Diverse Mängel / Miete

  • Hallo Zusammen,

    ich brauche ein wenig Unterstützung...
    und Ich denke hier entsprechende Hilfe finden zu können :)


    Folgender Sachverhalt:

    Wir sind seit knapp 13 Jahren Mieter in dieser Wohnung...

    Wir wohnen zur Miete und die "Mietsache" weist folgende Mängel auf:
    - Probleme mit Heißwasserversorgung in der Dusche (Wasser wird sporadisch kalt etc)

    - Kein Durchlauferitzer für das Waschbecken in der Küche -> Seit ca. 3 Jahren holen wir das Heißwasser aus dem Badezimmer!

    - Wohnungstüre, sowie die Fenster sind nicht ganz "dicht" -> Es zieht besonders im Flur spürbar.

    - Heizung war seit eh und je mangelhaft (Alte Nachtspecheröfen). Diese wurden Ende 2012 durch eine Holzpelletsheizung ersetzt.
    Aber auch diese weist Probleme auf. Temperatur fällt immer wieder unter 20° (teils nur 17° im Wohnzimmer!) Die Heizung wird Nachts konsequent abgeschaltet und dies führt zu wirklich spürbaren "Temperaturstürzen".

    - Es wurde 2012 begonnen Pakett zu verlegen. (Preis: <3€ je m2)
    Nun fehlt das Pakett jedoch im Wohnzimmer noch immer und durch die nichtmontierten Schutzkanten sind eben jene Kanten teils bereits beschädigt (Sehr unschön) Das Pakett ist dermaßen minderwertig, dass dies beim Schreibtisch bereits aufgelöst ist -> Teppich ist darunter verblieben und wir vermuten, dass es dadurch "Untergrundstechnisch" zu weich ist was wiederum dazu führt.

    - Im Schlafzimmer existiert ein Dachfenster, welches permanent feucht an den Seiten ist. Hier bildet sich trotz regelmäßigem Heizen (So gut es geht) und Lüften Schimmel :(

    - Im Kinderzimmer ist der Rolladen defekt, weshalb dieser von Dachlatten (Durch uns beschafft) gestützt werden muss um Tageslicht ins Zimmer zu lassen.


    Der Vermieter wurde von uns freundlich und schriftlich angemahnt (Nennt man das so). Im Vorfeld wurden diverse Dinge bereits gesprochen.

    Nun ist ein Mietrückstand von ca 1 1/2 Monatsmieten offen (Geschuldet durch einige Umstände und auch mit dem Vermieter entsprechend abgesprochen.)

    Der Vermieter fordert selbstverständlich diesen Rückstand ein, wir wiederum sehen hier eine Chance Hilfe mit den Problemen zu bekommen.
    (Heizungsproblem im ganzen Haus! Schimmel auch in einer weiteren Wohnung -> Wurde dort wohl behoben)


    Leider sind wir absolut unwissend was das richtige Vorgehen angeht.

    Sollen wir die Miete begleichen und entsprechend für die Zukunft mindern?
    Sollen wir die fehlende Miete einbehalten?
    Der Vermieter fordert in Zukunft 50€ mehr betreffend der neuen Heizung -> Diese funktioniert aber nicht ordnungsgemäß (Wir hätten doch lediglich gerne konstante 21°-22° :/)

    Gibt es Irgendwelche "Sätze" für entsprechende Minderungen?
    Wir sind leider nicht in der finanziellen Situation um uns einen Anwalt ohne weiteres leisten zu können :(


    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Lg Kevin

  • Zitat

    Leider sind wir absolut unwissend was das richtige Vorgehen angeht.

    Das hätte ich jetzt nicht gedacht.

    Zitat

    - Kein Durchlauferitzer für das Waschbecken in der Küche -> Seit ca. 3 Jahren holen wir das Heißwasser aus dem Badezimmer!

    Da dieser "Mangel" keiner ist, weil der Heißwasserbereiter seit Anfang der Mietzeit nicht vorhanden war, muss der Vermieter auch keinen nachliefern.

    Zitat

    - Wohnungstüre, sowie die Fenster sind nicht ganz "dicht" -> Es zieht besonders im Flur spürbar.

    Schon mal daran gedacht, mit einer Rolle Moosgummi oder Schaumdichtung aus dem Baumarkt für Abhilfe zu sorgen?

    Zitat

    - Es wurde 2012 begonnen Pakett zu verlegen. (Preis: <3€ je m2)

    Das ist kein Parkett sondern Laminat!

    Zitat

    Teppich ist darunter verblieben

    Wer solchen Unsinn macht, ist der größte Pfuscher vor dem Herrn!

    Zitat

    Im Kinderzimmer ist der Rolladen defekt,

    Wenn es nur der Gurt ist, dann wäre das bei einer gültigen Kleinreparaturklausel eh euer Bier. Kauf dir im Baumarkt einen passenden Gurt und wechsel den kaputten aus.

    Zitat

    Nun ist ein Mietrückstand von ca 1 1/2 Monatsmieten offen

    Wenn die 2 Monate erreicht sind, kommt die fristlose Kündigung. Schon mal drüber nachgedacht?

    Zitat

    Sollen wir die Miete begleichen und entsprechend für die Zukunft mindern?

    Dazu sage ich nichts, sondern verweise auf den örtlichen Mieterverein, denn wer so blauäugig als Mieter durchs Leben geht, braucht diesen Verein dringender als ein neues Handy.

