ZitatEr hat Anspruch auf dasselbe Modell.
In gebrauchtem Zustand.
ZitatEr hat Anspruch auf dasselbe Modell.
In gebrauchtem Zustand.
Ich sehe beim besten Willen keinen Grund für eine Kündigung durch den Vermieter, geschweige denn für eine fristlose.
Vorausgesetz natürlich dass die Angaben mit der Untervermietung/WG zu beweisen sind. Trotzdem würde ich mich nach einer neuen Bleibe umsehen, denn bei einem solchen "Deppen" würde ich nicht weiter wohnen wollen.
Zitat1. muss ich bei meinem Auszug wenn die Küchenzeile eventuell nicht übernommen wird dann eventuell für Schäden am Parkett haften,
Wenn man vor Unterschriftm unter dem Mietvertrag Bedenken wegen der Küche hat, dann übernimmt man diese Küchenmöbel nicht.
Zitat2. hätte ich Anspruch auf Ausbesserung der Schäden durch den Vermieter,
Nein, natürlich nicht. Was hat der Vermieter mit einer Küchenzeile zu tun, die ihm nicht gehört, die er nicht vermietet?
ZitatDie Wohnung befindet sich im Bundesland Bayern.
Meines Wissens gilt das BGB und das darin enthaltene Mietrecht in ganz Deutschland.
Zum letzten Mal, hier ist ein Forum und nicht die Anwaltskanzlei mit den hochkarätigen Anwälten. Tu dir und uns den Gefallen und mach dich vom Acker!
ZitatGesundheitsamt muss aber bezahlt werden, dass wissen wir alles.
Wenn du doch Alles selbst weiß, was willst du denn noch in einem Forum?
ZitatWir wollen nur nicht komplett durch die Erkrankung nachgeben
Besser soll die Frau noch kränker werden, anstatt in eine andere Wohnung zu ziehen? Diese Logik soll man verstehen.
ZitatWir kennen diese diese Hilfsmöglichkeit des Staates
Scheinbar kennst du diese Möglichkeiten aber nicht. Was also erwartest du eigentlich hier, sollen wir eine Sammlung starten, oder deine Frau zu einem Wunderheiler bringen?
Wäre es nicht besser, du würdest euer Leid auf RTL schildern?
Zitatuns fehlt das Geld,
In diesem Fall gibt es vom Amtsgericht einen Beratungsschein mit anschließender PKH (Prozesskostenhilfe). Aber das hätte man mit etwas Engagement in jedem Forum zum Thema Schimmel nachlesen können.
ZitatDaher benötigen wir dringend einen Nachweis, wie gesundheitsgefährdend dieser Schimmel ist. Bzw. in welchem Grad eine Gesundheitsgefährdung durch die Feuchtigkeitsschäden, auch in Bezug auf mikrobiellen und bakteriellen Befall, insbesondere für meine Frau, vorliegt. Bei den Beweisen die wir haben,
Zum XXten Male. Solch einen Nachweis erhält man nicht in einem Forum sondern vom Amtsarzt (Gesundheitsamt). Des weiteren sollte man die Suchfunktion zum Thema in diesem Forum nutzen oder Google mit der Suche beauftragen. Der Lesestoff wird garantiert bis nach Pfingsten reichen.
Solltest du aber den Vermieter in die Pflicht nehmen wollen, dann rate ich dir, einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten. Ein Forum kann einen solchen Experten nicht ersetzen.
ZitatEine sehr unqualifizierte Antwort. Die ich ausführlich beantworten könnte,
Und was soll das denn sein? Deine Antwort ist doch wohl nur als Witz zu verstehen, oder?
Zitatwenn unser Anwalt uns sitzen lässt?
Warum sollte er das denn tun? Anwälte haben nur dann keine Lust zum Arbeiten, wenn die Angelegenheit als aussichtslos erscheint. Wenn dieser Anwalt aber vom Mieterbund, bzw. von der Rechtsschutzversicherung des MB bezahlt wird, dann hat der noch Hunderte weitere Fälle und kann nur nach Schema F agieren.
