Beiträge von Mainschwimmer

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    Ist das ein üblicher und zu akzeptierender Grund für eine Mieterhöhung?

    Das ist keine Mieterhöhung! Wie oft soll man das dir denn noch schreiben?

    Deine Miete beträgt weiterhin günstige 183,- Euro. Wenn aber deine Nebenkosten (Heizung & Co.) steigen und du mit den Vorauszahlungen ins minus kommst, dann müssen die Vorauszahlungen für die Betriebskosten erhöht werden.

    Und wenn du es jetzt immer noch nicht kapiert hast, dann frag den Briefträger, aber lass uns bitte in Ruhe.

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    Ist das nicht hinreichend für die Ungültigkeit der gesamten Kleinreparaturklausel?

    Eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist hier nachzulesen: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Demnach hat der BGH anders entschieden, als es dieser Auszug aus dem Mietrechtslexikon vermuten lässt. Und bei Klingel- und Lichtanlagen betrifft es nur die Schalter, nicht die Anlage an sich.

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    da in dem Mietpreis die Betriebskosten als vorgegebene Pauschale der Stadt eingerechnet sind

    Ich denke, dass du uns das Wichtigste verschweigst, nämlich die Tatsache, dass es sich um eine Wohnung handelt, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus erstellt wurde. Im freien Wohnungsmarkt gibt es nämlich keine städtischen Vorgaben bei den Betriebskosten.

    In solch einem Fall solltest du dich mit der entsprechenden Stelle im Rathaus in Verbindung setzen.

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    Hat sie überhaupt ein Anrecht darauf im Hof zu parken wenn sie keine Garage angemietet hat?

    Wie man wegen solch einer Lappalie Rückendeckung eines Forums benötigt, wird mir wohl für ewig ein Rätsel bleiben. Ist dein Freund solch ein Waschlappen, dass er sich nicht den nötigen Respekt verschaffen kann?

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    Dort werden keine neuen fenster eingesetzt-muss er sich trotzdem an den Kosten beteiligen?

    Nö, warum sollte er.

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    Einen neuen Mietvertrag muss ich ja nicht unterschreiben, wenn neue Fenster reinkommen oder?

    Rischtisch

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    Wo erhalte ich für unseren Ort (PLZ31096) einen aktuellen Mitspiegel her?

    Frag an deiner Gemeinde im Rathaus.

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    steht mir doch eine Mietminderung durch die Bundesstrasse zu, weil viel Lärm und Geruchsbelästigung durch PKW und LKW entsteht?

    Nö! Die Straße war wohl eher da als du, oder?

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    per Fax an den VM gesendet- Faxprotokoll mit Empfangsbestätigung liegt vor.

    Das ist aber auch kein Beweis, denn hier wird lediglich der Versand und nicht der Erhalt bestätigt. Und, für diese Kündigung ist die Schriftform erforderlich und das bedeutet ein Schreiben mit der Originalunterschrift und nicht ein Faksimile (Scan).

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    Haben wir als Mieter ein Recht darauf, die Fenster vom Vermieter erneuern zu lassen

    Nein, denn die Fenster waren ja schon beim Abschluss des Mietvertrages fast genau so alt. Die mangelhaften Fenster hätte man bei der Besichtigung der Wohnung erkennen können, dann zieht man in solch eine Wohnung auch nicht ein.

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    wenigstens abdichten zu lassen?

    Das kann man auch selbst machen. In jedem Baumarkt gibt es passendes Dichtgummi für kleines Geld zu kaufen.

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    Sie bekommt jetzt schon öfters nachts keine Luft mehr, da ihre Nase bei den Temperaturen verstopft.

    Den Zusammenhang zwischer verstopfter Nase und niedrigen Temperaturen erkenne ich jetzt nicht, denn die Nase verstopft eher bei trockener Heizungsluft. So war es nämlich zu meiner Zeit, als ich junger Vater war. Im Zimmer meiner Tochter durfte auf Anraten des Kinderarztes keine Heizung über Nacht laufen.

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    wenn ich bis zum 15.10.12 kündige, komme ich am 15.12.12 raus,

    Was sind das denn für krumme Termine. Mietverträge laufen in der Regel immer bis zum Monatsletzten. Und eine Kündigungsfrist ist auch 3 Monate. Du solltest unbedingt nachsehen, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Frühestes Ende des Mietvertrages wäre nämlich der 31.12., vorausgesetzt der Vermieter hält spätestens am 04.10. die Kündigung in Händen.

    Zu 1. In einer Küche muss nicht unbedingt fließendes Warmwasser zur Verfügung stehen. Ihr könnt für kleines Geld einen 5 Liter Waschtischspeicher anschaffen.

    Zu 2. Installiere eine eigene Schüssel.

    Zu 3. Das soll der Vermieter in Ordnung bringen.

    Zu 4. Wenn von Anfang feststeht, dass kei Lichtschalter vorhanden ist, dann solltet ihr euch einen eigenen Schalter bauen, oder den Mietvertrag nicht unterschreiben.

    Zu 5. Das wiederum ist Sache des Vermieters.

    Ich denke, dass in diesem Haus die Miete nicht sehr hoch ist. Da muss man schon ein paar Abstriche machen.

    Da hier der Begriff "im Allgemeinen" verwandt wird und dadurch die Möglichkeit besteht, diese Fristen durchaus auch zu verlängern, kann man diese Vorgabe nicht als starr ansehen. Demnach dürften diese Klauseln gültig sein.

    Es wird ja ganz deutlich auf den Zustand bei Übergabe der Wohnung abgestellt und der ist entscheidend und nicht die Zeit nach der letzten Renovierung.

    Einfaches Beispiel: Du hast vorige Woche fleißig renoviert, gestern passierte dir ein Malheur mit dem roten Krimsekt. Wen interessierts, dass du vorige Woche so fleißig warst.

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