Vor 7 Monaten gekündigt

  • Hallo,
    ich wohne seit 1 1/2 Jahren in einer kleinen Wohnung in Wittlich. Nach dem ich mich vor 8 Monaten anfing mich zu beschweren aufgrund eines undichten Fensters, Schimmel im Bad und der kaputten Waschmaschiene (Teil des Mietgegenstandes) bekam ich zuerst mündlich und dann schriftlich die Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen.
    Der Vertrag war befristet mit keiner Zeitangabe.In der Kündigung war mein Fehlverhalten aufgeführt, 3 malige Ruhestörung Nachts und der Rückstand einer halben Monatsmiete.In den 6 Wochen habe ich keine neue Wohnung gefunden darauf hin wurde mir 3 Monate zeit gegeben.Ich hatte immer noch keine bekommen. Ich redete mit meinem Vermieter und er sagte ich könne hier Wohnen bleiben nur sowas wie damals dürfe nicht mehr passieren. Der Rückstand war ausgeglichen und ich habe mir Kopfhörer gekauft.Dennoch ging das geekel der Nachbarn weiter. Sprüche wie " bist du immer noch hier " und laute Musik ihrerseits waren da noch das harmloseste.
    Dann im April ging es mir zuweit und ich habe mich mehrfach beschwert über alles was nicht in Ordnung war worauf mir gesagt wurde " Dann such dir doch ne neue Wohnung ".
    Jetzt nachdem ich gestern nach Abflussreiniger gefragt habe da der Abfluss in der Dusche dicht ist dauert es meinem Vermieter scheinbar zu lange und er hat mir eine Frist bis zum 1.7 gesetzt.
    Meine Frage: Ist die Kündigung noch Wirksam und welche Behörde hilft mir nicht auf der Straße zu landen?
    Bin seit Mitte April AlG1 Empfänger mit 690 euro gesammt. Danke

  • Zitat

    Der Vertrag war befristet mit keiner Zeitangabe.


    Erklär das mal genauer.

    Zitat

    worauf mir gesagt wurde " Dann such dir doch ne neue Wohnung ".


    Hast Du denn eine andere Antwort erwartet ?

    Zitat

    Jetzt nachdem ich gestern nach Abflussreiniger gefragt habe


    Wen ?

    Zitat

    Ist die Kündigung noch Wirksam


    Es wäre auch schnell eine Neue verfasst, alles kein Problem !

    Zitat

    und welche Behörde hilft mir nicht auf der Straße zu landen?


    Bei der biste doch schon.

    Zitat

    Bin seit Mitte April AlG1 Empfänger mit 690 euro gesammt.


    Weiß das dein lieber Obdachgeber ?

  • Im Vertrag steht §2 Mietdauer und Kündigung (zutreffendes bitte ankreuzen)


    Das Mietverhältnis beginnt am: 01.09.2011

    (x)1. Die Wohnung wird nur für eine begrenzte Zeit, also zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Mindestmietzeit ist 2 monate. Kündigungsfrist bis zum 3. eines jeden Monats zum Ende des Monats.

    Den Vermieter hab ich nach einem Pümpel bzw Abflussreiniger gefragt.

    Er weiß bescheid

    Einmal editiert, zuletzt von nardo85 (23. Mai 2013 um 16:38)

  • Zitat

    1. Die Wohnung wird nur für eine begrenzte Zeit, also zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Mindestmietzeit ist 2 monate. Kündigungsfrist bis zum 3. eines jeden Monats zum Ende des Monats.

    Diese Klausel in einem Wohnungsmietvertrag ist ungültig! Dadurch hast du einen unbefristeten Mietvertrag, den der Vermieter nicht nach Lust und Laune kündigen kann.

    Unter welchen Umständen dein Vertrag gekündigt werden könnte findest du hier: Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Mieterverein: Kündigung durch Vermieter


  • Das Mietverhältnis beginnt am: 01.09.2011

    (x)1. Die Wohnung wird nur für eine begrenzte Zeit, also zum vorübergehenden Gebrauch vermietet. Mindestmietzeit ist 2 monate. Kündigungsfrist bis zum 3. eines jeden Monats zum Ende des Monats.

    Die Kriterien für eine Befristung wurden nicht eingehalten, somit ist es ein unbefristeter Mietvertrag.
    Er könnte Ihnen erst mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich kündigen.

  • Das Mietverhältnis wurde ja bereits am 22.10.12 gekündigt
    Dann wäre die Frist ja schon abgelaufen!
    Es ist einfach zuviel mündlich gelaufen worüber ich eben keine Belege habe.
    Ist die damalige Kündigung also unwirksam?

  • Es ist einfach zuviel mündlich gelaufen worüber ich eben keine Belege habe. Ist die damalige Kündigung also unwirksam?


    Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, oder Dich mit dem Vermieter auf einen definitiven Termin schriftlich zu einigen.

  • Ich habe damals aufgrund zunehmender Nötigungen durch Nachbarn und Vermieter schriftlich mittgeteilt ich würde zu dem gesetzten Termin ausziehen! Ist das relevant? Meine Brife kommen teilweise nicht mehr an und heute hab ich ihn drauf angesprochen und er beleidigt mich lauthals!

    Zum Anwalt kann ich erst wenn das AlG da ist.

  • Zitat

    Ich habe damals aufgrund zunehmender Nötigungen durch Nachbarn und Vermieter schriftlich mittgeteilt ich würde zu dem gesetzten Termin ausziehen! Ist das relevant?


    Die Pointe immer schön zum Schluss, klasse.

  • Zitat

    wenn das AlG da ist.

    Das ist doch Quatsch. Gerade weil du nur ein geringes Einkommen hast, kannst du dir am Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Da kostet dann die Beratung beim Anwalt gerade mal 10,- Euro.

    Aber geh zu einem Anwalt für Mietrecht!

    Adressen findest du bei Google.

  • Der Vermieter ist auch nicht blöd,
    er wird wohl durch einen Anwalt vertreten sein. Habe eben den Antrag ausgefüllt brauche aber noch den bewilligungs Bescheid vom Amt. Zur Not muss ich ihn nochmal schicken lassen und diesesmal bei meine Eltern da meine Post auch nicht mehr ankommt. Bzw. vermutlich entwendet wird

  • Zitat

    Der Vermieter ist auch nicht blöd,


    Davon sollte man als M immer ausgehen.

    Zitat

    da meine Post auch nicht mehr ankommt. Bzw. vermutlich entwendet wird


    Von wem denn ?

  • Von den Heizelmänchen, ich habe keine Kamera vor dem Haus.
    Fakt ist das ein Einschreiben angekommen ist (Wert 70 Euro) und nicht im Briefkasten war trotz ausgetauschter Schlösser.
    Die letzte Abrechnung meines Arbeitgebers habe ich auch nicht erhalten.
    Im Januar bekam ich auch einen Brief mit Stundenzetteln nicht.

  • Heißt also, dass anscheinend nur Sendungen vom Arbeitgeber abhanden kommen.
    Wahrscheinlich ist diese Fa. ein großer Sauladen und verschlampt die Korrespondenz selber.

    Zitat

    Fakt ist das ein Einschreiben angekommen ist


    Ne, Fakt ist das eben Keines angekommen ist und Du nicht beweisen kannst, dass es mal in deinem Briefkasten war.

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