Beiträge von Mainschwimmer

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    oder ob evtl. §2 HeizkostV anwendbar ist,

    Die Heizkostenverordnung ist in diesem Fall außen vor, denn hier geht es nicht um die Lieferung/Bereitstellung von Wärme/Warmwasser, sondern um Einzelöfen, die mit Strom betrieben werden. Hier sollte also für jede Wohnung ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

    Dieser Vertrag ist doch im Grunde ganz eindeutig. Im §4 heißt es 2x pauschal, sowohl bei den Nebenkosten und beim Strom. Also kann der Vermieter keinen Cent mehr als 350,- Euro pro Monat verlangen.

    Rückt der Untervermieter nach 6 Monaten die Kaution nicht raus, dann sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Der kostet nicht viel, bringt aber Klarheit.

    Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen???

    Das lässt sich bei Nachtstromheizungen nicht berechnen, weil ja bei nur einem Zähler der gesamte Strom darüber läuft. Hier müsste mit großem Aufwand eine Trennung der Stromkreise vorgenommen werden.

    Wie wird die Größe der Wohnung berechnet wenn die Frau durch den Flur rennen darf ???

    Vergiss es, das lässt sich nicht berechnen.

    Muss die Dame mir Ihre Quadratmeter die ja mit der gleichen Heizung beheizt werden angeben ???

    Auch das bringt nichts, weil es dafür keine Berechnungsmöglichkeit gibt. Bei einer Zentralheizung wäre das kein Problem. Auch beim Wasser wird nach Wohnfläche abgerechnet, so wie es der Gesetzgeber empfiehlt.

    Da gibs Solar auf dem Dach - (grün) mindert dass die Stromkosten für den Mieter ???

    Nö, warum sollte es? Wenn deine Vermieterin eine Bahncard hat, kannst du noch lange nicht damit günstiger fahren.


    Auch wenn dir meine Antworten scheinbar nicht schmecken, werde ich dir keinen Bären aufbinden, sondern bei den Fakten bleiben.

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    ich hatte also echt Glück

    Das sehe ich etwas anders. Eine Wohnung anzumieten mit Nachtstromspeicheröfen ist in der heutigen Zeit bei steigenden Strompreisen sehr leichtsinnig. Wenn dann noch keine getrennten Zähler vorhanden sind, dann ist zukünftiger Stress und Ärger vorprogrammiert.

    Alle anderen aufgeführten Dinge sind ein Klacks gegenüber dem Problem mit der Stromheizung. Wenn man keine Ahnung hat, erkundigt man sich vorher, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt!

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    Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom) vereinbart.

    Wenn tatsächlich eine Pauschale für Nebenkosten und Strom vereinbart wurde, dann kann der Vermieter keine Nachforderung mehr stellen. Darum solltest du unbedingt den Mietvertrag scannen oder fotografieren und hier einstellen.

    Wäre keine Pauschale beim Strom vereinbart, dann müsste bei Einzug der Zähler abgelesen worden sein. Aber ganz unter uns, für unseren 2 Personenhaushalt bezahlen wir im Monat 54,- Euro (Ökostrom).

    Noch was. Stromrechnungen werden in der Regel nur 1x im Jahr vom Lieferanten erstellt. Der Abnehmer (Kunde, Verbraucher) bezahlt aber monatlich (manchmal auch nur alle 2 Monate) einen Abschlag auf den vereinbarten Jahresbetrag.

    Die Abrechnung ist meiner Meinung nach korrekt. Und dass der Vermieter die Grundsteuer dazu gerechnet hat, geht auch in Ordnung, denn diese Steuer wird von ihm ohne Einschaltung der Hausverwaltung direkt an die Gemeinde bezahlt. Da aber laut Betriebskostenverordnung die Grundsteuer umlagefähig ist, muss der Mieter nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden.

    Und noch etwas. Da eine zu geringe Vorauszahlung auf die Betriebskosten nicht schädlich ist, sehe ich auch hier keinen Verstoß des Vermieters gegen bestehendes Recht.

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    Nur, wenn ich schriftlich gekündigt habe

    Ja, der Mietvertrag besteht weiterhin.

