Beiträge von Mainschwimmer

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    Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.

    Klar, ist das mauscheln! Schon mal gehört, dass Mietkautionen verzinslich angelegt werden müssen? Und das ist bei solch einem Dreiecksverhältnis wohl nicht vorgesehen und auch nicht durchführbar.

    Hallo Obelisc!

    Lass dich bitte nicht von der Meinung des Forentrolls (früher nannte man die Dorfdepp) verunsichern. Für gärtnerische Neuanlagen ist nie die Mieterschaft finanziell zuständig. Spätere Pflege und Austausch der Pflanzen gehören zu den umlagefähigen Kosten. Und diese Kosten sind in deinem Mietvertrag vereinbart.

    BK - Gartenpflege- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

    Gartenpflege Nebenkosten | Ist die Gartenpflege umlagefähig?

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    das wir komplett, die ganze Wohnung streichen müssen....(150qm)

    Auch bei dieser Frage muss ein Forum naturgemäß passen. Egal ob die Mietzeit 20 oder 2 Jahre betrug, es kommt immer auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf an. Und den kann man online nicht beurteilen.

    Ja, und neben dem Renovierungsbedarf kommt es darauf an, was zu diesem Thema im Mietvertrag vereinbart ist. Auch diese Klauseln sind hier im Forum nicht bekannt.

    Damit du dich aber vor dem Weg zum Fachanwalt schon mal informieren kannst, hier eine sehr gute Zusammenfassung zum Thema Schönheitsreparaturen: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

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    einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,

    Und das ist der Knackpunkt. So wie ich es gelesen habe, wurde hier eine neue Grünanlage geschaffen. Und solche Neuanlagen sind nicht umlegbar, sonst würde hier der Mieter ein Gartenparadies bezahlen.

    Hier wäre der Gang zum Fachanwalt lohnenswert. Einer lässt sich beraten und geht notfalls vor Gericht, die Kosten übernehmen alle Mieter.

    Und jetzt? Wenn du glaubst, dass ich mich mit diesem Zahlengewusel auseinander setze, hast du dich getäuscht. Scanne die Abrechnung ein, schwärze die persönlichen Daten und lade den Scan mithilfe eines Uploaders hoch. Dann musst du diese Datei nur noch verlinken.

    Wurde die Heizkostenabrechnung vom Vermieter erstellt, oder war da ein Dienstleister tätig?

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    Kann man den Betrag einfach kürzen?

    Nein! Dadurch wird der ganze Aufhebungsvertrag ungültig.

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    Ist eine Verrechnung der Ablösesumme mit der Kaution der Wohnung (die ebenfalls nicht korrekt im Schreiben angegeben wurde, da sämtliche Zinsen der Bank fehlen) zulässig?

    Ja! Sinn eines Aufhebungsvertrages ist doch auch, dass man sich nicht mehr um Peanuts streitet. Und Zinsen in Höhe von rund 1% sind in meinen Augen Peanuts.

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    falls das Haus ansonsten leer stehen sollte!?

    - ja ich kenne mich noch nicht so aus

    Für den Leerstand in einem Haus muss der Vermieter die Betriebskosten übernehmen, so als ob dort eine Person wohnen würde.

    Aber ohne die Abrechnung zu kennen, sind weitere Antworten nur Vermutungen. Und die bringen nichts.

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    hab also im letzten Jahr einen halben Monat drin gewohnt.

    Der Mietvertrag lief doch sicherlich ab dem 1. Dezember, oder?

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    Jetzt frag ich mich ob das überhaupt rechtens ist,

    Ja, denn Betriebskosten werden nur 1x im Jahr abgerechnet. Und da tauchen dann alle Rechnungen dieses Abrechnungszeitraums auf, was ja logisch ist. Von diesem Gesamtbetrag bezahlst du dann deinen Anteil für die Mietzeit.

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    ohne Prozentual nach Verbrauch abzurechnen,

    Nein natürlich nicht, das verbietet die Heizkostenverordnung (ist so was ähnliches wie ein Gesetz). Er muss 70% nach Verbrauch und 30% nach der Wohnfläche abrechnen.

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    das er sich dadurch vergüngstigte Nebenkosten für seine mittlere Wohnung (zurzeit leerstehend - 3 Parteienhaus) erhofft!

    Das dürfte wohl ein Schmarrn sein, denn von der Heizkosten- und Betriebskostenverordnung scheinst du Null Ahnung zu haben, um das überhaupt feststellen zu können.

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    Somit könnte ich von ihm jederzeit rausgeschmissen werden

    Quatsch!

    Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Wichtig ist nur, dass eine Mietzahlung vereinbart wird. Diese Zahlung muss laut Gesetz bis zu dritten Werktag des Monats im voraus erfolgt sein.

    Was also ist an deiner Angelegenheit beunruhigend?

    Kündigungen eines Zimmers/einer Wohnung müssen immer schriftlich erfolgen und sind z.B. bei einem möblierten Zimmer bis zum 15. d.M. zum Monatsende gültig. Ist dein Zimmer möbliert oder bringst du deine Möbel mit?

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    Statt des Mietvertrags würde ich Quittungen bekommen.

    Ja und, mehr brauchst du doch nicht, um zu beweisen, dass du die vereinbarte Miete gelöhnt hast. In einem Mietvertrag werden doch deine Mietzahlungen nicht registriert?

    Weißt du überhaupt, was ein Mietvertrag so alles beinhaltet, hast du schon mal einen unterschrieben?

    Wenn alle Voraussetzungen im Mietvertrag erfüllt sind, also die tatsächlichen Personen auch dort wohnen, dann kann der VM von dieser Seite schon mal nichts unternehmen. Wenn darüber hinaus auch die Untervermietung in trockenen Tüchern ist, dann spielt das Aussehen des Untermieters überhaupt keine Rolle. Daraus eine Kündigung zum 31.08. abzuleiten ist mehr als lächerlich.

    Genau genommen gibt es für einen Vermieter nur 3 legale Möglichkeiten ein Mietverhältnis zu kündigen. Welche das sind, kann man hier nachlesen: Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Auch nach intensiver Suche habe ich nichts gefunden, dass das Aussehen des Untermieters zur Kündigung berechtigt. Ich stelle mir gerade vor, wenn das eigene Kind als Punk o.ä. mutiert, ob da der Vermieter genau so reagieren würde.

    Aber egal, diese Kündigung ist lächerlich und gehört in die Rundablage.

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