Beiträge von Mainschwimmer

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    Ist echt eine verzwickte Sache das ganze.

    Und du gibst dich der Hoffnung hin, dass ein Forenmitglied die Angelegenheit bei deinem Vermieter und Stromlieferanten klärt? Ich denke, dass du da ganz schief gewickelt bist.

    Kläre die Angelegenheit vor Ort, hier kriegst du keine Hilfe, denn in diesem Forum geht es um Mietrecht und nicht um Stromlieferverträge.

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    mein Freund wohnt in einer WG, Ihm wurde auf Eigenbedarf die Wohnung gekündigt seinem WG Nachbarn aber nicht.. Ist das zulässig??

    Ohne zu wissen, wie die genaue Begründung lautet, darfst du nur Vermutungen erwarten. Aber damit ist dir nicht geholfen.

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    dazu verpflichtet ist ihm 3 gleichwertige Wohnungen vorzuschlagen oder zumindest eine zur Verfügung stellen muss??

    Das hat dann am 1. April in der BILD gestanden, richtig?

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    Kann mir vllt jemand tipps geben wie er sich zur wehr setzen kann??

    Anstatt sich zu wehren, sollte er sich nach einem anderen Zimmer umsehen.

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    Was ich an solchen Foren hasse ist das Leute wie du hie Ihren Senf dazu geben dürfen. Das die Dusche undicht ist siehst du bei der Begehung natürlich. Spinner !!!

    Pass mal schön auf! Wenn du meinst, dass du mich beleidigen kannst, dann ist dein Thread schneller zu als dir lieb ist.

    Eine kaputte Dusche (dein Originaltext) erkennt man, wenn man so intelligent ist und bei der Besichtigung die Sonnenbrille abnimmt.

    Und wer wie du im vorigen Jahr schon einmal mit der Anmietung einer Wohnung auf die Fres*** gefallen ist, sollte bei der nächsten Bleibe etwas vorgewarnt sein.

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    Fugen und Türzargen sind teilweise nicht verfugt und wir schauen auf das bloße Mauerwerk.

    Auch das hätte man ohne Sonnenbrille erkennen können!

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    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Wer solche Ideen hat, zeigt, dass er besser ins Hotel ziehen sollte. Da kann er solchen Unsinn nicht ausdenken.

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    Was ich an solchen Foren hasse ist das Leute wie du hie Ihren Senf dazu geben dürfen.

    Klar, habe meinen Senf bisher über 2.500 x dazu gegeben. Und da waren Beiträge dabei von Leuten, die hatten noch weniger Verstand als du. Und das will etwas heißen.

    1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?

    Der Zustand war bereits bei Einzug, richtig? Da heißt es dann gemietet wie gesehen.

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Wie soll das berechnet werden? Weitere Antwort siehe zu 1.

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?

    Nein!

    Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Wenn der Wohnwert durch den zugekippten Teich gesunken ist, wäre eine Mietminderung evtl. möglich. Über die Höhe bitte Google oder den netten Anwalt für Mietrecht befragen.

    Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.

    Wer wissentlich in eine Bruchbude einzieht, muss mit Mängeln leben.

    Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will?

    Angeblich ist Putin ein Agent des CIA. Beweise dafür existieren nicht.

    Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen.

    Hier ist ein Forum und nicht ein Treffen der Wahrsager vom Blocksberg.

    Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.

    Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.

    Und was soll uns das jetzt sagen, dass er nicht in einem Zelt lebt?

    Schon mal danke für die Antworten.

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    die Haftpflichtversicherung des Verursachers schreiben, die Gebäudeversicherung ist verantwortlich.

    Und diese Aussage halte ich für falsch. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers ist alleine für den Schaden zuständig. Die Gebäudeversicherung nur, wenn es einen Leitungswasserschaden ohne Eingriff von außen (Mitmieter) gegeben hätte.

    Da es hier um viel Geld geht, sollte unbedingt ein Anwalt für Mietrecht konsultiert werden, denn einfach ohne rechtsgültige Kündigung ausziehen geht nicht, auch soll der Anwalt prüfen, ob der Ex trotz Unterschrift überhaupt als Mitmieter gelten konnte.

    Darum ganz schnell einen Termin beim Anwalt machen.

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    Diese Türen sehen nun auch nicht sonderlich kostspielig aus, jedoch wurden über 200€ einbehalten.

    Das ist jedenfalls kein Argument.

    Aber, so lange deine Täterschaft nicht zweifelsfrei bewiesen ist, musst du keinen Schaden ersetzen.

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    Miete wurde sein Januar 2012 nicht bezahlt. Nicht 11/2011!!!

    Das ist doch jetzt Haarspalterei. Ob November 2011 oder Januar 2012. Die bisher aufgelaufenen Mietschulden berechtigen zur fristlosen Kündigung.

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    Inwzischen liegt sogar ein Schriftstück seitens der Mutter vor, das sie die Minderung per Einschreiben sogar angekündigt hat und dieser nicht wiedersprochen wurde.

    Eine Minderung der Miete in gewissen Grenzen wäre zu vertreten, aber gleich die komplette Zahlung einzustellen ist wohl mehr als dreist. Und warum soll der Vermieter widersprechen, wenn das Gesetz auf seiner Seite ist und die Mieterin den Rausschmiss aus der Wohnung provoziert.

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    Auch ist inzwischen klarer, das sogar das Gesundheitamt dem Vermieter unter Androhung der Strafe die Beseitigung der Freuchtraumwäne innerhalb eines Monats zu beheben ist. Brief liegt auch hier vor mir.

    Das berechtigt bestenfalls dem Mieter diese Bruchbude fristlos zu kündigen, aber nicht die Zahlung der Miete einzustellen.

    Zu 1. Bei dieser Wohnungsgröße sind 130,- € reichlich wenig. Da wird es wohl kein Guthaben geben.

    Zu 2. Ich denke, dass der VM nach Kalenderjahr abrechnet. Da wären für dich dann nur die Monate Oktober bis Dezember abzurechnen. Aber eine Nachzahlung für 2009 musst du nicht leisten. Und wenn das mit dem Abrechnungszeitraum Kalenderjahr zutrifft, ist auch für 2010 der Drops gelutscht.

    Zu 3. Deine Forderungen auf eine mögliche Gutschrift aus 2009 ist am 01.01.2013 verjährt.

    Wurden diese Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart? Solche Dinge sollten grundsätzlich im Mietvertrag vereinbart sein.

    Und dass Strom in 99% aller Mietverhältnisse vom Verbraucher/Mieter selbst angemeldet/bezahlt werden muss, sollte eigentlich zum Allgemeinwissen gehören.

    1. Wieviel bezahlst du für Heizung und Nebenkosten im Monat voraus, wie groß ist die Wohnung?

    2. Betriebskosten müssen jährlich abgerechnet werden. Und zwar für den Zeitraum, der im Mietvertrag angeben ist. Das kann, aber muss nicht das Kalenderjahr sein.

    3. Der Vermieter hat dann Zeit innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zu geben. Versäumt er diese Frist, muss der Mieter in der Regel keine Nachzahlung leisten. Hat der Mieter aber ein Guthaben, dann muss das ausgezahlt werden, das verjährt erst in 3 Jahren.

    4. Für das Jahr 2009 kann der Vermieter garantiert keine Forderung mehr stellen. Für 2010 nur, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

    5. Fordere den Vermieter schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben) auf, die Abrechnungen vorzulegen. Du hast das Recht auf Auszahlung des Guthabens, musst aber eine Nachzahlung nicht leisten.

    6. Wenn du dann die Abrechnungen hast, am besten wieder hier melden.

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