    Zitat

    Wir sind leider nicht in der finanziellen Situation um uns einen Anwalt ohne weiteres leisten zu können

    Aber du kannst doch zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Für 10 Euro bekommst du dann eine Beratung beim Anwalt für Mietrecht deiner Wahl.

  • Hallo DerKevin,

    lt. § 535 BGB hat der VM die Mietsache i.O. zu halten.
    Ich würde ihm die nach Mietbeginn aufgetretenen Mängel schriftlich nachweislich tabellarisch beschreiben und ihn mit Verweis auf den § auffordern, sie zeitnah zu beheben.
    Den Mietrückstand würde ich keinesfalls auf über 1,5 BruttoMM erhöhen, denn Ihr müsstet sonst mit einer Kündigung rechnen.

    "Sollen wir die Miete begleichen und entsprechend für die Zukunft mindern?
    Sollen wir die fehlende Miete einbehalten?
    Der Vermieter fordert in Zukunft 50€ mehr betreffend der neuen Heizung -> Diese funktioniert aber nicht ordnungsgemäß (Wir hätten doch lediglich gerne konstante 21°-22° :/)
    Gibt es Irgendwelche "Sätze" für entsprechende Minderungen?"
    - Diese Fragen kann und darf nur ein RA beantworten (Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz).

    "Wir sind leider nicht in der finanziellen Situation um uns einen Anwalt ohne weiteres leisten zu können"
    - Ich würde erst mal die Reaktion des VM abwarten und bei Unzufriedenheit einen FachRA um eine Erstberatung bitten.

  • Hallo Ihr beiden und zuerst einmal ein großes Dankeschön für eure Rückmeldungen.

    Mainschwimmer: Deine Art zu schreiben ist teils doch recht garstig.
    Darf ich mich bei dir für meine Unwissenheit entschuldigen?

    Zur Sache mit dem Durchlauferhitzer an der Spüle:
    Der Mangel besteht seit 3 Jahren - wir sind seit 2000 Mieter - in dem Falle besteht der Mangel ja nicht seit Anfang und ist daher wohl doch nicht "kein Mangel"

    Zu Bernie.:
    Das mit dem Rückstand wir gleich diese Woche beglichen.
    Ich denke, dass wir - wenn alles beglichen ist - die besten Grundlagen für weiteres haben.

    Ich werde nochmals einen ganz artigen und wohl formulierten Brief zukommen lassen.
    Bringt es was, wenn ich mir das Dokument als "gesehen" unterschreiben lasse?
    Gerade hinsichtlich späteren Vorgehens.

    Die Sache mit dem Anwalt ist vom Tisch.
    Ich werde am nächsten Montag einen Termin beim MSB wahrnehmen. (Wusste nicht, dass man für 85€ bereits die Mitgliedschaft erlangen kann)

  • "Ich werde nochmals einen ganz artigen und wohl formulierten Brief zukommen lassen."
    - Du solltest Dich entscheiden: entweder selbst schreiben ODER den MSB schreiben lassen.
    Wenn Du selbst schreibst, bitte sachlich, tabelarisch, knackig, per Einwurfeinschreiben oder Zustellung mit Zeugen.

    "Bringt es was, wenn ich mir das Dokument als "gesehen" unterschreiben lasse?"
    - Quatsch.

    "Ich werde am nächsten Montag einen Termin beim MSB wahrnehmen. (Wusste nicht, dass man für 85€ bereits die Mitgliedschaft erlangen kann)"
    - Scheint wohl kein Freundschaftspreis zu sein. Hoffentlich leisten die auch etwas Ordentliches dafür!

  • Hallo Berny...

    Der Brief soll erstmal nur bestehen aus
    Anrede
    Auflistung Mängel - Zeitraum (Seit Wann)
    Der Bitte sich mit mir in Verbindung zu setzen, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.
    Grußformel.


    Ich werde da keinerlei Wertungen, Emotionen o.Ä. einfließen lassen.

    Alles weitere soll dann der MSB schreiben -> Wenn dies Angeboten wird ;)

  • DerKevin:

    "Der Brief soll erstmal nur bestehen aus
    Anrede
    Auflistung Mängel - Zeitraum (Seit Wann)
    Der Bitte sich mit mir in Verbindung zu setzen, um über das weitere Vorgehen zu sprechen.
    Grußformel."
    - Die Erfahrungen lehren, dass die sich damit den Hintern abputzen.:mad:

    "Ich werde da keinerlei Wertungen, Emotionen o.Ä. einfließen lassen."
    - Würde nur deren Einstellungen verhärten.

    "Alles weitere soll dann der MSB schreiben -> Wenn dies Angeboten wird ;)"
    - Natürlich werden die schreiben wenn Du es wünschst - und für das viele Geld bitte auch knackigen Klartext.
    Halte uns bitte informiert.

  • Zitat

    sondern verweise auf den örtlichen Mieterverein, denn wer so blauäugig als Mieter durchs Leben geht, braucht diesen Verein


    Ja, immer schön die armen Mieter in die Kostenfalle treiben.

    Zitat

    Wusste nicht, dass man für 85€ bereits die Mitgliedschaft erlangen kann


    Damit bist Du nur Mitglied, also registriert.
    Jeder Brief kostet extra, erweiterte Beratungen kosten extra, usw...
    Das haste bestimmt auch nicht gewusst, denn damit proletet dieser unsägliche Verein und dessen Beführworter nicht herum.

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