Beiträge von Mainschwimmer

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    Ok, also darf der Makler ganz offiziell eine Wohnung vermitteln, seine Provision vom Mieter einkassieren und dann, im Auftrag des Vermieters, auch die NKA erstellen?

    Klar darf er das. Es spielt doch wirklich keine Rolle, wer diese Abrechnung erstellt, weil die Kosten stets der Auftraggeber (Vermieter) zu tragen hat. Und wenn sich der Makler mit der Materie auskennt, ist das doch auch für den Mieter kein Fehler.

    Der Makler dürfte auch noch ganz andere Arbeiten für den Vermieter erledigen, Hof fegen, Rasen mähen usw. usw.. Aber das wäre auf die Mieter umlegbar.

    Solltest du nur einen Arm/eine Hand besitzen entschuldige ich mich im vorhinein für meinen Beitrag.

    Solltest du aber 2 gesunde Arme/Hände haben, dann solltest du dich mit den Dingen beschäftigen und selbst Hand anlegen. Du kannst auch in Zukunft nicht für jede lockere Schraube oder fehlenden Badewannenverschluss nach dem Hausmeister oder Handwerker rufen.

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    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, sobald die neuen Käufer Eigenbedarf anmelden würden??

    Wenige bis keine Chancen bei berechtigtem Eigenbedarf. Aber so schnell schießen die Preußen nicht und das Gespräch mit dem neuen Eigentümer ist ja noch offen.

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    Wird Ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft,

    Das gilt nur, wenn eine Immobilie zum ersten Mal in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. In deinem Fall denke ich, dass dies schon eine vermietete Eigentumswohnung ist. Dadurch entfällt der Kündigungsschutz.

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    bis ich eine fachkundige Antwort auf die von mir gestellte Frage bekomme.

    Und wie erkennst du eine sachkundige Antwort, an der Zahl der Anschläge?

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    Der Grund ist jener, dass eine der beiden Hauptmieterinnen gerne Ihr Zimmer an mich (wohnungssuchend) untervermieten möchte (hatte ich bereits zu Beginn erwähnt).

    Und dazu wird immer noch die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Wenn er daran Bedingungen knüpft ist das nicht zu beanstanden.

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    Und wenn ja wieviel % ?

    Wegen mir pro fehlendem Ablauf 0,67%. Könnte aber auch etwas mehr oder weniger sein.

    Aber mal im Ernst. Was für Fenster hast du überhaupt? In modernen Fenstern mit Isolierverglasung gibt es solchen Ablauf nicht mehr. Darum vergiss das mit der Mietminderung und lasse dich von einem Fensterbauer beraten.

    Solltest du aber dem "Club der Mietminderer" beitreten wollen, dann bist du hier falsch.

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    Die Wohnung kostet an Kaltmiete 200€ und 100€ Nebenkosten, also insgesamt 300€ Warmmiete.

    Hier möchte ich einwerfen, dass eine Warmmiete gegen die Heizkostenverordnung verstößt und deshalb "illegal" ist.

    Warmmiete

    Ist diese Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, dann muss der VM ohne wenn und aber den Verbrauch an Wärme und Warmwasser individuell erfassen und abrechnen. Ist es aber eine Einliegerwohnung, dann kann er den Verbrauch über die Wohnfläche ermitteln.

    Also, Einliegerwohnung, oder Mehrfamilienhaus?

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    Tipp: Jeder Mieter kann seinen eigenen individuellen Umlageschlüssel vereinbart haben, darauf sollte schon geachtet werden.

    Wie soll, bitteschön, so etwas in einem Mehrfamilienhaus geregelt sein? Ein Umlageschlüssel muss, wenn er funktionieren soll, für alle Mieter gleich sein.

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    Es gibt also, das bestätigte mir auch meine Anwältin beim Mieterbund, einige Gründe, warum das Mietverhältnis nicht beendet werden kann.

    Warum ist man Mitglied im Mieterverein und wird mittlerweile von einer Anwältin vertreten?

    Damit man sich in einem Laienforum über weitere Schritte informiert? Doch sicherlich nicht, oder habe ich was überlesen?

    Hier sind keine Ratschläge u.ä. mehr gefragt, sondern eine Rechtsberatung, die kein Forum leisten darf.

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    Leider sind wir absolut unwissend was das richtige Vorgehen angeht.

    Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

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    - Kein Durchlauferitzer für das Waschbecken in der Küche -> Seit ca. 3 Jahren holen wir das Heißwasser aus dem Badezimmer!

    Da dieser "Mangel" keiner ist, weil der Heißwasserbereiter seit Anfang der Mietzeit nicht vorhanden war, muss der Vermieter auch keinen nachliefern.

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    - Wohnungstüre, sowie die Fenster sind nicht ganz "dicht" -> Es zieht besonders im Flur spürbar.

    Schon mal daran gedacht, mit einer Rolle Moosgummi oder Schaumdichtung aus dem Baumarkt für Abhilfe zu sorgen?

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    - Es wurde 2012 begonnen Pakett zu verlegen. (Preis: <3€ je m2)

    Das ist kein Parkett sondern Laminat!

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    Teppich ist darunter verblieben

    Wer solchen Unsinn macht, ist der größte Pfuscher vor dem Herrn!

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    Im Kinderzimmer ist der Rolladen defekt,

    Wenn es nur der Gurt ist, dann wäre das bei einer gültigen Kleinreparaturklausel eh euer Bier. Kauf dir im Baumarkt einen passenden Gurt und wechsel den kaputten aus.

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    Nun ist ein Mietrückstand von ca 1 1/2 Monatsmieten offen

    Wenn die 2 Monate erreicht sind, kommt die fristlose Kündigung. Schon mal drüber nachgedacht?

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    Sollen wir die Miete begleichen und entsprechend für die Zukunft mindern?

    Dazu sage ich nichts, sondern verweise auf den örtlichen Mieterverein, denn wer so blauäugig als Mieter durchs Leben geht, braucht diesen Verein dringender als ein neues Handy.

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    Wir sind leider nicht in der finanziellen Situation um uns einen Anwalt ohne weiteres leisten zu können

    Aber du kannst doch zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Für 10 Euro bekommst du dann eine Beratung beim Anwalt für Mietrecht deiner Wahl.

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