Auszug und Gesmtschuldnerhaft

  • Guten Tag,

    ich habe ein Problem mit einer ehemaligen Wohnung und leider fehlt mir die juristische Ausbildung, um dieses Problem lösen zu können. Ich würde mich daher über Tipps bzw. Aufklärung freuen.

    Folgendes Problem:
    Ich habe bis Mitte 2011 in einer WG mit sechs Personen gewohnt (alle Hauptmieter). Zum 01.07.2011 bin ich dort ausgezogen und in eine neue Wohnung gezogen. Auf eine Kündigung habe ich damals verzichtet, da die Hausverwaltung mir signalisiert hat, es würde reichen, wenn ich einen Nachmieter bringe. Das habe ich auch getan und die Hausverwaltung war damit einverstanden. Da in dieser großen WG ein reger Austausch von Mitbewohnern stattfand, wurden neue Mieter immer nur auf einer Mietvertragsergänzung erfasst, der ursprüngliche Mietvertrag geht nach wie vor auf das Jahr 1982 zurück. Nun gibt es das Problem, dass die Hausverwaltung in meinem Fall offenbar keine neue Mietvertragsergänzung aufgesetzt hat und ich wohl immer noch als Mieter geführt werde. Natürlich habe ich genügend "Beweise", dass dem nicht so ist (Aussagen der Nachmieter, der ehemaligen Mieter, Änderung des Hauptwohnsitzes etc.). Allerdings kann ich nicht nachweisen, dass die Hausverwaltung mit dem Mietertausch einverstanden war, da ich hierzu nichts Schriftliches habe. Da das Verhältnis zur Hausverwaltung damals immer sehr harmonisch und unkompliziert war, hatte ich damals gar nicht daran gedacht, mir das schriftlich geben zu lassen.
    Daher meine erste Frage: Ab wann bin ich aus einer Wohnung tatsächlich ausgezogen? Nur, wenn ich schriftlich gekündigt habe oder auch, wenn ich einen Nachmieter und ehemalige Mitbewohner habe, die bezeugen können, dass ich seit Juli 2011 nicht mehr dort wohne?

    Relevant wird das nun vor allem deshalb, da die jetzigen Mieter zum Teil ihre Miete nicht bezahlt haben und die Hausverwaltung mich jetzt dafür haftbar machen will (Gesamtschuldnerhaft). Die Argumentation dabei ist, dass ich ja nie offiziell gekündigt hätte und daher immer noch voll haftbar gemacht werden könnte. Natürlich ist mir klar, dass ich damals ziemlich naiv war, dennoch sehe ich nicht ein, da jetzt mit mehreren Tausend Euro für Mieter einzuspringen, die ich nicht einmal kenne.

    Daher meine zweite Frage: Muss ich tatsächlich die Mietschulden anderer bezahlen, wenn ich seit zwei Jahren nicht mehr dort wohne?

    Vielen Dank für Hilfe und viele Grüße!

  • Zitat

    Nur, wenn ich schriftlich gekündigt habe

    Ja, der Mietvertrag besteht weiterhin.

    Zitat

    Daher meine zweite Frage: Muss ich tatsächlich die Mietschulden anderer bezahlen, wenn ich seit zwei Jahren nicht mehr dort wohne?

    Ja, denn der Mietvertrag besteht ja weiterhin.

    Und jetzt solltest du ganz schnell einen Termin bei einem Anwalt für Mietrecht vereinbaren. Nur der kann dir aus dieser Bredouille heraus helfen.

  • Muss ich tatsächlich die Mietschulden anderer bezahlen, wenn ich seit zwei Jahren nicht mehr dort wohne


    Ja, solange Du aufgrund (D)einer (fehlenden) schriftlichen Kündigung UND der Bestätigung durch den VM noch nicht "'raus" bist...

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