Beiträge von Mainschwimmer

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    wir haben einen mündlichen und keinen konkludenten Mietvertrag.

    Bitte genauer informieren. Von einem konkludenten Mietvertrag spricht man, wenn alleine z.B. durch Handschlag vereinbart wird, dass man die Wohnung zum Betrag XXX im Monat mieten kann.

    Hier die Wohnung und die Schlüssel, da die vereinbarte Miete, jetzt verstanden?

    Deine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem § 535 BGB. Suche und finde diesen Paragraphen mithilfe von Google oder blättere im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort steht alles zu deiner Situation.

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    1. Alle Wohnungstüren und Rahmen sind kaputt, haben Beulen /Löcher/Kratzer.
    Meine Frage, kann man als Mieter auf ordentliche Türen bestehen ?

    Wie kann das angehen, dass man die Beschädigungen an allen Türen nicht gesehen hat, war das Absicht oder Nachlässigkeit?

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    2. In dem neuen Badezimmer befindet sich eine Badewanne und eine Dusche, weder die Badewanne, noch die Dusche hat eine Kabine/Vorhang.
    Meine Frage, muss der Vermieter einen Vorhang oder eine Kabine stellen ? Oder ist man als Mieter in der Pflicht das selbst zu besorgen.

    Solche Duschvorhänge, genau so wie die Vorhänge vor den Fenstern, sind einzig Mietersache.

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    1. Der eigentliche Mietvertrag und 2. die Schlüsselübergabe mit Protokoll.
    Habe ich denn noch die Möglichkeit das Mietverhältnis nicht einzugehen ?

    Ein Mietvertrag besteht in der Regel aus einem Vertrag, der von beiden Parteien unterschrieben wird. Das von dir angesprochene Protokoll ist jedenfalls keine Pflicht. Hilft dir nur beim Auszug, damit du beweisen kannst, welche Mängel in der Wohnung beim Einzug schon vorhanden waren.

    Du solltest natürlich eine neue Eingangstüre verlangen, das ist dir unbenommen. Aber das wird auf keinen Fall ausreichen, vom unterschriebenen Vertrag zurück zu treten. Zumal der Gesetzgeber einen Rücktritt nicht vorgesehen hat, du kannst lediglich mit der Frist von 3 Monaten kündigen.

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    Würde bei einem Einbruch die Versicherung überhaupt haften ?

    Schau mal in den Vertrag zur Hausratversicherung. Dort wird nicht gefordert, dass du eine einbruchsichere Wohnungstüre haben musst, du musst nur die vorhandene Tür abgeschlossen haben, wenn du aus dem Haus gehst.

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    Ich vermute, man will mir die Größe des Hauses verschweigen.

    Das ist nicht entscheidend, was du vermutest. Fakt ist, dass bei einem Mehrfamilienhaus zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden muss. Da gibt es kein Vertun.

    Du solltest also auf Einhaltung der Heizkostenverordnung beharren, dann muss der Vermieter die Hosen runterlassen. Sollte er sich weiterhin weigern, würde ich die Bezahlung der Positionen, die nach Wohnungsgröße abgerechnet werden nicht bezahlen und bei den Heizkosten mit Hinweis auf § 12 um 15 % mindern. Da geht es zwar um die fehlende Abrechnung nach Verbrauch, aber bei einer Aufteilung 30/70 sind die Grundkosten nicht unerheblich.

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    Kann ich mir was von den nebenkosten zurück holen ?
    wenn ja wieviel.

    Das solltest du schnellstens vergessen, denn die Heizkosten hast du verbraucht, auch wenn ein Teil dieser Wärme die Umwelt erwärmt hat. Und wenn wie du schreibst der Wärmeverlust durch falsch eingebaute Fenster hervorgerufen wird, dann hast du doch gute Karten, wenn du den Weg zum Gericht wählst, um deiner Vermieterin auf die Sprünge zu verhelfen.

    Aber alles andere solltest du unbedingt mit dem Anwalt deines Vertrauens bereden. Ein Forum ist ein denkbar schlechter Anlaufpunkt, denn hier sitzen keine Anwälte an der Tastatur, sondern Menschen wie du und ich.

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    Tipp: Wenn die Heizung aufgrund des Defekt bzw. ausstausch des Ventil laengere Zeit ( mehrere Tage ) nicht im benutzt werden konnte, so ist das bei der Heizkostenabrechung zuberuecksichtigen !! Siehe auch Heizkostenverordnung.

    Ich habe den Verdacht, dass der User Bokiwi eine selbst gestrickte Heizkostenverordnung zur Hand genommen hat. Darum bitte ich um Nennung des infrage kommenden Paragraphen und des Textes aus seiner Heizkostenverordnung.

    Danke

    Eine Kündigung ohne Begründung ist schon mal überhaupt nicht möglich. Und dann gibt es für den Vermieter genau genommen nur 3 Kündigungsgründe, die der Gesetzgeber zulässt. Welche das sind, findest du hier:

    Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Ein Sonderkündigungsrecht hätte der Vermieter nur bei einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus, wenn er eine davon bewohnt.

    Okay, wenn du meine Antwort nicht verstehst, dann noch einmal ganz deutlich. Dein Vermieter muss dir den Fernsehempfang nicht frei Wohnung liefern. Er muss dir nur die Möglichkeit geben, dass du die Grundversorgung durch die Programme empfangen kannst.

    Darum mein Hinweis, dass du dich an den Kosten beteiligen sollst, oder du richtest dir was Eigenes ein.

    Jetzt verstanden?

    Satellitenschüssel - Hat der Mieter ohne Erlaubnis die Satellitenschüssel installiert, kann der Vermieter Beseitigung verlangen

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    Wir haben Angst, dass wir den Prozess verlieren könnten und dann eigentlich schlechter dastehen würden, als vorher (ohne Kaution + zu tragende Prozesskosten).

    Die Hoffnung stirbt zuletzt, wie man sagt und vor Gericht und auf Hoher See (aber auch in Küstennähe) sind wir alle in Gottes Hand.

    Mehr ist dazu von mir nicht zu sagen (und ich habe oft genug in eigener und auch anderen Angelegenheiten mit Vermietern vor Gericht gestanden).

    Bitte, bitte!!

    Wer soll denn diesen Wortbrei lesen und verstehen?

    Hast du in der Schule gefehlt, als man lernte, wie man Aufsätze schreibt?

    Es ist eine Frechheit den Usern hier 2.786 Zeichen in 489 Wörtern auf 38 Zeilen zum Fraß vorzuwerfen. Die Zahlen habe ich von Word, als ich diesen Text dort analysieren ließ.

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