ZitatNur zur Info, ich werde jetzt nciht mehr antworten, weil ich diesen Account wieder deaktiviere
Guter Entschluss. Ein Depp weniger!
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Guter Entschluss. Ein Depp weniger!
ZitatAußerdem war das auch nicht das Problem, sondern lediglich, ob ich, wenn ich mit dem Vermieter rede, irgendeine Grundlage habe.
Sag mal, bist du schon 18? Wenn mich die frei laufenden Hunde meines Vermieters stören würden, wenn ich annehme, dass von diesen Bestien eine Gefahr ausgeht, dann wüsste ich, was ich mit meinem Vermieter zu bereden hätte.
Da braucht es keine Gesetze, keine Urteile, oder sonst was. Da muss man nur erwachsen genug auftreten. Aber das kannst du, traust du dich nicht. Und nach Erfahrenswerten zu fragen, wie andere Mieter damit umgegangen sind, dürfte doch wohl ein Witz sein.
ZitatSchon mal eine sinnvolle Antwort auf eine Frage gegeben? Das macht man nämlich zuerst, bevor man dann seinen Kommentar abgibt..
Aber sicher doch, weit über 1.000! Nur waren die Fragesteller alle intelligenter als du und haben gewusst, wie man mit dem Vermieter über dieses Problem spricht.
Aber mach dir keine Mühe, deine Mietzeit ist sowieso bald abgelaufen. Denn wer nur mit dem Vermieter unter einem Dach wohnt, dem kann ohne Gründe gekündigt werden.
Schon mal mit dem Vermieter drüber gesprochen? Den fragt man nämlich zuerst, bevor man sich an den PC setzt.
Du hast die Wohnung in dem Zustand angemietet und für gut befunden. Späteres Jammern hilft dir nicht. Ob du beim Auszug oder vorher renovieren musst, das hängt einzig davon ab, wie der Zustand der Wände, Decken, Heizkörper u.ä. tatsächlich ist. Wie die Wohnung bei deinem Einzug ausgesehen hat, kümmert nicht.
Schriftlich, beweisbar kündigen. Frist 3 Monate, frühestens zum 30.06.
Zitataber wie soll eine heizung jetzt den verbrauch zuverlässig auf zwei stromzähler umlegen?
So etwas ist natürlich Unsinn hoch 3. Wie Heizkosten berechnet werden, ist hier Heizkostenverordnung festgelegt.
Es muss der Verbrauch individuell erfasst und abgerechnet werden. Und das geht nun mal nicht mit der beschriebenen Methode.
Sieht aber nur auf den ersten Blick widersprüchlich aus. Denn:
Neue Kostenarten, die per Gesetz oder Verordnung entstehen, sind nicht gemeint, die sind umlegbar.
17.
sonstige Betriebskosten,
hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.
Der ganze Text hier:BetrKV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Das dürften sicherlich nicht viele sein, mir fällt dazu die Deichabgabe ein.
ZitatKönnte das also doch sein?
Nein, das kann nicht sein. Diese Position ist dafür gedacht, dass es eine neue Betriebskostenart gäbe, die dann aber im Mietvertrag namentlich genannt und vereinbart sein müsste.
Da Kanalsanierung nicht zu den umlagefähigen Kosten laut BetrKV - Einzelnorm gehört, denke ich, dass der Vermieter diese Kosten nicht umlegen kann/darf.
Wenn die Schulden auf einen Schlag bezahlt werden ist die fristlose Kündigung vom Tisch. Was dann kommen wird, dürfte die reguläre Kündigung sein, denn die ist bei unregelmäßiger Zahlung jederzeit möglich.
Was soll ein Untermieter, egal auf welchen Namen getauft, mit der Erhöhung der Miete zu tun haben?
Habt ihr auf die 15-Monatsfrist geachtet?
Mit welchen freundlichen Zeilen hat euch diese Erhöhung denn überhaupt erreicht? Mieterhöhungen verlangen laut Gesetz genaue Vorgehensweisen. Ob die eingehalten wurden, solltest mithilfe des Links zuerst einmal klären:
ZitatFrage ist halt, ob wir überhaupt renovieren müssen, wenn konkret nichts vereinbart ist oder greift dann automatisch diese Schönheitsklausel?
Sieh die Sache doch mal aus der Sicht deines möglichen Nachmieters. Ob der so glücklich wäre, bei deiner Farbwahl, dürfte doch wohl zu hinterfragen sein. Und wenn dein Vermieter so lange die Wohnung nicht vermieten kann, bis jemand kommt, der deine bunten Wände akzeptiert, dann hat dein Vermieter das Recht auf Schadensersatz wegen der ausgebliebenen Miete.
ZitatHeißt das gleichzeitig, dass wir den daraus resultierenden Mietausfall NICHT zahlen müssen?
Wo habe ich das erwähnt? Wenn die Wohnung wegen dem Gestank der Katzen nicht weiter vermietet werden kann, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.
ZitatJA ich verstehe das nicht. was ist denn mit so Mietnormaden da habe ich mal eine Reportage von gesehen,
Man sollte sich nicht an den negativen Beispielen orientieren, sondern darüber nachdenken, warum 99,99% aller Mieter ihre Miete pünktlich bezahlen.
Bei diesen Menschen steht die Miete an erster Stelle der Ausgaben, weil die z.B. wissen, dass das Leben unter Brücken nicht angenehm ist.
ZitatIch habe gesucht und "Mietrecht.de" gefunden.
Und diese Hilfe gibt es hier. Und sogar kostenlos.
Aber um auf deine Eingangsfrage zurück zu kommen:
1. Auch die Abstellkammer gehört zu deiner Wohnfläche, oder glaubst du, die hat nichts gekostet?
2. Wenn du nicht in der Lage bist, den Dreck vor deiner Kellertür zu entfernen, dann schieb ihn den Nachbarn vor die Tür. Aber du gehst lieber den anderen Weg und willst die Miete mindern.
3. Sich wegen der nun höheren Kosten für Heizung und Warmwasser aufzuregen, dürfte auch verfrüht sein. Warte erst einmal ab, wieviel Geld du dafür tatsächlich bezahlst, wenn die Abrechnung der Heizkosten kommt.
4. Sich wegen dem Verlust von der Größe eines Blattes Papier aufgrund der Leitungen im Bad aufzuregen, ist doch wohl nur als Witz zu verstehen, oder meinst du, dass man dich damit ernst nehmen muss?
ZitatWie ist hier die Rechtslage?
Die gleiche.
Es ist tatsächlich möglich, dass die Katzen sich mit ihrer Duftmarke verewigt haben. Zu ersetzen wäre in solch einem Fall immer nur der Zeitwert des Laminats + Verlegung.
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