Zitatabgehauene regibswände
Was ist das?
Zitatabgehauene regibswände
Was ist das?
Ganz schnell erklärt. Wenn dir nicht aufgefallen ist, dass dieser Heizkörper warm/heiß wird, dann solltest du mal einen deiner Sinne überprüfen lassen.
Zitatwürde ich zum Anwalt gehen .. dringend !!!
Aber nur zu einer Sozietät mit mindestens 3 Anwälten, wovon einer auf Strafrecht spezialisiert ist. Dann klappt das schon.
Zitat..warum ist das dann meine Schuld?
Das hat doch nichts mit Schuld oder Unschuld zu tun, du stehst doch nicht vor Gericht! Es geht nur darum, dass dieser Heizkörper in deinem Verantwortungsbereich liegt. Oder erwartest du, dass sich dein Vermieter darum kümmern muss, ob deine Heizkörper tatsächlich nicht warm werden.
Da es sich bei diesem Verbrauch mit Sicherheit nur um Centbeträge handelt, solltest du überlegen, ob du dich weiterhin deswegen lächerlich machen willst.
Zitatkann Manus m.E. ihre Klamotten vor die Tür stellen
Oha, das wird aber Probleme machen. An anderer Stelle ( Freundin rausschmeissen Mietrecht Forum 123recht.net ) schreibt er, dass seine Ex mit ganz großem Gepäck zu ihm gezogen ist. Also nix mit vor die Tür stellen.
Eine Frist zur Begleichung der Betriebskosten von rund 14 Tagen ist angemessen. Danach gerät der Mieter (also du) in Verzug. Darum sollte man den Vermieter sofort über die Umstände mit dem Jobcenter informieren und nicht erst 2 Wochen damit warten.
Wäre es nicht vernünftiger, den Vermieter darüber zu informieren, denn der erwartet eine pünktliche Zahlung. Man muss sich doch nicht schämen, wenn das Jobcenter Miete und Nebenkosten bezahlt.
Zitatob und wie ich das Recht dazu habe.
Darüber wird dich gerne jeder Anwalt aufklären. Denn Mietrecht wäre nur möglich, wenn zwischen dir und der Dame ein Mietvertrag bestände. Aber diesen Mietvertrag hast du in deiner Verliebtheit ja nicht abgeschlossen. Schlecht wenn der Verstand von Hormonen außer Betrieb gesetzt wird.
ZitatIn welches andere Forum sollte ich denn sonst gehen wenn nicht in ein Mietrecht-Forum?
Wieso Forum, oder bist du der Meinung, dass sich alle deine Probleme in Foren lösen lassen? Dein Problem lässt sich wohl nur auf zivilrechtlichem Weg lösen. Mietrechtlich könnte es nämlich zutreffen, dass dein Vermieter dir die Wohnung kündigt, da eine Untervermietung von seiner Erlaubnis abhängt.
Hallo Manus!
Dies ist ein Forum für Mietrecht. Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und nicht zwischen in die Brüche gegangene Liebschaften.
Also bitte ein anderes Forum suchen, denn hier bist du falsch.
ZitatEine Räumungsklage kann ich mir z. Z. nicht leisten????
Dann wirst du diese Zecke bis zum Ende aller Tage bei dir haben. Etwas anderes außer Räumungsklage gibt es nicht, wenn der liebe Untermieter jede Kündigung aussitzt.
Dein Mietbeginn hat mit dem Abrechnungszeitraum nichts zu tun. Dieser Zeitraum sollte eigentlich im Mietvertrag definiert werden, oder bist du der einzige Mieter?
Zitatdarf er wahrlos den abrechnungszeitraum ohne mein wissen anpassen?
Nö!
Zitater müsste ja eigentlich 12 monate ab mietbeginn oder volle kalenderjahre abrechnen
Halbrichtig! Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate betragen. Das kann, muss aber nicht das Kalender sein.
Zitatgenauso hätte er genug zeit zur erstellung der nebenkostenabrechnung gehabt, da er rentner ist.
Völlig irrelevant und du musst nicht nach Entschuldigungen für deinen Vermieter suchen..
Für eine rückwirkende Anwendung dürfte der Zug abgefahren sein. Hier wären Fristen zu beachten, die bei einer Anerkennung durch Bezahlung der Heizkosten verwirkt sein dürften.
ZitatIch finde nur Hinweise auf Schätzungen aber keinen § dazu.
§ 9a ( HeizkostenV - Einzelnorm ) der Heizkostenverordnung regelt auch dieses Problem.
Da muss man doch nur lesen, was der BGH entschieden hat:
Nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Bemessungsgrundlage der Mietminderung die Bruttomiete (BGH, Urteil vom 6.4.2005, Az. XII ZR 225/03).
( Anwaltseiten 24: Mietminderung - Wann darf ein Mieter die Miete kürzen)
Da die Garage mitvermietet wurde kann sie auch nicht getrennt vom Vermieter gekündigt werden.
ZitatAber wenn Du mir nicht helfen willst
Diese Antwort zeigt doch wohl sehr deutlich, dass du den Sinn eines Forums nicht erkannt hast!
Hier geht es nicht um helfen wollen oder können, sondern einzig darum, dass ein Forum keine Rechtsberatung machen darf. Darum ganz schnell zu einer anwaltlichen Beratung, die auch online erfolgen kann: Google
Und wenn du wieder einmal ein Problem haben solltest, dann stell die Fragen bitte von Anfang an unmissverständlich. Dieser Satz von dir lässt sich doch nicht anders interpretieren als dass hier ein Hausbesitzer anfragt, oder?
ZitatKann ich den Mietern bis zum Beginn dieser Modernisierung einen Zeitmietvertrag anbieten oder nicht?
Wie oft denn noch?
Wer 2 Häuser besitzt, der sollte auch das Geld für einen Anwalt, oder die Mitgliedschaft bei Haus&Grund ausgeben. In einem Forum gibt es Ratschläge und Tipps, aber keine Rechtsberatung!
Zitatund wie lange kann es darüber hinaus dauern?
So lange bis ein Gericht deiner Rämungsklage zugestimmt hat. Und wie lange das dauert kann ich beim besten Willen nicht abschätzen.
Darum sollte man Wohnungen nur ohne Mieter kaufen, bzw. die vorhandenen Mieter mit Geld zum Ausziehen bewegen.
Zitatdürften wir, wenn die Mieter Einspruch einlegen, nach 9 Monaten selber rein.
Hier fehlt das Wort "keinen", denn wenn die Mieter nicht ausziehen, müsste eine Räumungsklage auf den Weg gebracht werden.
Und die kann dauern.
Für den Abschluss eine Zeitmietvertrages gibt es genau genommen nur 3 Gründe für die Befristung, die der Gesetzgeber zulässt:
Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit
Verlängerungen sind demnach nicht mehr möglich.
Sollte aber der Grund der Befristung weggefallen sein, wird dieser Vertrag zu einem unbefristeten, mit den dann gesetzlichen Kündigungsfristen.
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