Zitat(Guck nicht soviel Dschungelcamp....)
Deinen Antworten nach zu urteilen, scheinst doch du ein Abo für diese Verblödungssendung zu besitzen.
Zitat(Guck nicht soviel Dschungelcamp....)
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ZitatLass die lächerlichen Versuche, das wurde und wird tagtäglich so gehandhabt.
@Fanta
Und du meinst, weil du und andere Abzocker tagtäglich so handeln, ist das nicht zu beanstanden?
Ich muss wieder feststellen, dass der Pate der Vermietermafia sehr eigentümliche Ansichten hat.
ZitatWeißt Du denn wieder nicht wie man eine Warmmiete erhöht ?
Mit diesem Satz beweist du mal wieder, welche schlechter Vermieter du bist.
Spätestens seit der letzten Heizkostenverordnung vom 01.01.2009 sind Warmmieten unzulässig. Und wenn du besser den Eingangsbetrag verstanden hättest, dann wüsstest du, dass es in erster Linie um den Wasserverbrauch geht.
ZitatWenn im MV aber keine Größenangabe zur WHG steht ?
Dann muss der VM trotzdem die Größe angeben, denn die wird ja bei der Berechnung der Heizkosten benötigt. Aber davon hast du wohl auch keine Ahnung, denn in den Hütten, die du vermietest, stehen wohl Kohleöfen, richtig?
Dieser Anwalt war mit Sicherheit ein Fake. Du hast richtig erkannt, dass du für die Schulden der Eigentümergemeinschaft aus der Verganheit nicht aufkommen musst.
Änders sähe es aus, wenn du selbst Eigentümer wärest und nicht Mieter. Gib die Abrechnung an deinen Vermieter zurück und verlange eine korrigierte. Zuständig für deine Betriebskostenabrechnung ist nur dein Vermieter, nicht der Verwalter dieser WEG.
ZitatWo steht denn das geschrieben ?
Typische Frage eines Vermieters, der hier als Troll unterwegs ist. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wo steht geschrieben, dass ein Mieter dazu verpflichtet ist?
Und anders gefragt, muss ein Vermieter seine Mieter im Vorfeld informieren, wenn er das Haus verkaufen will? Aus welchem Grund auch immer.
ZitatMuss ich dem Bruder wirklich einen Schlüssel geben?
Ja! Oder möchtest du weiter frieren?
Zitatweil der gute Mann uns "durch die Blume" unterstellt hat Heizöl aus dem Tank zu klauen
Und du meinst mit diesem Kinderkram kannst du dem Bruder eins auswischen?
ZitatAlle Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. der Geschäftsflächen zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden.
@Fanta
Und was heißt das wohl, wenn der Mieter Betriebskosten anteilmäßig zu entrichten hat? Wenn ich als Mieter einen Anteil zu entrichten habe, dann benötige ich 2 Faktoren. Zum einen die Gesamtfläche und davon meinen Anteil. Und zum anderen die zu verteilenden Kosten.
Und das geht nur mit Offenlegung der Rechnungen und nicht nach Gutsherrenart mit dem Ruf, dass Alles teurer geworden ist.
Wenn eine Pauschale vereinbart ist, dann kann der VM die nicht erhöhen. Wenn er eine Erhöhung verlangt, dann geht das nur, wenn er eine jährliche Abrechnung aller Kosten vornimmt.
Dieser VM wollte wohl besonders klug sein und sich diese Abrechnung ersparen, weil er mauscheln will. Aber da hat er sich wohl verkalkuliert.
Dein Vermieter darf eine Pauschale natürlich nicht erhöhen, das dürfte und sollte klar sein (auch wenn ein anderer User das Gegenteil behauptet). Macht er es, würde er den Sinn einer solchen Vereinbarung unterlaufen.
