ZitatAlso kann ich jetzt nichts mehr machen außer bezahlen?
Rischtisch!
ZitatAlso kann ich jetzt nichts mehr machen außer bezahlen?
Rischtisch!
ZitatWas kann ich tun?
Sich darauf einstellen, dass du für die Abrechnungen, die dich fristgemäß erreicht haben, noch nicht aus dem Schneider bist.
Der Grund "verschaukelt" ist im Miet- und Schuldrecht unbekannt. Darum wird es wohl auf eine Forderung über Mahnbescheid/Gericht heraus laufen und du zahlst auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten.
Foderungen aus Betriebskosten verjähren nach 3 Jahren. Je nachdem von wann die Rechnung ist, könnte das der 01.01.2013 oder 2014 sein.
Zitatich kann also davon ausgehn das diese mündliche vereinbarung ungültig ist ?
Mündliche Absprachen haben den Nachteil, dass sie kaum bis garnicht zu beweisen sind, wenn es hart auf hart kommt.
Die Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort fällig. Spätestens nach 30 Tagen gerät der Mieter in Verzug.
Die fristlose Kündigung einer Wohnung ist aber nur möglich, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete für 2 Monate im Rückstand ist.
Besorgen Sie sich schnellstens beim Amtsgericht einen Beratungsschein (ich denke, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) und lassen Sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten.
ZitatSoll ich mir einen Anwalt zur Hilfe nehmen
Und was soll das bringen?
Zuerst fährst du zu der Wohnung und sprichst mit den Mietern dort. Die sollten ja wissen, ob die Wohnung tatsächlich frei wird und wer der Vermieter ist.
Solltest du spätestens dann wissen, dass du gelinkt wurdest, wäre der Weg zur Polizei angesagt. Das nennt man nämlich Betrug, wenn jemand eine Wohnung vermietet, die ihm nicht "gehört" und vorab Kaution kassiert.
ZitatDie Vermieterin hat Mietverträge laufen und es ist ihre verdammte Pflicht.
Dann geh zum Anwalt, der wird eure Vermieterin vors Gericht zerren, da wird sie dann ausgepeitscht bis der letzte Cent an die Lieferanten bezahlt ist.
Aber bitte, lass uns im Forum mit deinen unmöglichen Ansichten in Ruhe!
ZitatKündigungsverzicht bis zu einer Dauer von max. 4 Jahren zulässig wäre.
Auch da bist du nicht richtig informiert. Diese 4 Jahre gelten nur, wenn sie in einem Formularvertrag vereinbart werden. In einem Individualvertrag sind auch längere Fristen möglich.
Aber immer nur, wenn die Befristung für beide Seiten gilt. Das soll dich aber keinesfalls davon abhalten, einem Anwalt deinen Vertrag vorzulegen.
Nimm aber einen, der sich mit Mietrecht auskennt, sonst kannst du die Anwort nämlich knicken.
ZitatAlso ganz ehrlich, welcher Mieter ist denn so blöd und haftet für die anderen?
Von deiner Vermieterin erwartest du aber, dass so blöd ist!
Und was erwartest du in diesem Forum, soll ich vielleicht ein Konto eröffnen? Wenn du für Ratschläge nicht offen bist, dann musst du eben mit kaltem Wasser baden und duschen.
Oder du verklagst die Stadtwerke auf weitere Gaslieferungen, wenn die den Hahn zudrehen.
1. Wenn die Mieter des Hauses es nicht schaffen, Gas und Wasser direkt beim Versorger zu bezahlen, dann müsst ihr mit den Folgen leben. Eine Minderung der Miete ist das Letzte, aber dadurch hat die Vermieterin noch weniger Geld, um Ihre Schulden zu bezahlen.
2. Was soll daran denn so schlimm sein, wenn die Wasseruhren nicht mehr im Eichzeitraum sind? Sie zeigen eher zu wenig als zuviel an und sind für eine Verteilung immer noch besser geeignet als eine Abrechnung nach Quadratmetern.
3. Wenn die Wasseruhren falsch verbaut sind und deshalb ein Wechsel nur mit Gewalt nötig ist, gibt das keinen Grund für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung. Dieser Part muss einzig von der Vermieterin übernommen werden. Sie soll mal mit der Firma ein paar Takte reden, die diesen Pfusch abgeliefert hat.
Zitat"Muss der Vermieter aber nach den konkreten Umständen mit der Zustellung eines Einschreibens seines Mieters rechnen, dann muss er den Einschreibebrief abholen. Tut er dies wider besseres Wissen nicht, wird er so behandelt, als sei ihm der Brief zugegangen."
Und das genau wusste er!
Jetzt fehlt nur noch das Az. eines hohen Gerichtes und ich würde dir Recht geben. Denn was im Lexikon des Mietervereins zu lesen ist, ist noch lange nicht für das Amtsgericht Saarbrücken maßgebend.
ZitatIch kann leider niemanden den Schlüssel aushändigen, der den Elektriker herein lässt.
