Dann sind die 3 Monate korrekt.
Beiträge von Mainschwimmer
-
-
Zitat
Nun verweigert sie mir jedoch, trotz Absprache, dies schriftlich zu Bestätigen.
Dann bekommt sie auch erst am letzten Tag des Mietverhältnisses die Schlüssel zurück.
Zitatin der ich ein Zimmer mietete.
Kurze Rückfrage, möbliert oder unmöbliert? Wenn möbliert, dann sind die Fristen viel kürzer.
-
Wenn ich eine Wohnung mieten will, in der es einen direkten Nachbarn gibt, klopfe ich an die Wand. Denn ich möchte nicht dem alten Maklerscherz zum Opfer fallen.
Makler: "Hören Sie mich?" Mietinteressent: "Ja"
Makler: "Sehen Sie mich?" Mieter "Nein"
Makler: "Das sind Wände!".
-
-
Zitat
Da muss ich dir widersprechen. Das Treppenhaus gehört zur Mieteinheit.
Dann schau mal in deinen Mietvertrag, wieviel m² des Treppenhauses du angemietet hast.
Zitatwonach bei einem schmutzigen Treppenhaus eine Mietminderung angenommen werden kann.
Das solltest du ganz schnell vergessen. So lange Leib und Leben von dir und deinen Besuchern nicht gefährdet sind, wird da kein Gericht mitspielen.
-
Alle Arbeiten im Treppenhaus sind vom Vermieter zu bezahlen. Ihr habt diese "Räumlichkeiten" nicht angemietet, also gehen euch Schönheitsreparaturen u.ä. nichts an.
Wenn es tatsächlich am Nichtputzen liegt (was ich nicht so glaube) dann muss der VM dafür sorgen, dass geputzt wird, oder eine Putzfrau auf Kosten der Mieter engagieren.
-
Bitte zum zuständigen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Vorher anrufen und erkundigen, welche Papiere dafür gebraucht werden.
Mit diesem Beratungsschein gehst du dann zu einem Anwalt für Mietrecht deines Vertrauens, der regelt das für dich.
Es bringt doch nichts, wenn du für jedes Problem hier im Forum aufschlägst. Du brauchst jemanden, den du jederzeit ansprechen kannst. Und das ist mit Sicherheit nicht der Mieterverein.
Ach ja, der Anwalt wird nach Zahlung einer Minigebühr von 10,- € sofort für dich tätig und geht auch nach Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) in dieser Angelegenheit vor Gericht.
Nachtrag:
Bei der möglichen Falschberechnung der Wohnungsgrößen gleich von Betrug zu sprechen, solltest du tunlichst unterlassen. Wir wissen nicht, welche Maße er benutzt, ob Bau- oder Fertigmaße. Daher ganz vorsichtig mit diesem Wort Betrug.
-
Zitat
Jetzt ist meine Frage, ob ich da vorzeitig raus komme.
Nein! Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und keinen Tag weniger
ZitatHinzu kommt, dass ich herzkrank bin und mein Zustand sich in den Wochen etwas verschlechtert hat. Die jetzige Wohnung liegt im 3. Stock und mir fallen die Stufen immer schwerer. Gibt es da viellicht auch ne Möglichkeit?
Auch das ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Selbst dein Tod würde die Frist nicht verkürzen.
ZitatGibt es vielleicht auch Rechtsgrundlagen dazu?
Die gibt es, aber die würden dir nicht gefallen, darum nenne ich sie nicht.
-
Zitat
und das wäre von ihrer Seite kein Problem.
Und warum fragst du dann hier, wenn die DA kein Problem sieht?
Zitatzuerst mal besteht keine illegale Einwanderung
Wer hat das denn behauptet?
Zitatdas ich zwar die Wohnung mit meiner ex anmiete aber die Wohnung hauptsächlich von ihr und ihrem Freund genutzt wird
Und damit bist du für alle Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich, wenn deine Ex keine Lust mehr hat, Miete o.ä. zu bezahlen.
