 Jahren die Wohnung nicht mieten müssen, denn da war das Bad auch nicht auf dem neuesten Stand,

    Zitat

    Meine Frage nun, ob ihr mir da zustimmen könnte bzw. ob ich irre.

    1. Nein
    2. Ja

    Du hast einen Mietvertrag und zwar einen mündlichen. Und der ist bindend für dich. Bei einem möblierten Zimmer dürfte aber die Frist zur Kündigung positiv für dich sein. Bis zum 15. d.M. zum Monatsende, aber auch das nur schriftlich.

    Das mit dem Nachmieter, den du gestellt hast, kannst du knicken. Das würde nur funzen, wenn das im Mietvertrag vereinbart wäre. Aber du hast ja keinen Vertrag.

    Wirklich aufmerksam von dir, dass du uns weiterhin unterhältst. Aber was soll das, dadurch wird deine Kündigungsfrist auch nicht kürzer? Und ob der Amtsarzt dir den Persilschein gibt ist mehr als fraglich.

    So lange du noch Kurzgeschichten am PC schreibst, kannst du nicht krank sein.

    Zitat

    Bestätigung vom Hausarzt

    Was meinst du, was mein Hausarzt so alles bestätigt, wenn ich ihm was erzähle.

    Zitat

    da ich vorher ein eigenes Haus hatte weiß ich wie man Lüftet, denn dort hatte ich nirgends Schimmel!

    Und was soll uns das beweisen?

    Zitat

    ob die evtl. da Stromsparlampen einbauen o.ä. Wir haben nicht einmal so eine hohe Leiter, dass wir da überhaupt dran kommen.

    Warum sollen die das machen, ihr habt die Wohnung so angemietet, wie gesehen. Wenn euch das vom Stromverbrauch nicht passt, müsst ihr das auf eure Kosten ändern. Dabei taucht natürlich sofort die Frage auf, welcher Art die Beleuchtung ist. Wenn es Niedervoltleuchten sind, dann gibt es dafür keine Stromsparmodelle.

    Tja, und eine Leiter werdet ihr euch wohl auch zulegen müssen.

    Zitat

    Meine Frage ist, wie ich mich da am besten verhalten soll?

    Lass den Bauleiter seinen Job machen. Wenn sich die Arbeitsplatte wellt, ist sie entweder aus billigstem Material, oder der Übergang von der Spüle ist nicht richtig abgedichtet. Beides dürfte tatsächlich eine Frage der Gewährleistung sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!