ZitatDer Anwalt des Vermieters will aber nur über unseren Anwalt sprechen,
Das ist nun mal das übliche und vorgesehene Vorgehen.
Zitatgoldenkey, lass dich von den Besserwissern hier nicht verunsichern.
Wer verunsichert denn hier? Soweit ich mich erinnere war hier nur einer der von dem § 916 ZPO geschrieben hat. Solcher Blödsinn konnte ja nur aus einer fantastischen Ecke kommen.
ZitatRoman.... ?? ich denke es ist kurz und knapp formuliert ohne viel bli-bla-blubb
Das meinst du jetzt ironisch, richtig?
Dein Roman besteht aus:
3 DIN A 4 Seiten
977 Wörtern
5.730 Zeichen (ohne Leerzeichen)
und 143 Zeilen.
Und da sagst du, kurz und knapp.
ZitatScherz oder?
Nö, der Berny, der bringt das.
Aber mal im Ernst. Was soll das bringen, wenn du hier einen ganzen Roman schreibst? Wenn du dich ein wenig in dieses Forum eingelesen hättest, dann wüßtest du, dass hier ernst gemeinte Fragen auch entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden.
Wobei du aber nie vergessen darfst, dass hier Laien an den Tastaturen sitzen, die keinen Anwalt ersetzen können oder dürfen. Und wenn euer Anwalt ein Fehlgriff war, dann holt man sich einen anderen. Als ich mal einen Robenträger in dem schwarzen Kittel brauchte, habe ich mir ein paar Verhandlungen am hiesigen Amtsgericht angeschaut. Da war mir schnell klar, wer sein Handwerk versteht und ein echter "Wadenbeißer" ist.
Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, dass ein Anwalt schon Klage erhoben hat und dennoch in einem Laienforum um Hilfe gebeten wird.
Und was ich genau so wenig verstehe ist das:
ZitatSie lachen einen aus, spucken vor die Füsse, urinieren + kotzen in den Garten.
Menschen, die solch ein Verhalten zeigen, waren auch schon bei Unterschrift unter dem Mietvertrag so gepolt. Man wird nicht innerhalb eines knappen Jahres zum Asozialen. Darum lag der Fehler zum großen Teil auch bei euch, weil ihr eure Mieter nicht richtig angeschaut habt.
Zitat"Wir versichern, dass wir die Verzögerung nicht zu verantworten haben" und droht nun mit einem Anwalt, sollte ich nicht zahlen.
Lass sie doch drohen. Noch einmal, der neue Eigentümer/neue Hausverwaltung hätte Zeit genug gehabt, eine Abrechnung zu erstellen. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen, das Gesetz ist auf deiner Seite.
ZitatJetzt stell ich mir die Frage ob das rechtens ist.
Ja!
Dein Vermieter hätte auch keinen deiner vorgestellten Nachmieter akzeptieren müssen, dann hättest du bis zum Ende deiner Mietzeit bezahlen müssen.
Zitateine grundumlage des mehrfamilienhauses
Und was soll das bitteschön sein? Du wirfst hier mit Begriffen rum, die du nicht verstehst und erwartest, dass hier Hellseher sind, die damit keine Probleme haben.
Darum mein Ratschlag, nimm die Unterlagen und den Mietvertrag und lege Alles dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor. Und wenn ich Alles schreibe, dann meine ich es auch so. Denn die eingestellten Seiten der Abrechnung sind auch nur ein Teil der kompletten Abrechnung. Oder willst du uns sagen, dass du nicht mehr bekommen hast?
ZitatUnser Vermieter hat aber extra eine Klausel dem Mietvertrag zugefügt in der steht das man bei Auszug die Wohnung mit Rauhfaser tapezieren und weis gestrichen übergeben muss.
Dies ist für mich keine Individualvereinbarung, daher wohl ungültig. Mehr zum Thema Gültigkeit einer Individualvereinbarung hier: Individualvereinbarung bei immowelt.de
Ich denke auch, dass dieser Vertrag auch für andere Wohnungen des Vermieters herhalten musste, richtig? Dann ist er sowieso nicht individuell!
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