1. Ja, das darf er. Aber nur mithilfe des Mietspiegels. Wenn du in Oberhausen wohnst, kannst du ja schon den gültigen Mietspiegel studieren: http://www.oberhausen.de/downloads/Miet…_01.03.2011.pdf
2. Das hängt wirklich davon ab, was zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart ist. Sind dort die einzelnen Kosten (z.B. Grundsteuer, Wasser, Versicherung, Müll) aufgeführt, dann kann der VM keine anderen dazu nehmen. Steht aber sinngemäß, dass diese Kosten nach der Betriebskostenverordnung berechnet werden, dann ist diese Verordnung maßgeblich.
3. Neuer Vertrag muss nicht sein, der alte hat nach wie vor Gültigkeit. Du würdest z.B. deine längere Kündigungsfrist von 6 Monaten verlieren und bei den Betriebskosten könnte er evtl. einiges zu deinen Ungunsten verändern.