Was er aber machen darf nach dieser Vereinbarung im Mietvertrag ist folgendes: Die nicht per Messgeräte zu erfassenden Kosten (Wasser/Abwasser, Müll) kann er nach Wohnungsgröße umlegen, siehe dazu § 556a BGB. Dann ist das auch keine Pauschale sondern eine Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung.
D.h., dass bei der dann zu erfolgenden Abrechnung der Nebenkosten die tatsächlichen Kosten aufzuteilen sind. Eine Erhöhung der Vorauszahlung (nicht Pauschale) ist erst möglich, wenn diese Abrechnung eine Nachzahlung für den Mieter ergibt.
ZitatKann mich Jemand helfen?
Nur du selbst.
Mache deinem Vermieter klar, dass das Treppenhaus ein Fluchtweg ist und demnach nicht zugestellt werden darf. Lass dir das von der örtlichen Feuerwehr bestätigen.
Falls vorhanden, würde ich den Schaden meiner Versicherung melden. Die werden dann, wenn überhaupt, nur den Zeitwert ersetzen.
Da der Schaden an der Emaille hier nicht beurteilt werden kann, aber wenn er tatsächlich nur 1 cm² groß ist, würde ich nichts bezahlen, sondern darauf verweisen, dass der Austausch überzogen war. Dazu würde ich mir die Meinung des Elektrikers noch einmal schriftlich geben lassen und den Forderungen des Vermieters gelassen entgegen sehen.
Bevor man sich Gedanken über eine Minderung der Miete macht, sollte man bedenken, ob man sich nicht selbst ein Bein stellt. Hier ein Urteil des BGH zur Sache:
ZitatDie wäre dann nämlich unverschämt.
Unverschämt ist deine Weigerung auf eine klare Ansage nicht zu reagieren. Wenn ich schreibe wortwörtlich, dann bedeutet es nicht, dass du nur solchen Schmarrn:"Das ist nur diese Standardklausel." schreibst."
Zitatdass bestimmte Zimmer der Wohnung nach 3 Jahren gestrichen werden müssen. Das ist nur diese Standardklausel.
Verstehst du nicht? Wenn du eine Anwort willst musst du diese Klausel wortwörtlich abtippen. Sei also nicht so faul!
Und woher willst du diese Standardklausel kennen, die gibt es nämlich nicht.
Zitatbezahle dafür monatlich nochmal 165 Euro. Kann das sein?
Das kann sein. Aber sicher bin ich erst, wenn du eine Liste aller Kostenarten schreibst.
Z.B. Hallenbadbenutzung
Zimmerservice
Putzfrau, Hausmeister, usw.
Da du scheinbar eine Gaszentralheizung hast, ist der Verbrauch auch von dir zu bezahlen. Das gilt auch für deinen Strom.
ZitatSollte bei 150 Euro Nebenkosten zumindest Gas nicht abgedeckt sein?
Nö! Nicht bei einer Heizung allein für deine Wohnung.
ZitatDachte die Nebenkosten sind für Heizung-, Warmwasserkosten.
Denken hilft hier aber nicht, da erkundigt man sich vorher, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt.
ZitatMeine Frage ist, ob es hier etwas wie Richtlinien oder irgenwelche Bestimmungen gibt, oder ob sie sich die Prozente einfach aus dem Ärmel schütteln kann?
Richtwerte gibt es natürlich nicht!
Was ist im Mietvertrag wortwörtlich zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart? Erst wenn das bekannt ist, gibt es richtige Antworten.
ZitatNur wieviel kann ich verlangen für die Räumung der Wohnung?
Gibt es da "Richtlinien" oder übliche Werte für diesen Fall?
Das ist schlicht und einfach Verhandlungssache, darum solltest du die Teilnehmer dieses Forums zu dem Gespräch einladen.
ZitatWie sind nun die Möglichkeiten der Mietminderung?
Das erfährst du von einem Anwalt für Mietrecht bei einer Erstberatung, der dann auch weitere Fragen beantworten wird.
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