Ist denn der dritte Stock bewohnt? Wenn ja, dann frage den Mieter nach seiner Berechnung der Heizkosten, bzw. wie groß seine Wohnung ist. Ist der Vermieter weiterhin unkooperativ, was die gesamte beheizbare Fläche des Hauses angeht, dann wende dich an einen Anwalt, der den Vermieter auf Herausgabe dieser Daten verklagt.
Beiträge von Mainschwimmer
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Und was sagt uns diese Aussage des TE?
Zitatobwohl ich den Aufzug nur in Ausnahmefällen nutze.
Hier kommt es doch wohl in erster Linie darauf an, was der TE geschrieben hat, oder?
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Ohne den Stellplatz hättest du hingegen gute Karten die Zahlung zu verweigern.
Auch dann nicht! Warum schreibst du wieder solchen Unsinn? Du setzt dich mit dieser Behauptung über ein Urteil des BGH hinweg. -
Sie schrieben: "grundsätzlich unzulässig". Gegen welche Norm würde hierbei verstoßen werden? Bzw.: Wenn der Vermieter am Ende nichts an dem Zustand der Wohnung aussetzt (bzw. aussetzen kann), wo läge das Problem?
Da du mir nicht glauben willst und mit unsinnigen Argumenten antwortest, solltes du dir das hier mal durchlesen (falls dein Intellekt mitmacht).
http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-abwohnen/ -
Ist es grundsätzlich unzulässig, wenn ich die letzten (beiden) Monatsmieten mit der Kaution verrechnen lasse? Zu erwähnen ist hierbei noch, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.
Das Abwohnen der Kaution ist grundsätzlich unzulässig und kann für den ausziehenden Mieter zu einer teuren Angelegenheit werden, weil die Gerichte diese Eigenmächtigkeiten entsprechend "honorieren". Und da spielt auch keine Rolle, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, denn das ist eine völlig andere "Baustelle". -
1. Wenn das genau so passiert ist, wie geschrieben, dann besteht kein Grund für eine Kündigung, für eine fristlose erst recht nicht.
2. Das Haus in dem ihr wohnt ist scheinbar eine Wohneigentümergemeinschaft. Das bedeutet, dass euer Ansprechpartner nur euer Vermieter ist, denn die Hausverwaltung hat mit den Mietern der Eigentümer nichts zu tun.
3. Wenn ihr euch an die Hausordnung haltet, besteht meiner Meinung nach kein Grund für eine Kündigung.
4. Ob es Sinn macht, Mitglied beim Mieterverein zu werden, ist allein eure Entscheidung. Vorteil ist, dass ihr schnelle Hilfe bei Mietproblemen erwarten könnt. -
Die Wohnung ist in Baden-Württemberg und fällt nicht in die Ausnahmeregelung.
Und ich dachte ihr habt nur Probleme mit dem hochdeutsch schwätze, mit dem Lesen sollte es aber klappen. In BW sind Einzelkaltwasserzähler nämlich Pflicht. Und wenn alle Wohnungen damit ausgestattet sind ist es auch Pflicht, das entnommene Wasser nach diesen Zählern abzurechnen.P.S. Ich wohne auch in BW.
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Und hier eine schöne Information zum Thema Einzelwasseruhren Kaltwasser: http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordnung.pdf
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Wir hatten sogar angeboten das wir sonst unsere Tonnen selbst anmelden. Bei unserem vorigen Vermieter war das auch so, da gab es nicht diese ungerechtigkeit.
Jede Mietpartei hatte ihre Tonnen selbst angemeldet.
Aber nicht in jeder Gemeinde ist das möglich. In den meisten Kommunen wird mittlerweile die komplette Immobilie abgerechnet und der Vermieter kann diese Kosten dann umlegen. -
Jede Mietpartei nutzt ihre gekennzeichneten Mülltonnen für sich die vom Erdgeschoss Mieter stehen sogar in dessen zugeteilten Keller...
Wo ist denn das Problem? Du schreibst doch selbst, dass jeder Mieter seine eigene Tonne hat, alo hat auch jeder Mieter die Leerung dieser Tonne zu bezahlen, also 50/50. Da in der Regel die Blaue Tonne für Papier und der Gelbe Sack kostenlos sind, sehe ich wirklich nicht, warum hier eine Änderung vorgenommen werden soll. -
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Hier findet ihr die Informationen zum Thema Eigenbedarf und was wichtig ist ein höchstrichterliches Urteil des BGH vom vorigen Jahr: http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/ei…r-vorhersehbar/
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Es steht aber auch nichts davon, dass die Wände in pink und braun verunstaltet wurden, oder? Hier ein kleines Farbblatt, welche Farben erlaubt und nicht erlaubt sind: http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf
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nouvaleur
Hast du Alzheimer oder hältst du das Forum hier für senil? Vor 1,5 Jahren hattest du die gleiche Frage schon einmal gestellt: https://forum.mietrecht.de/thread/8921-eh…%C3%BCllt-quot/ -
Wie will man denn den Zustand der Wohnung bei Einzug ohne Protokoll beweisen? Die genannten Farben gelten auch vor Gericht als Sachbeschädigung und müssen vom Vermieter nicht akzeptiert werden.
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Die Rechtslage ist so, dass der Vermieter diese Kosten der Entrümpelung zu den Betriebskosten nehmen und auf die Mieter verteilen darf. Dazu gibt es sogar ein höchstrichterliches Urteil, nur bin ich heute zu faul, um danach zu suchen. Wenn bei dem Gerümpel noch was Verwertbares ist, kann vielleicht ein Entrümpler die Klamotten kostenlos abholen.
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Wie war das noch mal, welcher Buchstabe wurde für den Vermieter vergeben, war das "Q"? Ich blick da nicht durch!
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Die Einrüstung des Hauses hat dein Leben in der Wohnung in welcher Form beeinträchtigt?
ZitatDieses betrachte ich also als konkludente Zustimmung zu meinem Schreiben an die Vermieterin.
Schon mal drüber nachgedacht, dass das der größte Unsinn des Tages ist? Mich wundert, dass du überhaupt Miete bezahlst, denn deine Vermiererin hat bestimmt mehr Geld als du.ZitatRein rechtlich stimmt sie also der Abänderung der Mietzahlung (minus 10 %) zu.
Der ist gut, selten so herzhaft gelacht. -
Betriebsundheizkostenabrechnungsüberprüfungsstellen gibt es leider nicht...
Stimmt nicht so ganz. Jeder Anwalt für Mietrecht oder der örtliche Mieterverein schauen sich die Unterlagen gerne an. Kostet halt einen Obolus in die Kaffeekasse oder auch mehr.Und für den Anfang solltest du dich mit dieser Seite vertraut machen: http://www.nebenkostenabrechnung.com/betriebskostenverordnung/
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Das liegt an dieser Pumpe.
Wenn doch der Übeltäter erkannt ist, dann muss die Pumpe ausgetauscht werden. Setzt eurem Vermieter eine Frist von 14 Tagen nach Datum und verlangt den Austausch gegen ein Modell mit normalem Stromappetit. Schreibt gleichzeitig, dass ihr, wenn er nicht in die Puschen kommt, die Pumpe in Selbstvornahme tauschen und die Kosten mit der Miete verrechnen werdet.
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