Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Weißt Du denn wieder nicht wie man eine Warmmiete erhöht ?

    Mit diesem Satz beweist du mal wieder, welche schlechter Vermieter du bist.

    Spätestens seit der letzten Heizkostenverordnung vom 01.01.2009 sind Warmmieten unzulässig. Und wenn du besser den Eingangsbetrag verstanden hättest, dann wüsstest du, dass es in erster Linie um den Wasserverbrauch geht.

    Zitat

    Wenn im MV aber keine Größenangabe zur WHG steht ?

    Dann muss der VM trotzdem die Größe angeben, denn die wird ja bei der Berechnung der Heizkosten benötigt. Aber davon hast du wohl auch keine Ahnung, denn in den Hütten, die du vermietest, stehen wohl Kohleöfen, richtig?

    Dieser Anwalt war mit Sicherheit ein Fake. Du hast richtig erkannt, dass du für die Schulden der Eigentümergemeinschaft aus der Verganheit nicht aufkommen musst.

    Änders sähe es aus, wenn du selbst Eigentümer wärest und nicht Mieter. Gib die Abrechnung an deinen Vermieter zurück und verlange eine korrigierte. Zuständig für deine Betriebskostenabrechnung ist nur dein Vermieter, nicht der Verwalter dieser WEG.

    Zitat

    Alle Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. der Geschäftsflächen zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden.

    @Fanta

    Und was heißt das wohl, wenn der Mieter Betriebskosten anteilmäßig zu entrichten hat? Wenn ich als Mieter einen Anteil zu entrichten habe, dann benötige ich 2 Faktoren. Zum einen die Gesamtfläche und davon meinen Anteil. Und zum anderen die zu verteilenden Kosten.

    Und das geht nur mit Offenlegung der Rechnungen und nicht nach Gutsherrenart mit dem Ruf, dass Alles teurer geworden ist.

    Wenn eine Pauschale vereinbart ist, dann kann der VM die nicht erhöhen. Wenn er eine Erhöhung verlangt, dann geht das nur, wenn er eine jährliche Abrechnung aller Kosten vornimmt.

    Dieser VM wollte wohl besonders klug sein und sich diese Abrechnung ersparen, weil er mauscheln will. Aber da hat er sich wohl verkalkuliert.

    Dein Vermieter darf eine Pauschale natürlich nicht erhöhen, das dürfte und sollte klar sein (auch wenn ein anderer User das Gegenteil behauptet). Macht er es, würde er den Sinn einer solchen Vereinbarung unterlaufen.

    Was er aber machen darf nach dieser Vereinbarung im Mietvertrag ist folgendes: Die nicht per Messgeräte zu erfassenden Kosten (Wasser/Abwasser, Müll) kann er nach Wohnungsgröße umlegen, siehe dazu § 556a BGB. Dann ist das auch keine Pauschale sondern eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung.

    D.h., dass bei der dann zu erfolgenden Abrechnung der Nebenkosten die tatsächlichen Kosten aufzuteilen sind. Eine Erhöhung der Vorauszahlung (nicht Pauschale) ist erst möglich, wenn diese Abrechnung eine Nachzahlung für den Mieter ergibt.

    Falls vorhanden, würde ich den Schaden meiner Versicherung melden. Die werden dann, wenn überhaupt, nur den Zeitwert ersetzen.

    Da der Schaden an der Emaille hier nicht beurteilt werden kann, aber wenn er tatsächlich nur 1 cm² groß ist, würde ich nichts bezahlen, sondern darauf verweisen, dass der Austausch überzogen war. Dazu würde ich mir die Meinung des Elektrikers noch einmal schriftlich geben lassen und den Forderungen des Vermieters gelassen entgegen sehen.

    Zitat

    bezahle dafür monatlich nochmal 165 Euro. Kann das sein?

    Das kann sein. Aber sicher bin ich erst, wenn du eine Liste aller Kostenarten schreibst.

    Z.B. Hallenbadbenutzung
    Zimmerservice
    Putzfrau, Hausmeister, usw.

    Da du scheinbar eine Gaszentralheizung hast, ist der Verbrauch auch von dir zu bezahlen. Das gilt auch für deinen Strom.

    Zitat

    Sollte bei 150 Euro Nebenkosten zumindest Gas nicht abgedeckt sein?

    Nö! Nicht bei einer Heizung allein für deine Wohnung.

    Zitat

    Dachte die Nebenkosten sind für Heizung-, Warmwasserkosten.

    Denken hilft hier aber nicht, da erkundigt man sich vorher, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt.

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