Hallo,
angenommen ein Mieter bewohnt ein möbliertes Zimmer in einer Wohnung, in der 7 möblierte Zimmer insgesamt vermietet werden. Dort befindet sich eine Gemeinschaftsküche und ein Bad. Es ist kein Untermietvertrag, sondern ein ganz normaler Mietvertrag bei dem nur das Wort Wohnung durchgestrichen und möbliertes Zimmer per Hand in den Vertrag geschrieben wurde. Die Vermieterin wohnt in der Wohnung darunter in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnungen sind seperat voneinander getrennt.
Der Mieter pendelt am Wochenende. Eines Tages kam die Freundin über ein langes Wochenende zu Besuch. Die Vermieterin bekam das mit und war aufgebracht, Besuch muss angemeldet werden und das kostet 30 Euro pro Tag. Der Mieter erkundigte sich später, dass der Vermieter Besuch nicht verbieten darf und es den Vermieter nichts angeht.
Nun ist die Frage, wenn nun die Freundin noch einmal zu einem langem Wochenende zu Besuch kommt, kann die Vermieterin dann einfach kündigen? Denn der Mieter hat gelesen, dass bei möblierten Zimmern das Kündigungsrecht entfällt.
Wie sieht die rechtliche Situation dabei aus?
Im Grunde genommen hat der Mieter die Vermieterin bis auf die Schlüsselübergabe und das eine oben genannte Treffen nie gesehen beziehungsweise gehört, kann also den ganzen Ärger nicht verstehen.
Grüße und Danke für Abtworten
Christian