Beiträge von Mainschwimmer

    Meine Fragen:
    1. Wie gehe ich vor, wenn mir kein Darlehen zugesprochen wird?

    Das hat aber mit Mietrecht nichts zu tun, wenn deine Bank meint, dass du nicht kreditwürdig bist.

    2. Wie gehe ich vor, wenn mir ein Darlehen zugesprochen wird aber ich dennoch ausziehen muss?

    Frage doch erst einmal deinen Vermieter, ob er dich als Mieter behalten will. Denn er kann die Kündigung durchziehen, weil die Möglichkeit der Heilung durch sofortige Zahlung der Schulden nicht so schnell wiederholt werden kann.

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    Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?

    Ob es dir gefällt oder nicht, euer Vermieter kann sich von dem/der die Miete holen, die scheinbar das Geld hat. Ihr seid eine GbR und als solche muss jeder für die Mietschulden aufkommen, entweder gemeinsam oder einzeln. Wenn deine Mitbewohnerin nicht zahlt, musst du sie verklagen.

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    na dann Entschuldigung

    Du solltest dich vordringlich beim User N_1986 für deine unqualifizierten Ratschläge entschuldigen, besonders für die Empfehlungen, wie man Vermieter austrickst.

    Aber bevor du hier weiterhin die Backen aufbläst, mache dir lieber Gedanken darüber, wie du die Briefkästen vor fremden Blicken schützen kannst, wenn denn die Vernissage in deinem Miteigentum stattfindet.

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    Ich hoffe, dass mir jemand hier helfen kann und die tatsächlichen chancen aufzeigen kann bevor wir Gerichtskosten zahlen müssen

    Hier mit Sicherheit nicht. Aber vor Ort gibt es Anwälte für Mietrecht, die sich berufsbedingt mit solchen Dingen auskennen. Oder anders gesagt, eine detaillierte Antwort wäre eine Rechtsberatung.......und die ist Foren nicht erlaubt.

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    Ruf den Notdienst,lass dir bestätigen das die Therme Schrott ist und der Vermieter muß die Kosten tragen!

    Hör auf, solchen Unsinn zu schreiben! Ein Notdienst für Gasinstallation wird solch eine Bestätigung nicht ausstellen. Das ist einzig Sache des Schornis, den Betrieb einer solchen Therme zu unterbinden. Und der Hinweis auf die Feuerwehr zeigt dein kindliches Gemüt. Darum nerve mit deinem Nicht- und Halbwissen deine Familie oder die Nachbarn.

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    Ganz wichtig:
    Schau im Mietvertrag nach ob die Therme eingetragen ist ansonsten bleibst du auf den Kosten sitzen!!

    @rolle

    Lass es! Du hast von Mietrecht keine Ahnung, darum ist jeder deiner Ratschläge mehr als dumm. Eine Therme muss nicht explizit im Mietvertrag eingetragen sein, um zur Mietsache zu gehören.

    Und der Tipp mit der Sachbeschädigung kann doch nur von einem Menschen kommen, der keine Lebenserfahrung und nur Stroh im Kopf hat.

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    Hallo,
    seit wann dutzen wir uns???

    Wenn du duzen meinst, ist das doch so vorgegeben. Bei solch kindischen Fragen, gehe ich davon aus, dass da jemand aus der Hauptschule Fragen stellt.

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    Vielleicht sollten Sie Ihre Buch Empfehlung (nur für Vermieter) selber nochmal Lesen;-)

    Und an dieser Bemerkung kann man sehen, dass dunichts verstanden hast, aber davon sehr viel. Ich habe dir einen Link auf ein neutrales Online-Lexikon gegeben und nicht eine Buchempfehlung für Vermieter. Aber scheinbar ist das zu hoch für dich!

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    Ach ja, im MV steht Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen.
    Bagatellschäden bis 85 € sind auch vom Mieter zu tragen.

    Der Rollladen hat zum einen nichts mit den Schönheitsreparaturen zu tun, andererseits dürfte die Reparatur/der Austausch von Lamellen über dem Preis von 85,- € liegen. Also Sache des Vermieters.

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    Ich brauche Fakten zum Mietrecht und keine Beleidigungen oder Unterstellungen!!!

    Und wann kapierst du, dass dein Problem nichts mit Mietrecht zu tun hat. So lange die Besucher dieser Vernissage nicht in deine Wohnung wollen, musst du dich als Miteigentümer an deine Genossenschaft, ohne dem Mietrecht unter dem Arm, wenden.

    Wenn du aber unbedingt Mietrecht lernen willst, habe ich hier das passende Lexikon für dich:

    Steckbrief des Mietrechtslexikon

    Und jetzt verschone bitte dieses Forum mit weiteren verbalen Ausfällen deinerseits. Danke.

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    Es wäre schön wenn sich endlich mal jemand meldet der kompetente Antworten geben kann

    Und noch schöner wäre es, wenn du hier Fragen zum Mietrecht stellen würdest und nicht solch einen Unsinn von gefährdeten Kindern und Briefkästen, die der Öffentlichkeit preis gegeben werden.

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    und es wohnen noch sehr viele Kinder mit im Haus!!

    Die Zeiten von Hänsel und Gretel, dass Kinder entführt und gebacken wurden, dürften doch vorbei sei, oder bei euch nicht? Ansonsten ist deine Anfrage nur ein Kopfschütteln wert.

    Zitat

    incl.Briefkästen usw.

    Das habe ich erst später gelesen, das ist natürlich nicht erlaubt, darum müssen die Briefkästen während der Vernissage abgebaut werden.

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    Gibt es eigentlich eine Frist, wielange die evtl. Forderungen stellen können??

    Die Frage verstehe ich nicht. Dein Mietvertrag läuft bis zum 30.09. und bis dahin hast du die vereinbarte Miete + Nebenkosten zu entrichten. Wenn du anderer Meinung sein solltest, die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre. In dieser Zeit kannst du also noch eine Klage wegen nicht gezahlter Miete erwarten.

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