Warten wir ab, ob sich der TE noch mal meldet.
Beiträge von Mainschwimmer
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- Die dem VM entstandenen Kosten kann er in der BK-Abr. auf die Mieter verteilen.
Aber erst, wenn geklärt ob und wie das Gartenwasser berechnet wird. Ich würde auf Zuruf auch nicht glauben, was mir mein VM so erzählt. -
er hat nun doch gekündigt!
Mit der richtigen Kündigungsfrist von 3 Monaten? Das wäre dann nach meinem Kalender der 31.12.2016. -
. Gibt es Spritzwasser für den Garten zu einem günstigeren Preis?
Das frage besser deine Wasserlieferanten (Stadterke) nach welchen Kriterien Gartenwasser berechnet wird.
Aus Erfahrung weiß ich, dass die Wasseruhr geeicht sein muss, dann wird das entnommene Wasser ohne die Kosten der Entwässerung (Abwasser) berechnet. Die meisten Stadtwerke haben auf ihrer Website die Preise für Wasser und Abwasser veröffentlicht. Einfach mal nachschauen.Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass du den VM um Einsicht in die Wasserrechnung bittest. Dort müsste dann das Gartenwasser getrennt vom übrigen Wasser aufgeführt sein.
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Ist diese Befristung denn auch im Exemplar der Vermieterin? Wenn nein, dass die sowieso nicht gültig und dieser Vertrag ist ein unbefristeter, der bis zum 15. des Monats zum Monatsende gekündigt werden kann. Auch wäre zu prüfen, wenn der Fall anders läge, ob eine Befristung mit der Überschrift "Probezeit" möglich wäre, denn das Mietrecht kennt diesen Begriff nicht.
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Scheint mir auch sehr teuer zu sein. Vor 10 Jahren kostete bei mir die Wartung einer Gasetagenheizung um die 80,- Euro. Mehr als das Doppelte ist schon heftig.
Aber: Laut BGH gibt es für diese Wartung keine Kostenobergrenze: https://www.rechtstipps.de/mieten-vermiet…renze-zulaessig
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Natürlich ist die Antwort ernst gemeint. Die Hecke gehört nicht dir, sondern der Vermieterin und wenn du einen Zwergenaufstand machst, hat die VM bestimmt noch andere Möglicheiten dir zu zeigen, wo der "Hammer hängt"
Du kannst natürlich auch einen Anwalt mit der Wahrung deiner Angelegenheit betrauen, der wird die Sache sicherlich ernst angehen, besonders dann, wenn es ums Honorar geht.
Aber denk doch mal nach. Etwas zwischen Mieter und Vermieter läuft nicht so richtig, wenn die Vermieterin zur Heckenschneiderin wird. Und da bin ich sicher, dass das an beiden Seiten liegt
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Warte doch ab, was der Anwalt am Dienstag sagt, hier sind nur Laien, die sich etwas mit Mietrecht auskennen, die aber auch keine Rechtsberatung ausüben dürfen. Und wenn du wieder mal in einem Forum um Rat fragst, stelle die Fragen in kurzer Form, lasse alles Drumherum weg, denn das gehört nicht zum Mietrecht, bestenfalls in das Buch, das du schreiben willst.
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Hier dürften doch 2 ganz große Versäumnisse des Mieters vorliege.
Erstens: Schon beim ersten Betreten des Kellers wurde eine hohe Luftfeuchtigkeit festgestellt, richtig? Da packe ich doch keime Dinge von mir ins Kellerabteil, die noch einen gewissen Wert haben ohne in kurzen Abständen zu prüfen, wie sich die Feuchtigkeit verhält.Zweitens: Wenn man der Meinung ist, dass eine Hausratversicherung nicht nötig ist, dann muss man sich nicht wundern, dass man mit dem "Schaden" alleine steht.
