Das Datum alleine reicht hier aber nicht. Ohne Aktenzeichen bringt das nichts.
Beiträge von Mainschwimmer
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Ist die Kündigung gerechtfertigt?
Nein, natürlich nicht. Eigenbedarf wäre möglich, wenn die Wohnung für den Vermieter selbst oder nahe Verwandte benötigt würde. Der Ausbau/die Vergrößerung eines Solariums zählt aber nicht dazu.
Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen
P.S. Die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum ist übrigens garnicht so einfach.
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Denn erfahrene VM wissen solche Dinge.
Komm hör auf, du weißt doch nur, wie du dich mit Punsch zudröhnen kannst.
ZitatEs gibt nicht wenige Häuser die sogar ohne HZG vermietet werden, auch das geht.
Dazu gibt es auch Urteile.Und das hat dein anderes Ich gelabert?
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Bist Du Mieter ?
Was hat denn das damit zu tun, dass du nicht in der Lage bist, die Betriebskostenverordnung zu verstehen. Laberst hier etwas von Häusern ohne Heizung, für die dann diese Verordnung nicht gilt.
Bravo, auf solchen Schwachsinn muss man erst einmal kommen. Da stelle ich dann auch die Frage, die zuvor schon Berny gestellt hat: Zuviel Punsch am Nachmittag?
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Dazu gibt es auch Urteile.
Und mein Urteil zu deinen Sprüchen lautet ganz einfach, du hast Ahnung, aber zu wenig. Und davon zuviel.
Lass es sein, mit deiner Unwissenheit und permanenter Beratungsresistenz bekommst du hier keine Schnitte.
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Dieses Thema "Schimmel in der Wohnung" schlägt hier gefühlt jeden dritten Tag auf. Neue Erkenntnisse gibt es meines Wissens auch nicht, auch wenn dies die gleiche Frage Nummer 166 des Jahres ist.
Darum bitte die Funktion Suchen hier im Forum nutzen, um zu den bereits gegebenen Antworten zu gelangen. Grundsätzlich wäre aber eine Unterstützung vor Ort durch einen Anwalt für Mietrecht, bzw. dem örtlichen Mieterverein, sicherlich zielführender als sich in die Reihe der Schimmel-Fragesteller einzureihen.
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Warum?
Darum!
Mensch Junge, wenn du bis jetzt noch nicht geschnallt hast, was Sache ist und weiter solche naiven Fragen stellst, dann ist bei dir Hopfen und Malz verloren.
Ich jedenfalls klinke mich hier aus. Soviel Ignoranz von einer einzigen Person kann ich nicht verkraften.
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Noch mehr Unsinn, den du da von dir gibst. Und noch einmal, beschäftige dich mir der Betriebskostenverordnung. Wenn du nach intensiver Lektüre dann noch Fragen haben solltest, kannst du dich hier melden.
So langsam wird es nämlich peinlich mit deinen Ausflügen ins Reich der Vermieterphantasie!
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Quatsch ist etwas anderes, das erkläre ich dir irgend wann mal.
Da bin ich aber wirklich gespannt, welch krudes Zeug du noch bereit hältst.
ZitatWas hat die denn damit zu tun, wenn im MV vereinbart ist, dass Fernsehen über Haus-Schüssel möglich ist, also ausdrücklich nicht garantiert wird.
Das hat ganz einfach damit zu tun, dass du dir über die Feiertage mal die Betriebskostenverordnung durchlesen solltest, um hier mitreden zu wollen.
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Allein dass über eine Schüssel ferngesehen werden kann, rechtfertigt einen kleinen Obolus zu berechnen.
Das ist ganz großer Quatsch!
Könnte es sein, dass du als Vermieter neue Betriebskosten definierst? Es gilt immer noch die Betriebskostenverordnung und da sind Obolusse nicht vorgesehen, egal wie klein oder groß.
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Die Zahlbelege aus dem jahr 2011 jedoch (Überweisungen etc.) können ja nicht zurückdatiert werden!?
Welche Überweisungen? Wenn du die Putzfrau meinst, da ist keine Überweisung nötig, da reicht eine Aufstellung der geleisteten Arbeit.
Für die SAT-Anlage müssten natürlich die Kosten für Wartung und Betrieb nachgewiesen werden. Einfach so 73,- Euro ohne Angaben wofür, ist natürlich nicht drin.
Aber das Alles gilt nur für die noch offene Abrechnung 2011. Die für 2010 ist abgehakt. Warte auf die Abrechnung, die ja bis zum 31.12. eintreffen müsste und kürze die strittigen Beträge. Einfach nicht bezahlen rate ich dir aber nicht.
