Okay. Schlüssel für Schließanlagen können nur mit der dazu gehörenden Codekarte nachgemacht werden. Habt ihr schon mal bei einem Schlüsseldienst nachgefragt, ob dieser Schlüssel tatsächlich zu einer Schließanlage gehört?
Beiträge von Mainschwimmer
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Kann es sein, dass das Gebäude nicht isoliert ist?
Es gibt keine (noch) Pflicht, nur wärmegedämmte Häuser/Wohnungen zu vermieten. Aber wenn man bei der Besichtigung der Wohnung die dunkle Sonnenbrille absetzt, kann man sehr leicht erkennen, ob z.B. ein älteres Haus nachträglich mit Styropor gedämmt wurde. Bei Neubauten fragt man den Vermieter, wie gut das Mauerwerk gedämmt ist.
Zitatdass der Vermieter absichtl. die Nk niedrig setzt damit er Mieter anlockt.
Der VM muss überhaupt keine Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Die Höhe ist ihm überlassen. Du müsstest schon beweisen, dass er euch mit der niedrigen Vorauszahlung bewusst getäuscht hat. Aber das wird dir wohl nicht gelingen.
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Woran erkennst du, dass so ein Vertrag wie du sagst, nicht abgeschlossen worden ist?
Dieser Vertrag ist ein unbefristeter Mietvertrag und kann jederzeit mit der Frist von 3 Monaten von euch gekündigt werden. Nächstmöglicher Termin wäre zum 31.08.
Dieser Satz: Mieter verpflichten sich über eine Mindestmietdauer von 3 Jahren, hat keinerlei rechtliche Auswirkungen und ist bestenfalls ein Wunschdenken des Vermieters.
Und bitte, auch wenn du die Smileys schön findest, hier im Forum solltest du sie nicht benutzen. Und noch eine Bitte: In meiner ersten Antwort habe ich dir 2 Stichworte gegeben. Über Google findest du dann die Antworten auf deine Fragen. Anstatt mit den Smileys zu spielen, solltest du besser Google nutzen.
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da wir selber einen für 55 Euro nachmachen lasssen können
Aus welchem Material ist dieser Schlüssel, Gold? Wenn es ein Schlüssel zu einer Schließanlage wäre, würde euer Schlüssel ja passen. Selbst wenn es eine separate Schließanlage wäre, ein Schlüssel dazu kostet keine 55,- Euro. Außer er wäre aus Gold.
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Wie kommen wir da wieder raus?
Wenn in dem Mietvertrag wirklich nur diese eine Satz zu der Befristung steht, dann ist das ein unbefristeter Mietvertrag und kann mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Suche bitte unter den Stichpunkten: qualifizierter Zeitmietvertrag, bzw. Mietvertrag mit Kündigungsausschluss bei Google. Dann wirst du erkennen, dass ihr keinen von beiden Verträgen abgeschlossen habt.
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und was hat das mit den 15 Prozent auf sich ?
Das sind Monate, nicht Prozent!
Deine andere Rechnung ist richtig, du wirst demnächst knapp 320,- Euro Miete (incl. kalter Nebenkosten) bezahlen müssen.
Ich würde auf dieses Mieterhöhungsverlangen nicht reagieren und abwarten, ob der VM dahinter kommt, dass er nicht rechnen kann. Das solltest du auch den anderen Mietern im Haus raten.
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wenn das AlG da ist.
Das ist doch Quatsch. Gerade weil du nur ein geringes Einkommen hast, kannst du dir am Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Da kostet dann die Beratung beim Anwalt gerade mal 10,- Euro.
Aber geh zu einem Anwalt für Mietrecht!
Adressen findest du bei Google.
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Dummkopf, dummschwätzen und sich nicht auskennen, alles wie gehabt !
Jetzt frage ich mich tatsächlich, wer hier der GAD (größter anzunehmender Dummkopf) ist, denn die Rechtshilfestelle beim Amtsgericht ist die Stelle, die zuständig ist für die Vergabe von Beratungsscheinen. Und der (Schein) wiederum hat mit dem hier Diskutiertem nichts zu tun.