-
Zitat
jetzt vermisse ich die Spalte wo man die Personen angibt die in der Wohnung wohnen
darum illigal, weil
1. In einem Mietvertrag stets der Mieter (Bewohner) genannt ist und nicht eine Person, die irgenwo (Türkei?) lebt.
2. Auch geht die DA wohl davon aus, dass die genannten Personen und nicht der Nachfolger des Ex die Wohnung beziehen. Beide Mieter müssen den Vertrag unterschreiben.
3. So einfach kann ein Mieterwechsel nicht vorgenommen werden, ohne dass die DA um Erlaubnis gefragt werden muss. Auch kannst du dann nicht alleine kündigen, das müssen beide Personen machen, die im Vertrag stehen. Und ob die DA mit deiner Ex einen neuen Vertrag abschließt steht in den Sternen.
4. Die Anmietung einer Wohnung kannst du mit dem eines Autos vergleichen. Wenn du das Auto anmietest kannst du auch nicht den neuen Freund deiner Ex damit fahren lassen.
-
Für solche krummen Geschichten fragt man einen Kumpel aber nicht in einem Forum für Mietrecht. Das was du da planst ist illegal.
-
Zitat
Ein normaler Brief tut es auch.
Ein Einschreiben beweist auch nur den Zugang eines UmschlagsDas ist gelinde gesagt Quatsch. In meiner jahrelangen Forenerfahrung habe ich nichts davon gehört, dass ein Einwurfeinschreiben keine Beweiskraft hatte, weil der Empfänger behauptet hat, es wäre ein leerer Briefumschlag geschickt worden.
Wohlgemerkt reicht die preiswerteste Variante mit dem Einwurfeinschreiben, weil der Empfänger nicht unterschreiben muss. Weiteres von einem Rechtsanwalt hier: Beendigung der Mietzeit - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
-
-
Zitat
Strom
Syker. Wie soll das denn gehen, muss der Mieter nachfragen, ob er sich ein Bügeleisen anschaffen darf? Ohne einen eigenen Sromanschluss oder einen Zwischenzähler wird hier wohl nichts gehen.
Hier wird doch regelmäßig darüber berichtet, welchen Ärger es gibt, wenn der Mieter keinen eigenen Zähler hat. Und jetzt kommt der Tipp, gerade dieses zu tun.
-
-
Zitat
Jetzt weiß ich, dass es noch dümmere Menschen gibt
Aber mit Sicherheit nicht dümmer als du. Mit deiner Reaktion hast du ja bewiesen, dass zu deiner Dummheit noch dein proletenhaftes Auftreten kommt. Also mach dich vom Acker!
-
Zitat
die Kosten der Heizungsreparatur uns auferlegen da wir einen Pool im Garten hatten
Was hat die Reparatur der Heizung mit dem Pool zu tun, habt ihr mit der Heizung das Poolwasser erwärmt?
-
Zitat
Habe ich überhaupt eine Möglickeit den Mieter loszuwerden ??
Wahrscheinlich nicht! Für die Kündigung eines Mietverhältnisses müssen schon andere Gründe vorliegen. Für die Rechnung vom Stromversorger kannst du aber einen Mahnbescheid beantragen. Mal sehen, ob der säumige Zahler dann immer noch die Backen aufbläst.
Wohnst du mit diesem netten Mieter allein im Haus, oder ist es ein Mehrfamilienhaus?
-
Zitat
Ihr seid ja ein ganz reizender Verein hier
Und du? Willst die Mitgliedschaft kündigen, stellst aber doch noch Fragen, die besser von Anwälten und nicht von Laien beantwortet werden sollten.
-
Zitat
hier wieder löschen lassen?
Schon vergessen, dass du diese Fragen beim Mieterverein oder Anwalt stellen solltest?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!