Ich denke, dass dies einzig dein Problem ist und nicht das des Vermieters.
Schon versucht mit dem Elektriker einen genaueren Termin zu vereinbaren? Gegen eine Vorlaufzeit von rund 3 Wochen ist auf jeden Fall nichts einzuwenden.
Vertrag ist Vertrag und muss von beiden Seiten eingehalten werden. Heraus kommst du nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dein Vermieter zeigt schon Kulanz, indem er einen Nachmieter akzeptiert. Das solltest du dir aber schriftlich geben lassen!
Und bitte, bei einer neuen Frage solltest du mit den Fragezeichen sparsamer umgehen. 1x -?- reicht völlig, hier sind keine Deppen an den Tastaturen, wir erkennen eine Frage auch ohne Missbrauch dieses Satzzeichens.
Zitat2. Das Mietverhältnis ist erstmalig zum xyz (+3 Jahre) mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündbar.
Entwarnung!
Dieser Passus begründet keinen Vertrag über 3 Jahre. Ein zulässiger Kündigungsverzicht in einem Formularvertrag könnte in etwa so aussehen:
Überschrift "Mietdauer (Zutreffendes ankreuzen)" die Nr. 3 angekreuzt, die wie folgt lautet:
"Vertrag auf unbestimmte Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht
Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
In diesem Text ist die Zahl 3 jeweils handschriftlich in eine durch einen Unterstrich gekennzeichnete Leerstelle eingefügt.
Da in deinem Vertrag nur ganz lapidar von 3 Jahren die Rede ist, liegt hier kein BGH konformer Kündigungsverzicht vor. Dieser Vertrag kann mit der gesetlichen Frist von 3 Monaten jederzeit gekündigt werden.
ZitatWenn dem wirklich so sein sollte, dass ein Einschreiben keinerlei Relevanz hat, verstehe ich nicht dass diese Möglichkeit der Zustellung erlaubt ist.
Oh je, was ist das denn für eine Logik!
Es gibt 3 Arten von Einschreiben, für jeden Zweck die richtige Form.
1. Einwurfeinschreiben: Hier quittiert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten. Vorzugsweise für solche Sendungen, bei denen es ausreicht, dass diese in den Geschäftsbereich des Adressaten gelangt (z.B. Kündigungen von Wohnungen)
2. Übergabeeinschreiben (das "normale") wird benutzt, um sicher zu stellen, dass der Empfänger die Sendung persönlich in Empfang nimmt. (Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Sendungen mit persönlichen Inhalten, die niemand anderes lesen soll)
3. Einschreiben mit Rückantwort: Wie Nummer 2, aber zusätzlich eine Anwortkarte, die an den Versender zurück geht, der dann den Erhalt der Sendung sofort überprüfen kann.
Wenn du dich also im Vorfeld nicht erkundigst, welches Einschreiben für deinen Fall das richtige ist, wird dein Unwissen postwendend von deinem Vermieter zu seinen Gunsten ausgenutzt.
Hättest du dich vorher in einem Forum erkundigt, hättest du z.B. auch erfahren, dass du deine Kündigung mit einem Zeugen auch selbst in den Briefkasten hättest einwerfen können.
ZitatIch werde ihm am Freitag noch einmal in´s Gewissen reden und ihm notfalls sagen dass er sein Geld für den September einklagen müsse.
Was soll denn das? Du erwartest, dass sich dein Vermieter deine "Dummheit" anrechnen lassen soll und auf eine ordnungsgemäße Kündigung verzichten soll? Da erwartest du mit Sicherheit zuviel!
Und du wirst nicht nur die Septembermiete, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen müssen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Du solltest eher noch einmal richtig kündigen, denn deine Telefonate oder auch der Brief mit Normalpost werden vor Gericht nicht akzeptiert werden.
Zitatein einfaches Einschreiben auch einen Sinn macht.
Wenn du das gemacht hättest, wäre ja alles in Ordnung. Aber du hast ein Übergabeeinschreiben oder eines mit Rückschein geschickt. Und das ist ein Fehler gewesen.
Und der zweite Fehler war, die Kündigung noch anzukündigen.
Der Vermieter hat Recht. Er hat die Kündigung nicht erhalten, weil er sie nicht angenommen hat. Solche Kündigungen verschickt man per Einwurfeinschreiben, weil der Bote den Einwurf in den Briefkasten notiert und dann gilt dieser Brief als zugestellt.
Durch deinen Anruf vorher wusste dein Vermieter, was in dem Einschreiben steht und hat dich gegen die Wand laufen lassen. So etwas Dummes macht man in der Regel nur einmal im Leben.
Vergiss den Vertrag und die Wohnung. Der Vermieter scheint zu geizig, um sich einen geprüften Vertrag, z.B. von Haus&Grund zu kaufen.
Diesen Vertrag hat er sich nach seinem Gutdünken zurecht gebogen, ohne zu bedenken, dass diese Punkte ungültig sind. Sicherlich warten im ganzen Vertrag noch ein paar Überraschungen mehr auf den Mieter.
Ich denke, JA
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