Ihr müsst tatsächlich nur für die Wartungskosten aufkommen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Reparaturen gehen stets zulasten des Vermieters. Dafür bezahlt ihr ja auch Miete.
Ihr müsst tatsächlich nur für die Wartungskosten aufkommen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Reparaturen gehen stets zulasten des Vermieters. Dafür bezahlt ihr ja auch Miete.
Es gibt genau genommen nur 3 Gründe, um eine Wohnung fristlos zu kündigen. Welche das sind steht im folgenden Link:
ZitatKennt sich jemand aus?
Ja, der örtliche Mieterverein oder Google
ZitatFür Bereiche, die der Hausgemeinschaft zugänglich sind
Dieser Raum ist aber nicht allgemein zugänglich, die Kellerräume sind laut TE: Es handelt sich um abgeschlossene Räume (mit eigenem Fenster und Tür). Es ist auch keine Heizung, Gas oder sonst etwas im Kellerraum.
Also, wenn ich noch Raucher wäre, würde ich in meinem Keller auch rauchen, wenn ich dort etwas zu erledigen hätte (z.B. Heimwerken, Aquarium mit Zierfischen beobachten, o.ä.)
Zitat§ 16, -Seite6-: Zeitfolge bei Schönheitsreparaturzeitplänen wurde vom BGH gekippt. Altes MV-Formular...?
Da hier aber die Einschränkungen "wenn erforderlich" + "im Allgemeinen" angewandt wird, ist gegen die Zeitfolge nichts einzuwenden.
Einen Mietvertrag kann man nicht wegen privater Probleme widerrufen. Man kann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, wenn es ein unbefristeter Vertrag ist.
Also sind das in der Firma auch keine Strolche, wenn man erwartet, dass sich der Mieter an Recht und Gesetz hält.
Und warum soll in der Firma etwas faul sein?
Wenn du nicht die Wohlfahrt bist und auch sonst keinerlei Interesse an der Ex hast, dann nimm ihr den Wohnungsschlüssel ab und stell ihre Klamotten vor die Tür.
Wenn sie dir den Schlüssel nicht gibt, wechsel den Schließzylinder aus. Wenn sie anderswo nicht unterkommt, dann mach einen Vertrag mit ihr, dass sie sich an der Miete beteiligen muss.
ZitatAber nicht unter welchen Bedingungen.
Dann kann der, der die Erlaubnis gegeben hat auch bestimmen, wann er sie entzieht. Hier dürfte, wenn überhaupt, nur ein Kniefall vor dem Vermieter etwas ändern.
Da das Rauchen in angemieteten Räumen zu den Grundrechten gehört, kann es per Formularvertrag nicht untersagt werden. Hier wäre nur eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bindend. Ob solch eine Vereinbarung geschlossen wurde, will ich nach dem Eingangsbeitrag sehr stark anzweifeln:
Und hier finden Sie das Ganze noch einmal von einer Anwältin erklärt:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
ZitatKann mir der Vermieter das wirklich verbieten?
Nö, genau so wenig kann er das Rauchen in deiner Wohnung untersagen.
ZitatUnd nein, ich erwarte natürlich nicht das hier jemand vorbeikommt und den Ofen abbaut, was für ein Blödsinn.
Warum stellst du denn solche Fragen?
Ach, jetzt verstehe ich, du willst im Verein der Mietminderer ein Wörtchen mitreden. Dann hättest du sofort danach fragen sollen.
ZitatKann man irgendetwas dagegen tun?
Wenn die Renovierungsarbeiten rechtzeitig angekündigt wurden ist dagegen nichts zu machen. Der Mieter hat eine Duldungspflicht für solche Arbeiten.
Vielleicht lässt es sich der Lärm mit einer Minderung der Miete für dich leichter ertragen? Lies mal:
Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Mietminderung Gründe U - Z | Mietminderung-Tipps.de
Eine fristlose Kündigung wirst du nicht durchsetzen können, denn auch hier gilt die Frist von 3 Monaten.
ZitatDanke für Eure Hilfe.
Welche Hilfe erwartest du denn, dass wir dir die Worte des Kaminkehrers noch einmal schreiben oder vorlesen?
Oder denkst du, dass sich ein paar Leute aus dem Forum auf den Weg machen und dir beim Abbau des Ofens helfen?
Bei manchen Fragen, stelle ich mir die Frage, wie diese Menschen sich im richtigen Leben zurecht finden.
ZitatOder ?
Wie oft willst du noch fragen und immer wieder neue Dinge vorbringen? Dies ist ein Forum und keine Nebenstelle des Amtsgerichts. Auch solltest du die Angelegenheit, wie schon mehrfach geschrieben, einem Anwalt übergeben.
ZitatDie Küche konnte ich inklusive Backofen und Herd kostenlos übernehmen.
Dann gehe ich davon aus, dass dir die Sachen gehören.
ZitatJetzt die Frage: Ist diese Forderung berechtigt?
Wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist, ja!
ZitatHinzu kommt, dass ich sowieso schon in meinen Nebenkosten den Hausmeisterservice mit bezahle.
Hausmeisterservice, ja. Aber sicherlich nicht einen 24 Stundenservice, oder?
ZitatAllerdings hat mein Immobilienmakler auch gemeint, dass das alleine vom reinen Menschenverstand nicht sein könnte und das er das noch nicht erlebt hat.
Was hat der denn damit zu tun? Der ist dafür zuständig, leere Wohnungen zu vermieten!
ZitatMein Backofen bleibt ja auch weiterhin defekt und ich dürfte hier für etwas bezahlen von dem ich keine Leistung erhalten hätte außer, dass der Raum aufgesperrt wurde zu den Sicherungen.
Wieso denn das? Nachdem die Hauptsicherung wieder in Ordnung war, funktionierte doch der Herd wieder, oder etwa nicht?
Ihre Bekannte durfte nicht einfach verschwinden und keine Miete mehr bezahlen.
Der Vermieter durfte die Post nicht öffnen, die Wohnung nicht betreten und auch nicht das Schloss auswechseln.
Die Sache mit den Gerichtskosten ist gelogen, so schnell arbeiten die Gerichte bei Räumungsklagen nicht.
Da der Fall früher oder später sicherlich vor Gericht landen wird, sollten Sie mit dem Anwalt des Vermieters reden, um eine Schadensbegrenzung auf den Weg zu bringen.
ZitatWieso sollte ich dann nicht auf Briefe oder Telefonanrufe antworten?? Ergibt keinen Sinn oder?
Noch einmal. Ob etwas Sinn macht oder nicht, kann kein Forum wissen oder kommentieren. Das musst du mit deiner Hausverwaltung klären. Dabei erwarte keine Unterstützung diesseits.
ZitatAber ich habe leider nichts passendes für mein Problem gefunden
Stell dir vor, ich auch nicht. Und jetzt erwartest du, dass ich mich oder jemand anderes sich so richtig reinkniet und auf die Suche geht. Oder erwartest du eine Rechtsberatung hier? Das sollte aber bekannt sein, dass diese Dienstleistung dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt vorbehalten sind.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!