Wohnungkauf und Eigenbedarf

  • hallo!

    mir wird ständig was anderes erzählt. bitte um Aufklärung!

    haben geheiratet und wohnen in einer kleinen Bude. wollen die Familie vergrößern und vorher schon mal mehr Platz schaffen.
    also habe ich eine Wohnung zum Kaufen gefunden, wo Mieter drin sind, die nicht daran interessiert sind, aus zu ziehen.
    vor dem Kauf würde ich gerne wissen, ob ich bei Eigenbedarfsanmeldung den jetzigen Mietern kündigen kann? meines Wissens, da diese länger als 8 Jahre drin wohnen, dürften wir, wenn die Mieter Einspruch einlegen, nach 9 Monaten selber rein.

    DANKE!!!

  • Zitat

    dürften wir, wenn die Mieter Einspruch einlegen, nach 9 Monaten selber rein.

    Hier fehlt das Wort "keinen", denn wenn die Mieter nicht ausziehen, müsste eine Räumungsklage auf den Weg gebracht werden.

    Und die kann dauern.

  • ach...
    also die 9 Monate immer?
    und wie lange kann es darüber hinaus dauern? ich dachte auch bei Einspruch. ist doch eine lange Zeit, was neues zu finden und um zu ziehen.
    wenn es noch länger dauert, wären wir ruiniert und die Familienplanung auf unbestimmte Zeit verschoben :(

  • Zitat

    und wie lange kann es darüber hinaus dauern?

    So lange bis ein Gericht deiner Rämungsklage zugestimmt hat. Und wie lange das dauert kann ich beim besten Willen nicht abschätzen.

    Darum sollte man Wohnungen nur ohne Mieter kaufen, bzw. die vorhandenen Mieter mit Geld zum Ausziehen bewegen.

  • Hallo altok,
    ein paar Infos, wenn die Eigenbedarfskuendigung erwaehnt wird.
    Zu Unterscheiden ist erstmal die Art der Wohnung die bei Erwerb eine bedeutende Rolle einnimmt.
    War die Wohnung vor dem Kauf eine Eigentumswohnung und hat der jetzige Mieter einen Mietvertag mit den besonderen Hinweis, das es sich um eine ETW handelt?
    Falls ja, dann ist die Eigenbedarf Kuendigung moeglich.
    Falls nein, da heisst es ist den Erwerb der Wohnung eine Mietwohnung umgewandelt worden in eine ETW und der Mieter hat einen Mietvertrag ohne die besonderen Hinweis ETW Mietvertrag. Dann ist die Eigenbedarfkuendigung
    an eine Sperrfrist gebunden. Mind. 3 Jahre und je nach Wohnbedarf kann diese auch laenger ausfallen.

    Sind Sie schon Eigentuermerin laut Grundbuch?
    Falls nein, so sind Sie auch noch kein Vermieter und habe nicht die Moeglichkeit den Mieter zu kuendigen.
    Falls ja, und ETW dann Eigenbedarfkuendigung moeglich.

    Sie sind Eiguentuemerin und haben ein berechtigtes Interesse an Ihre ETW, dann muss der berechtigte Grund "Handfest" und Nachvollziehbar sein.
    (Familienplannung koennte auch guter Grund sein)

    Kuendigungsfristen bei Mietvertraegen (auch ETW) mehr als 8 Jahre dann 9 Monate fuer den Vermieter.

    Die Kuendigung muss formell und zeitlich korrekt sein, sonst ist diese nicht rechtens und die Kuendigung nicht wirksam.

    Sollten Sie mehrere ETWs im gleichen Objekt haben, so ist die Anbietspflicht zu beachten.

    Zieht der Mieter nach Ablauf der Kuendigungszeit nicht von alleine aus, dann kann eine gerichtlicher Raeumungstitel von Bedeutung sein.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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