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Das war mit Abstand die dümmste Antwort.
Danke für die Blumen. Damit wird deine Frage aber nicht intelligenter, oder du bist erst neu auf dieser Welt und hast von Bankgeschäften u.ä. noch nie etwas gehört.
Und jetzt sollte mit diesem Thread Schluss sein, denn mit jeder weiteren Einlassung von dir machst du dich lächerlicher.
Hast du überhaupt die Überschrift dieses Forums verstanden? Scheinbar nicht!
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So dumm ist die Frage gar nicht.
Ich weiß, die Frage könnte auch aus Syke kommen.
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Dies dürfte die mit Abstand dümmste Frage des Monats sei.
1. kann man für die Miete einen Dauerauftrag einrichten.
2. könnte man die Miete auch ein paar Tage früher überweisen.
3. sollte dir das Risiko zu groß sein, dass dein Bekannter das Geld für deine Miete anderweitig verbrät.
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Eröffne einen neuen Thread. Es ist ungehörig sich an einen bestehenden Thread mit einer Frage anzuhängen. Wer soll da noch auseinanderhalten, wer zu wem gehört?
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Miterschutz sagt ich soll warten bis ich was schriftliches in der Hand halte...
Das meine ich auch.
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Dürfen wir Schadensersatz wegen Heizkosten einklagen
Wie hoch ist denn der Schaden aud Euro und Cent?
Zitatund müssen wir den Strom bezahlen?
Wenn das so vereinbart war, ja.
ZitatBetriebskosten Abrechnung und Stromabrechnung gab es auch nicht!
Was ist denn dazu im Mietvertrag vereinbart?
ZitatWir benötigen dringend ihre Hilfe.
Die gibt es beim örtlichen Mieterverein (vielleicht), oder bei einem Anwalt für Mietrecht (mit Sicherheit). Die verstehen vielleicht auch den Sinn deines ganzen Textes.
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In dieser sind unter anderem Dinge wie die Zimmernummer, Zeitraum des Bewohnen, monatlicher pauschaler Mietzins und Kündigungsfrist geklärt.
Und das scheint wohl eher kein regulärer Mietvertrag nach dem Mietrecht, sondern ein Vertrag zu einem Wohnheim zu sein.
Also treffen die Regeln des strengen Mietrechts hier nicht zu und in Wohnheimen (mit Zimmernummer wie im Hotel) ist auch ein Hausfriedensbruch nicht möglich.
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meine Frage ist darf der Vermieter sowas überhaubt.
Nö, das darf er nicht. Darum den Schrieb ohne Unterschrift zurück, denn Änderungen des Mietvertrages müssen von beiden Vertragsparteien ausgehandelt und dann unterschrieben werden. Auch für den sozialen Wohnungsbau gilt, dass Schönheitsreparaturen zum Auszug nicht so einfach gefordert werden dürfen. Nur wenn Renovierungsbedarf besteht, muss was gemacht werden.
Was ist denn überhaupt im Vertrag zum Thema Schönheitsreparaturen vereinbart. Setzt doch bitte die entsprechende Seite des Vertrages hier ein.
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1. Die Wohnung wird nur für eine begrenzte Zeit, also zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Mindestmietzeit ist 2 monate. Kündigungsfrist bis zum 3. eines jeden Monats zum Ende des Monats.
Diese Klausel in einem Wohnungsmietvertrag ist ungültig! Dadurch hast du einen unbefristeten Mietvertrag, den der Vermieter nicht nach Lust und Laune kündigen kann.
Unter welchen Umständen dein Vertrag gekündigt werden könnte findest du hier: Mietrecht: Wohnungskündigungen
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Wäre denn eine solche Klage gerechtfertigt??
Das entscheidet kein Forum, erst recht nicht der User Fanta, der hier ganz offen die Vermieterfraktion vertritt. Und zwar solche Vermieter, die als Abzocker agieren.
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