1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?
Der Zustand war bereits bei Einzug, richtig? Da heißt es dann gemietet wie gesehen.
2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?
Wie soll das berechnet werden? Weitere Antwort siehe zu 1.
3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?
Nein!
Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.
4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.
Wenn der Wohnwert durch den zugekippten Teich gesunken ist, wäre eine Mietminderung evtl. möglich. Über die Höhe bitte Google oder den netten Anwalt für Mietrecht befragen.
Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.
Wer wissentlich in eine Bruchbude einzieht, muss mit Mängeln leben.
Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will?
Angeblich ist Putin ein Agent des CIA. Beweise dafür existieren nicht.
Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen.
Hier ist ein Forum und nicht ein Treffen der Wahrsager vom Blocksberg.
Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.
Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.
Und was soll uns das jetzt sagen, dass er nicht in einem Zelt lebt?
Schon mal danke für die Antworten.