Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an es ist Mitte des Monats und ein glücklicher angehender Mieter wollte zum ersten des nächsten Monats in seine schöne, neue Wohnung ziehen. Vier Wochen nach Mietvertragsabschluss und zwei Wochen vor Einzug sagt der neue Vermieter dem Mieter, dass er Eigenbedarf anmelden wird, der Mieter aber "ruhig, erst einmal" in die Wohnung beziehen könne, um dann potentiell mit Einzug die Kündigung zu überreichen (spätestens für 1 Monat nach Einzug angekündigt). Die 1500€ Vermittlungsgebühr hat der gut befreundete Makler eingesteckt (und dass, obwohl die Wohnung vorher schon bekannt war, aber der Vermieter auf der "Vermittlung" bestand). Der Grund für den Eigenbedarf ist, dass der Mieter nach Spontanehe (beide kannten sich 1 Jahr, haben nach 8 Monaten geheiratet) und nach 4 Monaten Zusammenwohnen klar wurde, dass es so nicht weiter geht. Der Vermieter zieht aus und will in seine eigene Wohnung.
Was ist Eure Meinung zu diesem bizarren Szenario?
- Ist der Eigenbedarf begründet? Falls nicht, kann jederzeit mit anderer Begrünung erneut Eigenbedarf angemeldet werden? (Mieter lebt in völlig Unsicherheit)
- Kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten, obwohl die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde und der Vertrag damit rechtsgültig ist?
- Was passiert mit der Maklergebühr, die der Freund eingesackt hat? (gesetzt den Fall der Eigenbedarf war diesem tatsächlich nicht ersichtlich)
- Wenn der Mieter zurücktritt, müßte er ins Hotel ziehen und seine Möbel zwischenlagern, weil sich in 10 Tage keine neue Wohnung findet. Bleibt er allein auf den Kosten sitzen?