Beiträge von Mainschwimmer

    ... usw. bspw. auch an der nun geänderten zu beheizenden Gesamtfläche...


    Nö, Denkfehler. Durch den zusätzlichen Wohnraum steigt zwar der Gesamtverbrauch, da aber zusätzliche zusätzliche Netto- und Bruttozahler dazu kommen, wird sich der Verbrauch für den einzelnen Altmieter nicht erhöhen.
    Und eine Mieterhöhung wegen thermischer Modernisierung ist für die beiden neuen Wohnungen auch nicht angebracht, denn für die neuen Mieter wird ja ein neuer Mietpreis gebildet.


    Hier nochmal die Daten vom §2:
    "§2 1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2017 und kann durch Vermieter und Mieter erstmalig ordentlich zum 31.01.2021 gekündigt werden."


    Das sind nach meinem Kalender genau die erlaubten 4 Jahre des beidseitigem Kündigungsverzichtes. Aber, um diese Klausel gültig werden zu lassen gilt das Datum des Mietvertragsabschlusses. Da in der Regel solch ein Vertrag vor Einzug oder Übergabe der Wohnung abgeschlossen wird, sind das mehr als 4 Jahre und daher ungültig. Du kannst also jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen, denn für dich gilt der Verzicht nicht.

    Vielen Dank für die Antwort! Warum könnte der Vermieter das Mietverhältnis sowieso nicht kündigen?


    Vorausgesetzt du bleibst ganz ruhig, deine Mutter zahlt die Miete pünktlich, dann kommt der Vermieter nicht dahinter, dass du allein in der Wohnung bist. Für die Kündigung deiner Mutter braucht er dann schon einen triftigen Grund, den ich aber nicht erkennen kann.


    Wie soll ich mich nun verhalten?
    Ist ein Untermietervertrag mit meiner Mutter eine Lösung?
    Welche Möglichkeiten habe ich?


    Ganz ruhig verhalten, dann wird der Vermieter auch nicht dahinter kommen, dass deine Mutter woanders wohnt. Untermietvertrag wäre keine Lösung, da ja in diesem Fall der Vermieter informiert werden müsste. Darum noch einmal, ganz ruhig bleiben, denn der Vermieter könnte das Mietverhältnis sowieso nicht kündigen.


    Jetzt habe ich mich mit leihen unterhalten diese sagten mir ich könnte eine Mietminderung fordern?


    Was dir leihen (oder richtig: Laien) so erzählen, solltest du auf keinem Fall glauben. Wenn du Halsschmerzen hast, fragst du ja auch nicht die Kassiererin bei Aldi sondern gehst zum Arzt oder Apotheker. Und solltest du auch in Zukunft Mängel an der Mietsache finden, dann teile das deinem Vermieter nur schriftlich (d.h. auf Papier) mit. Und je nach Schwere des Mangels auch per Einwurfeinschreiben.

    Warum soll das nicht zulässig sein? Der Vermieter wäre bestenfalls in der Pflicht, den Zustand bei Einzug wieder herzustellen. Also wieder Teppichboden, aber auch nur, wenn der vorhanden Bodenbelag tatsächlich so verschlissen wäre, dass er nur noch aus Stolperfallen bestünde. Wenn euch also die Kostenbeteiligung nicht gefällt, dann solltet ihr ein Profiunternehmen mit der Reinigung des Teppichbodens betrauen.

    Und wozu soll das gut sein, was soll das bringen? Ich glaube nicht, dass der Vermieter Lust hat, so kurz vor Ende des Mietvertrages einen neuen Mitmieter aufzunehmen. Um Erlaubnis bitten müsstest du auf jeden Fall, denn ein Freund ist nicht der Lebensgefährte, für den man keine Erlaubnis benötigt.

    Selbst wenn der Vermieter einen Zusatz zum Mietvertrag oder einen neuen mit euch dann abschließt, müsstet ihr beide diesen Vertrag kündigen. Und zwar bis zum dritten Werktag des Aprils dann zum 30.06.2017. Also ist das doch Mumpitz, oder?

    Das Gesetz zur Vermieterbescheinigung gilt erst seit dem 01.11.2015. Da du ja vor diesem Datum eingezogen bist, musst du keine Strafe befürchten. Trotzdem solltest du beim Bürgerbüro vorstellig werden und dich ordnungsgemäß ummelden, damit dein Personalausweis mit der neuen Wohnadresse umgeschrieben wird. Auch müsstest du deinen Pkw ummelden. Das ist heute jedenfalls sehr einfach, denn du kannst dein altes Kennzeichen behalten

    1. Um mehr dazu zu sagen, brauchte man auch noch den Teil deines Mietvertrages, in dem die Staffelmiete vereinbart ist.

    2. Wenn Staffelmiete, dann sind Vergleichswohnungen Quatsch.

    3. Betriebskostenpauschale kann nur dann erhöht werden, wenn es im Mietvertrag für die Zukunft vereinbart wurde. Eine Pauschale für Wärme und Warmwasser ist nach der Heizkostenverordnung nicht mehr erlaubt, es sei du wohnst in einem Wohnheim o.ä.

    Oh ja, natürlich. In dem Haus ist für jede Mietpartei ein eigener Heizkessel installiert. Also eine Etagenheizung, die mit Gas befeuert wird.

    Lass dir bitte einmal vom Vermieter erklären, was für eine Heizung bei dir für Wärme sorgt. Einmal schreibst du Etagenheizung, dann wieder, dass 3 Kessel im Keller für die Mieter da sind. Mal abgesehen davon, dass es unsinnig ist, solch einen Aufwand zu betreiben, weil ja 3 getrennte Heizungskreisläufe benötigt werden, liegt auch hier die Überwachung und Beauftragung für Wartung & Co. beim Vermieter. Da ändert auch nichts daran, dass man euch den Scharzen Peter im Mietvertrag untergejubelt hat.

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