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    Daher meine zweite Frage: Muss ich tatsächlich die Mietschulden anderer bezahlen, wenn ich seit zwei Jahren nicht mehr dort wohne?

    Ja, denn der Mietvertrag besteht ja weiterhin.

    Und jetzt solltest du ganz schnell einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht vereinbaren. Nur der kann dir aus dieser Bredouille heraus helfen.

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    Dass Verhältnis mit unsere Vermieter ist sehr gut und möchte dieses gerne so behalten.
    Was soll ich jetzt machen?

    Das nennt sich Quadratur des Kreises und wurde meines Wissens bisher nicht geschafft. Gebe die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts, damit du deine in Unschuld waschen kannst.

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    eine Heizung im Salon noch geliefert und angebracht werden,

    Das klingt mir nach 19. Jahrhundert oder Österreich. Trifft davon etwas zu?

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    wo man seine Fragen mal loswerden könnte..

    Du hast gefragt, du hast Antworten bekommen. Wenn du nicht in der Lage bist, deinen Vermieter um Einsicht in die Unterlagen zu bitten, dann ist meine Freundlichkeit beendet.

    Noch einmal! Warum erzählst du das hier? Lasse dir die Unterlagen zeigen, dazu ist der Vermieter verpflichtet. Erst wenn du da Ungereimtheiten entdeckst, musst/solltest du aktiv werden. Mit Vermutungen und Anschuldigungen in Richtung Vermieter kommst du auf keinen Fall weiter.

    1. Warum liest du nicht in dem von mir genannten Link aus dem Jura Forum? Den habe ich nicht gesetzt, weil da noch Platz war, sondern weil er deinen Fall betrifft.

    2. Die von dir genannten §§ betreffen eine Kündigung, wenn sich der Vermieter nicht an die Regeln hält. Sie gelten nicht, wenn 2 Personen, die einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen haben, feststellen, dass sie einen Fehler gemacht haben.

    3. Ihr müsst beide gemeinsam kündigen, damit es ein Ende mit Schrecken und kein Schrecken ohne Ende wird. Macht der zweite Mieter nicht mit, musst du vor Gericht klagen.

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    Habe bereits per suche nach ähnlichen Fällen gesucht die mir eventuell weiterhelfen können allerdings hab ich da nicht wirklich etwas passendes gefunden.

    Das halte ich aber für ein Gerücht. In diesem Forum wird regelmäßig das Thema "Mietvertrag mit 2 Mietern" behandelt. Auch wird man mit dem Suchwort "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)" fündig. Denn eine solche Gesellschaft habt ihr gegründet. Was es da zu beachten gibt findest du hinter diesem Link: 2 Hauptmieter, 1 Vertrag, A kündigt - Optionen von B? - JuraForum.de

    Klartext: Diesen Mietvertrag können nur beide Mieter gemeinsam kündigen!

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    Naja immerhin, ist der Keller als Bestandteil der Wohnung im Mietvertrag aufgeführt.

    Ja, ja, aber nicht der Betrieb eines Wäschetrockners mit Allgemeinstrom. Willst du solch ein Teil in Betrieb nehmen, musst du und nicht der Vermieter dafür sorgen, dass der Strom über deinen Zähler läuft.

    Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

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    Darf in den Nebenkosten Hausmeister,Gartenpflege und Winterdienst extra berechnet werden,wenn alles nur 1 Person macht?

    Warum soll das nicht möglich sein, wenn es für die einzelnen Tätigkeiten Arbeitsnachweise dieses Hausmeisters gibt. Und diese Nachweise lässt man sich vom Vermieter vorlegen. So einfach ist das.

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    Wir haben jetzt innerhalb 5 Monaten 2 Nebenkostenabrechnungen bekommen,einmal für 2011 und jetzt für 2012.

    Wiso kurz hintereinander? Die für 2011 kam Ende 2012, fristgerecht. Und für die von 2012 hat sich der Vermieter eben beeilt. Es steht ja nirgendwo geschrieben, dass die Abrechnungen immer zur selben Zeit gemacht werden müssen.

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