ZitatWas muss ich jetzt machen ?
Deinen Vermieter und nicht hier im Forum fragen. Oder denkst du tatsächlich, dass dein Vermieter hier mitliest?
ZitatWas muss ich jetzt machen ?
Deinen Vermieter und nicht hier im Forum fragen. Oder denkst du tatsächlich, dass dein Vermieter hier mitliest?
Da Wartungskosten an Heizungen und Warmwassererzeugern umlegbar sind, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, dürftest du den Schwarzen Peter gezogen haben.
ZitatBesteht also ein Recht auf Mietminderung?
Das frage bitte einen Anwalt für Mietrecht, der dann auch die Angelegenheit vor Gericht bringen wird, wenn der VM anderer Meinung ist.
ZitatHätte mich der Vermieter eigentlich darauf aufmerksam machen müssen?
Nö! Solche offensichtlichen Gegebenheiten muss der Vermieter nicht erwähnen. Bevor man also eine Wohnung anmietet, schaut man sich die Umgebung an.
ZitatKann man mit diesen Angaben sagen, welche Summe da ungefähr auf mich zukommt?
Hätte ich eine Kristallkugel, könnte ich darin vielleicht sehen, wie die Einzelpreise dieser verschiedenen Verbräuche sind. Da ich keine Kristallkugel habe, solltest du den Vermieter fragen, oder aber abwarten.
ZitatWenn eine Wohnung (teilweise) unrenoviert weitervermietet wird trotz entsprechender Schönheitsreparatur-Klausel im Vertrag, hat doch der Vormieter seine Pflicht nicht erfüllt, oder?
Noch einmal. Solch eine Pflicht gibt es nicht für den Vermieter. Wenn der Wohnungsmarkt es zulässt (Angebot und Nachfrage), dann könnte er auch eine Bruchbude vermieten.
ZitatWer ermittelt bzw. anhand welcher Kriterien ermittelt man stattdessen, ob Bedarf vorhanden ist?
Auch das ist so nicht richtig gedacht. Ob und auf welcher Art Renovierungsbedarf vorliegt, wird erst beim Auszug festgestellt. Dann kann man sich mit dem Vermieter auseinander setzen, wessen Ansicht betreffs der Renovierungen zutreffend ist. Manche Meinungsverschiedenheiten enden dann vor Gericht.
ZitatVerstehe, das heisst auch bei einer Wohnungsmiete gilt grundsätzlich "wie gesehen so gemietet".
Richtig erkannt.
Zitatwenn der Vermieter das nach 10 Jahren Nichtstun plötzlich doch einfordert,
Wieso plötzlich? Das wird doch erst relevant bei Auszug. Bis dahin hat dem Vermieter der Zustand der Wände nicht zu interessieren.
Zitatmit dem Ausgleich über den ich schon mehrfach gelesen habe und den der Vermieter dem Mieter bei Renovierung am Anfang des Mietverhältnisses leisten (muss?)
So etwas gibt es nicht. Das ist reine Verhandlungssache. Wenn ein Interessent die Schönheitsreparaturen ohne Diskussionen übernimmt, der andere aber Zugeständnisse erwartet, dann ist es doch wohl keine Frage, wer letztendlich den Zuschlag erhält.
ZitatEs ist noch hinzuzufügen, dass ich 2011 mich aufgrund einer Umschulung maximal 80 Tage in der Wohnung aufgehalten habe, die meiste Zeit im Sommer.
Und das nichts mit deinem Problem zu tun!
Die einzige Möglichkeit, die dein Vermieter hat, ist die, dass er zukünftig nach der Heizkostenverordnung abrechnet, denn die geht anderen Rechtsgeschäften (Mietvertrag) vor.
ZitatAn die anderen im Forum :
Und du meinst, dass du von denen eine andere Antwort bekommst? Zuerst fragt man beim Abbucher, was das soll, danach dann, wenn noch nötig, in einem Forum.
