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1. Alle Wohnungstüren und Rahmen sind kaputt, haben Beulen /Löcher/Kratzer.
Meine Frage, kann man als Mieter auf ordentliche Türen bestehen ?
Wie kann das angehen, dass man die Beschädigungen an allen Türen nicht gesehen hat, war das Absicht oder Nachlässigkeit?
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2. In dem neuen Badezimmer befindet sich eine Badewanne und eine Dusche, weder die Badewanne, noch die Dusche hat eine Kabine/Vorhang.
Meine Frage, muss der Vermieter einen Vorhang oder eine Kabine stellen ? Oder ist man als Mieter in der Pflicht das selbst zu besorgen.
Solche Duschvorhänge, genau so wie die Vorhänge vor den Fenstern, sind einzig Mietersache.
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1. Der eigentliche Mietvertrag und 2. die Schlüsselübergabe mit Protokoll.
Habe ich denn noch die Möglichkeit das Mietverhältnis nicht einzugehen ?
Ein Mietvertrag besteht in der Regel aus einem Vertrag, der von beiden Parteien unterschrieben wird. Das von dir angesprochene Protokoll ist jedenfalls keine Pflicht. Hilft dir nur beim Auszug, damit du beweisen kannst, welche Mängel in der Wohnung beim Einzug schon vorhanden waren.
Du solltest natürlich eine neue Eingangstüre verlangen, das ist dir unbenommen. Aber das wird auf keinen Fall ausreichen, vom unterschriebenen Vertrag zurück zu treten. Zumal der Gesetzgeber einen Rücktritt nicht vorgesehen hat, du kannst lediglich mit der Frist von 3 Monaten kündigen.
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Würde bei einem Einbruch die Versicherung überhaupt haften ?
Schau mal in den Vertrag zur Hausratversicherung. Dort wird nicht gefordert, dass du eine einbruchsichere Wohnungstüre haben musst, du musst nur die vorhandene Tür abgeschlossen haben, wenn du aus dem Haus gehst.