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Ich weiß ja nicht, wo du was gelesen hast. Aber damit du siehst, worauf ich mich bei meiner Antwort stütze, hier der Link:
Mietrecht: die Verjährung mietrechtlicher Ansprüche
Und hier ein Auszug aus dem Text:
Umgekehrt ist der Mieter nach zwölf Monaten ( § 556 Abs 3 Satz 5 BGB ) ab dem Zugang der Abrechnung mit Einwendungen gegen die Abrechnung ausgeschlossen. Hat der Mieter sich also ein Jahr nach der Abrechnung nicht gemeldet, kann er beispielsweise vor Gericht nicht mehr einzelne Einwendungen geltend machen und behaupten, die Abrechnung sei unrichtig.
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Laut Recherche habe ich ja eine Widerspruchsfrist von 3 Jahren ab Jahresende der Zustellung!?
1. Wo hast du das denn her? Du hast 1 Jahr Zeit (nicht 3 Jahre) zum Prüfen der Betriebskostenabrechnung, ab dem Zeitpunkt des Erhalts. Hängt also davon ab, wann du im Dezember 2011 die Abrechnung erhalten hast.
2. Lass dir die Rechnungen zeigen für die SAT-Schüssel. Auch wenn der Empfang kostenlos ist, können Wartungskosten u.ä. anfallen. Und die sind umlegbar.
3. Ihr müsst natürlich nur für die Putzfrau bezahlen, wenn erstens die Arbeiten getätigt wurden und zweitens ein Lohnzettel o.ä. vorliegt. Das dürfte aber für den Vermieter kein großes Problem darstellen, solch einen Zettel zu erstellen.
Was daran Steuerhinterziehung, für wen auch immer, sein soll, vermag ich nicht zu erkennen.
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Also könnte es Sinn machen, auch wegen der Telefonendleitung einen Rechtsbeistand einzuholen?
Sag mal, kannst du oder willst du nicht lesen/verstehen? Wie oft muss man dir denn noch schreiben, dass eine funktionierende Telefonleitung nicht zu den Dingen gehört, die ein Vermieter zur Verfügung stellen muss.
Lass dir eine neue Leitung legen und gut ist. Aber den Gejammere hier im Forum bringt dich keinen Schritt weiter.
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Also die letzte war Juli 2012.
Was war da die letzte? Du hast immer noch nicht verstanden, worum es hier geht. Wir wollten wissen, wie der Abrechnungszeitraum bei dir lautet. Abrechnungszeitraum ist das Jahr (die 12 Monate) für die die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde.
Da kann doch nicht die Antwort Juli 2012 lauten?
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Nachtrag:
Habe gerade deinen Thread aus dem Vorjahr gelesen. Da hast du auch vom Forum die Klärung deines Schimmelproblems erwartet, was natürlich größter Quatsch ist.
Auf den gut gemeinten Ratschlag, dir eine trockene Wohnung zu suchen, bist du nicht gefolgt. Oder ist das jetzt eine andere Wohnung, für die Eigenbedarf angemeldet wurde?
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Habe mich auch schon mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt,
Noch einmal: Dieser Satz da oben stammt von dir, oder? Und Entscheidungen zu ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigungen werden vor Gericht und nicht in einem Forum erstritten.
Meine möglichen Erfahrungen in solch einer Angelegenheit sind vor meinem zuständigen Amtsgericht von mir erkämpft worden. Und da muss sich dein Gericht nicht von beeindrucken lassen.
Deshalb der sehr ernt gemeinte Ratschlag, wende dich an einen Anwalt, der sicherlich auch abschätzen kann, wie das Gericht entscheiden wird.
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Ja bin im Mieterschutzbund und habe eine Rechtschutzversicherung.
Habe mich auch schon mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt,Dann frage ich mich ernsthaft, warum du hier anfragst. Kein Vertrauen zum Anwalt, glaubst du uns Laien hier eher?
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Wenn diese Zähler tatsächlich zu deiner Wohnung gehören und du beim Versorger den Verbrauch bezahlst, dann gehen die Zählerstände deinem Vermieter nichts an.
P.S. Du musst auch den Kilometerstand deines Autos nicht deinem Vermieter mitteilen.
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Deswegen war meine erste Anlaufstelle dieses Forum..
Und dieses Forum ist nicht in der Lage deine Abrechnungen anzuschauen und zu prüfen. Da gibt es Fachleute, die so etwas machen (Mieterverein, Verbraucherzentrale).
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