Zitatverweigerte die Vermieterin die Abnahme inkl. Protokoll.
Es steht auch ein keinem Gesetz geschrieben, dass ein Protokoll erstellt werden muss.
Zitatzunächst schlicht Schlüsselübergabe ja.
Und wo ist das Problem, den Schlüssel zurück zu geben?
Zitatverweigerte die Vermieterin die Abnahme inkl. Protokoll.
Es steht auch ein keinem Gesetz geschrieben, dass ein Protokoll erstellt werden muss.
Zitatzunächst schlicht Schlüsselübergabe ja.
Und wo ist das Problem, den Schlüssel zurück zu geben?
ZitatMietspiegel Gladbeck von 2011
Sonst gehts noch? Wenn du den Mietspiegel kennst, dann dürfte es doch wohl nicht so schwer sein, darin nach deiner Wohnung zu suchen. Wenn du aber meinst, dass das jemand für dich macht, dann kann ich über so viel Naivität nur den Kopf schütteln.
ZitatFür mich hat sich in der Wohnung nichts geändert ist das mit der Erhöhung erlaubt?
Das ist doch nicht der Punkt, ob sich für dich was geändert hat, oder nicht. Entscheidend ist einzig und allein, was im Mietspiegel zu deiner Wonung angegeben ist. Da hier niemand den Mietspiegel und deine Wohnung kennt, wirst du wohl ewig auf eine Antwort warten müssen.
Zitat1. Würden Sie empfehlen den Mietvertrag zu ändern und die Gartennutzung ausschließen ......
2. Wir zahlen pauschal 20 € pro Montat für die Gartenpflege. Ist das rechtens .....
Da diese Vereinbarung seit Beginn des Vertrages besteht, sehe ich nichts, was gegen Recht und Gesetz verstößt. Eine Änderung des Vertrages muss von beiden Vertragspartnern vorgenommen werden. Warum also sollte der Vermieter dem zustimmen?
Was andere Mieter bezahlen, oder auch nicht, betrifft nicht deinen Vertrag.
Zitat3. Jetzt will uns der Vermieter noch 20 € im Montat für die Treppenreinigung aufbrummen. Ist das rechtens?
Wenn die Treppenhausreinigung zu wünschen lässt kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung die Reinigung anderweitig deligieren.
Also, wenn über mir ein Elefant einen neuen Tanz trainieren würde, wäre mir das nicht Recht. Von einem Elefanten würde ich aber auch nicht erwarten, dass er mit mir darüber vorher spricht.
Hast du mit dem Mieter unter dir über dein Hobby gesprochen, oder erwartest du, dass er dein Getrampel klaglos hinnehmen muss?
ZitatBekommen noch 1000€ Kaution da wir direkt danach ausgezogen sind!
Da erlässt man einen Mahnbescheid, wenn die Zeit dafür reif ist.
Zum Thema Kaution hier lesen: Rückzahlung der Mieterkaution
Mahnbescheid hier: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7781877-1370604047477&Command=start
Zitatund ich möchte mich auch nicht beschimpfen lassen.
Dann nerv deinen Anwalt
ZitatSyker hat mir doch auch vernünftig geantwortet.
Dann warte auf weitere Antworten dieses Users!
Komm hör auf! Auch erfahrenen Laien ist eine Rechtsberatung verboten, aber das scheint dich nicht zu interessieren. Du willst für lau, möglichst in Schriftform dein Problem gelöst haben, richtig?
ZitatNein, ich wollte lediglich Tipps.
Und die haste gekriegt. Geh zum Anwalt, das ist ein Fall für den Experten und nicht für ein Forum, in dem nur Laien sind.
ZitatStaatsanwaltschaft ermittelt seit nun 1 Jahr.
Und jetzt meinst du, dass ein Forum weiter oder schneller ermitteln soll? Mit deinem Beitrag bist du bei BILD oder RTL2 bestimmt besser aufgehoben.
Dann lies bitte weiter, was der Gesetzgeber so schreibt.
ZitatWie soll B sich weiter verhalten ?
Einen neuen eigenen Thread eröffnen. Einfach eine Frage, die mit dem Eingangsbeitrag nichts zu hat, quasi als Antwort anzuhängen ist in keinem Forum gern gesehen.
ZitatWas kann ich tun?
Mal jemanden im Haus fragen, der sich mit solchen Dingen auskennt, wäre doch eine Möglichkeit. Und dann gibt es ja auch verschiene Möglichkeiten bei Toilettenspülungen. Welche du hast, kann ich leider nicht sehen.
(2) Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohnungseigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573, 573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a) gelten nicht für Mietverhältnisse über
1. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,
2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,
3. Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen, wenn sie den Mieter bei Vertragsschluss auf die Zweckbestimmung des Wohnraums und die Ausnahme von den genannten Vorschriften hingewiesen hat.
ZitatAch und das steht bitte wo im Gesetz?
Ich weiß mittlerweile, dass du von vielen Dingen keine Ahnung hast, aber den von mir zitierten § müsstest du aber finden. Schau mal genau, was ich geschrieben habe.
ZitatKann mein Vermieter bei unserem Fall eine Nachzahlung von Nebenkosten verlangen?
Was im Mietvertrag vereinbart wurde ist für dieses Mietverhältnis entscheidend. Eine Pauschale ist eine Pauschale und kann nicht so einfach abgeändert oder erhöht werden.
ZitatSorry habe nicht an die erleichterte Kündigung nach §573a gedacht,
klar das trifft auf dich zu, und eben 6 Monate Kündigungsfrist.
Wenn du heute kündigst würde die Frist am 31.12.2013 ablaufen.
Falsch! Das hat hier nichts mit § 573a zu tun. Für Untermietverhältnisse gibt es andere Regeln. Da der typische Untermieter vom Gesetz her keinen Kündigungsschutz nach § 549 Abs. II BGB genießt, kann mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei der Vermietung eines möblierten Zimmers ist die Frist noch kürzer.
Mehr dazu hier: Mietrecht: Die Kündigung eines Untermieters
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