Benutzung der Rolläden verboten

  • Hallo zusammen,
    die erste eigene Wohnung steht an und damit natürlich auch die ein oder andere Frage!

    Folgende Situation:
    Die Rolladen in meiner zukünftigen Wohnung haben schon ein paar Jahrzehnte hinter sich. Bei der Benutzung funktionierten diese allerdings einwandfrei.

    Nun merkte der Vermieter an, dass er die Benutzung dieser mit einer Klausel im Mietvertrag verbieten wird. Hintergrund ist, dass er von einer eventuellen Reperatur absehen möchte um diese nicht bezahlen zu müssen.

    Ist so eine Verbotsklausel zulässig?

    Ich freue mich auf euer Feedback und wünsche noch einen sonnigen Tag :)

  • Was in der Wohnung vorhanden ist, wie z. B. Rollos, darf der Mieter auch benutzen.

    Zudem hat der Vermieter dafür zu sorgen das solche Einrichtungen in funktionsfähigem Zustand bleiben bzw. in einen solchen zu versetzen.

    Mit einer Klausel wie es dieser Vermieter versucht kann er sich nicht davor drücken.

    Man stelle sich vor er verbietet es das Klo zu benutzen weil es ja kaputt gehen könnte. ;)

  • Hallo,

    Zitat

    Nun merkte der Vermieter an, dass er die Benutzung dieser mit einer Klausel im Mietvertrag verbieten wird. Hintergrund ist, dass er von einer eventuellen Reperatur absehen möchte um diese nicht bezahlen zu müssen.

    Mein Tipp: Suche Dir eine andere Wohnung.

    Wenn der Vermieter sich jetzt schon sträubt, Reparaturen durchzuführen, wie soll das dann im laufenden Mietverhältnis aussehen?

    Was ist, wenn mal die Heizung ausfällt oder eine Mischbatterie defekt ist?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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