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Dies ist keine gesetzlich zulässige Kündgung! Weil:
1. Der Mietvertrag von 1983 immer noch gültig ist. Daran ändert auch nichts, dass der Vermieter verstorben ist.
2. Diese Klausel:"Gem. Mietvertrag "kann von jedem Teil jeweils auf den Schluss eines Kalendersvierteljahres gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten" dürfte wohl zu keinem Zeitpunkt Gültigkeit gehabt haben, denn auch schon 1983 gab es für den Mieter einen Schutz, der mit diesem Satz ausgehebelt wurde.Deine Jetztvermieterin (mit Kind?) will die Wohnung verkaufen und erhofft sich einen höheren Preis, wenn die leer ist. Das ist der Punkt an dem ihr ansetzen solltet. Lasst euch den Auszug mit Geld versüßen. Umzugskosten, Makler für die neue Wohnung und Handgeld sollte mindestens drin sein.
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Es ist auf keinen Fall Laminat, ein Dielenboden besteht in der Regel aus Weichholz, also trifft das auch nicht zu. Anhand der Abmessungen tendiere ich zu Stabparkett aus Hartholz, das sich wiederum sehr gut abschleifen, bzw. aufarbeiten lässt.
Da diese Arbeiten aber zum Aufgabenbereich des Vermieters gehören, käme für euch wohl nur der Bereich infrage, den ihr durch Wasser beschädigt habt.
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"Die Tierhaltung gem. §7/2 ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet.".......... er war aber sehr uneinsichtig und nicht wirklich gesprächsbereit.
Wir möchten ihn noch einmal um Erlaubnis bitten, aber wie könnten wir ihn am besten überzeugen? Wer ist im Recht?Wenn der Vermieter weiterhin "uneinsichtig" ist, dann müsst ihr ihn auf Zustimmung zur Katzenhaltung verklagen. So etwas ist für das Verhältnis Mieter-Vermieter sehr von Vorteil. Also auf zum Gericht, wir hier können kein Recht sprechen.
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Der Mitbewohner der mir "positiv" gestimmt ist war beim Mieterschutzbund und hat sich mal von Fachkräften rat geben lasse.
Fachkräfte für die Bedienung von Kaffeemaschine und Kopiergerät, mehr auch nicht.Dieses Problem taucht ja nicht nur bei Wohngemeinschaften sondern auch bei Mietverträgen mit Eheleuten auf. Auch hier geht es nur über eine Klage auf Entlassung aus dem Mietvertrag, wenn sich ein Ehepartner stur stellt.
D.h., da ihr unseren Ratschlägen keinen Glauben schenkt, dürfte der Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht vorprogrammiert sein.
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nur die ihm tatsächlich entstandenen Kosten an die Mieter weiterreichen.
Und wenn er das nicht macht, weil er die Differenz nicht tragen will, was dann? Dann muss sich der TE hier im Forum die verschiedenen Meinungen anhören und blickt wohl noch immer nicht durch. -
Und wann genau MUSS ein Vermieter auf eigene Kosten während der Mietdauer renovieren?
Wenn er z.B. einen mündlichen, gültigen Mietvertrag abgeschlossen hat. Sobald aber ein schriftlicher Vertrag vorliegt und in ihm auch die Pflicht zur Ausführung an die Mieter übertragen wurde, hat der Mieter den "Schwarzen Peter". Während seiner Mietzeit kann er nicht zur Renovierung verdonnert werden, aber beim Auslaufen des Vertrages spielt der Zustand eine große Rolle, ob z.B. Schäden vorhanden sind. Und Schäden sind, wie wir schon oft gelesen haben, bunte Tapeten und Wandfarben, Wandbilder o.ä. -
Den Wasserpreis "kann" der VM garnicht heraufsetzen, sondern höchstens der Versorger.
Natürlich kann der Vermieter den Wasserpreis "heraufsetzen", in dem er für die gelieferte Menge einen höheren Preis veranschlagt, damit er die Differenz nicht zu zahlen hat. Und so lange kein aufmerksamer Mieter aufmerksam wird, klappt das auch. -
Ist dir nicht aufgefallen, dass der TE die Zahlen vertauscht haben muss? Wenn die Einzeluhren zusammen mehr als die Hauptuhr angezeigt hätten, müsste der Vermieter doch nicht den Wasserpreis heraufsetzen, um kein Minus zu machen, oder?
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