ZitatDarf man ohne Ankündigung einfach was abbuchen obwohl die Lastschrift mit Kündigung des mietverhältnis erloschen ist ?
Schon mal was davon gehört, dass man Lastschriften zurück geben kann? Das ist nämlich die Rechtslage in Deutschland. Und damit ist deine andere Frage auch beantwortet.
Ist in dem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart? Wenn nein, dann ist das dein Bier. Wenn ja, dann musst du den Vertrag mal in Ruhe lesen und verstehen, was du mit den Mietern vereinbart hast.
Nach wie vor ist der Bodenbelag immer noch Angelegenheit des Vermieters, nicht des Mieters. Wenn bei Einzug ein Teppichboden vorhanden war, dann hat der Vermieter auch nach diesem Paragraphen die Pflicht zur Instandhaltung:
§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Hat der Vermieter keine Lust, seiner Pflicht nachzukommen, dann hast du als Mieter das Recht zur Mietminderung.
Zitatich habe eine Frage zum selben Thema, nur die Ausgangssituation ist eine andere:
Dann solltest du auch einen neuen Thread beginnen, denn Trittbrettfahrer sind in keinem Forum gern gesehen.
ZitatOb zugestellt oder nicht was passiert wenn ich nicht ausziehen kann.
Warum stellst du die Zustellung infrage? Sie ist ordentlich erfolgt und wenn du nicht ausziehst, wird es teurer für dich. Räumungsklage & Co. gehen dann zu deinen Lasten.
Warum eine Einzelperson, die möbliert wohnt, nicht auf die Schnelle ein Zimmer findet, ist mir ein Rätsel.
ZitatIst diese Kündigung richtig zugestellt oder nicht.
Ja, korrekt. Und du hast noch Glück, denn man hätte dir auch schon zum 31.12. kündigen können.
ZitatBadewanne wird mit ca 20 % angegeben und die Toilette mit 80% sind also 100%.
Das kann ja so nicht sein, oder? Stell dir nur mal vor, es gäbe noch 30%, weil die Küche auch in Mitleidenschaft gezogen wurde, dann wärst du bei 130% und müsstest noch Geld rauskriegen.
Wenn du nicht klar kommst, gehe zum örtlichen Mieterverein, oder zu einem Fachanwalt.
Im Internet gibt es Mietminderungstabellen, da sollte man nach vergleichbaren Mängeln und Behinderungen in der Wohnung suchen. Bedenke aber, dass dies Urteile sind, die jeweils den Einzelfall betreffen, denn eine Liste mit Prozentangaben gibt es nicht.
Aber die Miete komplett nicht bezahlen, wird sicherlich nicht funzen.
ZitatLeider stehe ich bei der Antwort etwas auf dem Schlauch...
Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Und in diesem Fall auch den alten Zustand wieder herstellen.
Aber wer tapeziert in einem Keller die Wände?
Richtig, es sind keine mit Funk. Der Vermiete ist Heizungsbauer und hat für jede Wohnung einen getrennten Kreislauf eingerichtet. D.h., bei uns sind 2 Messuhren abzulesen.
1. Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Bitte selbst nachlesen und dann dem Vermieter zur Information übergeben.
2. Die Betriebskosten für die leer stehenden Räume muss der Vermieter übernehmen.
3. Die nächste Abrechnung kann wegen der fehlenden Erfassung um 15% gekürzt werden (steht auch in der Heizkostenverordnung)
4. Entweder Mitglied werden im örtlichen Mieterverein, oder, was besser ist, sich nach einem guten Anwalt für Mietrecht umsehen. Den werdet ihr nämlich dringend benötigen.
ZitatDarüber hinaus beziehe ich warmes Wasser über einen Durchlauferhitzer.
Und der wird mit Gas betrieben?
Du hast die Wände nicht in dezenten Farben gestrichen, sondern farbliche Applikationen in braun und lila angebracht. Das ist ein himmelweiter Unterschied zum Streichen der Wände in einem Pastellton.
Also solltest du so streichen, dass die Wände ein einheitliches Bild haben.
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