Beiträge von Mainschwimmer

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    Da ich es seltsam finde, dass es bei einem solchem Thema (Eigenbedarfskündigung soll ja Kündigungsgrund Nummer eins sein) keine klaren Regeln gibt.!?

    Klar gibt es Regeln, aber die sind wie so oft Auslegungssache. Fakt dürfte aber sein, dass der Erwerber eines Hauses bei einer Eigenbedarfskündigung immer die besseren Karten, wenn der Eigenbedarf ihn und seine Familie betrifft.

    Jetzt musst du nur noch eine Kammer an deinem zuständigen Amtsgericht finden und einen Anwalt, der den Richter davon überzeugt, dass der Erwerber des Hauses gefälligst in seiner (Miet)wohnung (?) zu bleiben hat, weil ihr nicht ausziehen wollt. Wenn du daran glaubst, dann glaubst du auch an den Weihnachtsmann.

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    mir gesagt das er Nachzahlung für 2011 haben will.


    Das ist tatsächlich etwas lange her. Wenn die Abrechnung bei dir nach Kalenderjahr (wie in den meisten Fällen) geht, dann hätte diese Rechnung spätestens am 31.12.2012 bei dir sein müssen.

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    Paket und zahle auch "Paket-Miete"


    Du meinst wohl Parkett. Für die Aufarbeitung ist immer der Vermieter zuständig. Solltest du aber Schäden am Parkett verursacht haben, wären die von dir zu beseitigen.

    Mietrecht: Parkett, Renovierung, Pflege

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    wie geht das, sowas hab ich noch nie erlebt..... brauche dringend rat und hilfe

    Dann solltest du zuerst keinen Roman schreiben, sondern nur die Fakten benennen. Zweitens wäre es für den Leser von Vorteil, wenn du da, wo es angebracht ist, einen Absatz machst. Sieh dir zum Vergleich andere Beiträge hier im Forum an. Du erwartest Hilfe, bist aber nicht bereit, die Fragen in lesbarer Form zu stellen. Wie soll das klappen?

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    In einem Haus mit 16 Parteien kann das inkl. Wartung, Montage, Kabel und Dosen durchaus soviel kosten.
    Hinzu kämen ja ggf. noch die Finanzierungskosten des Leasings.

    Das ist doch Quatsch, ganz großer Quatsch! Erstens hat der TE nicht von Leasing gesprochen, der VM meinte lediglich, dass die Anlage noch nicht abbezahlt sei. Und das klingt nicht nach Leasing. Und wenn schon Leasing, dann wird komplett geleast, da sind dann Kabel und Dosen mit dabei!

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    mit dem Mietspiegel ist kein unsinn,

    Richtig! Aber was du geschrieben hast ist Quatsch. Wenn es z.B. in Adorf keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, dann ist der aus Bstadt garantiert nicht gültig. Hast du den kleinen, aber feinen Unterschied erkannt?

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    Die Erkenntnis kommt daher weil es Gesetze/Regelungen an die sich ein Vermieter zu halten hat.

    Und das macht doch der Vermieter, in dem er Vergleichswohnungen benennt.

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    Der Vermieter wird seinen Grund gehabt haben, weswegen er eine Wohnung günstiger anbietet, sonst hätte er ja direkt alle "gleichgesetzt".


    Und das ist wiederum gelinde gesagt Unsinn. Wohnungen werden zu unterschiedlichen Zeiten (wieder)vermietet, dadurch entstehen in erster Linie unterschiedliche Mieten und für den Vermieter die Möglichkeit der Mietanpassung/erhöhung.

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    Stattdessen erhält jeder hilfesuchende eine klugscheisserische Antwort.

    Und trotzdam warst du so blö** und hast hier angefragt, das verstehe ich jetzt nicht. Wenn du aber der Meinung bist, dass dein Anliegen so einmalig ist, dass sich Berny & Co. Gedanken darüber machen, wie du deine Nachbarn unschädlich machen kannst, dann hast du dich getäuscht.

    Schon mal darüber nachgedacht, wer außer diesem Forum dein Ansprechpartner in Mietangelegenheiten ist? Mit sicherheit nicht, lieber motzt du hier rum.

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    und er meinte das die Anlage noch nicht abbezahlt sei.

    Das ist einzig sein Problem und diese Kosten kann er nicht auf die Mieter in dieser Form umlegen.

    Die einzige Möglichkeit, die er damals hatte, wäre eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung. Hier kann er dann 11% der Kosten für die Anlage auf alle Mieten umlegen. Das wären dann für jeden Mieter ein Betrag unter 10.- € pro Monat. Das würde die Miete erhöhen, hätte aber mit den Betriebskosten nichts zu tun.

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    Nach ganz langen Nachdenken war ich im übrigen auf die Idee mit dem Anwalt für Mietrecht auch schon gekommen .....

    Siehste, hat also geklappt.

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    Dass ich hier Hilfe bekomme - so wie es der Titel des Forums suggeriert.

    Schon mal drüber nachgedacht, dass die Zahl derer, die Google zwar kennen, aber es nicht nutzen, so groß ist, das Foren mithilfe dieser Suchmaschine Antworten finden? Da du die Antworten bereits gefunden hast, hast du dir selbst geholfen.

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    nichts für ungut, aber eine so sinnfreie und wenig hilfreiche Antwort habe ich hier nicht erwartet,

    Was hast du denn erwartet, eine kostenlose Rechtsberatung vielleicht? In diesem Forum werden Tipps und Meinungen, aber keine Rechtsberatungen genannt.

    Da du ja das Medium Internet zu nutzen verstehst und auch genügend Antworten gefunden hast, solltest du bitte weitere Gespräche mit einem Anwalt für Mietrecht führen.

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    Ein normales Einschreiben ist leider kein Beweis, das die Kündigung auch tatsächlich beim Vermieter zugegangen ist.


    Seit wann das? Ein normales (Einwurf)einschreiben ist sehr wohl beweisbehaftet, vorausgesetzt der Einlieferungsschein ist vorhanden und die Post kann den Einwurf in den Briefkasten nach der langen Zeit noch nachweisen.

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    Oder könnte der Vermieter auf die 5 Jahre Option bestehen? Vielen Dank für eure Hilfe

    Wenn laut Mietvertrag von einer Verlängerung von 5 Jahren die Rede ist, dann kann man auch nur diese Option wählen.

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    aber hab ich wohl pech gehabt was?

    Wieso Pech? Dir fehlen nur die richtigen Reiniger für Waschbecken und Toilette, dann klappt das auch. Wenn du schon eine Wohnung anmietest, dann solltest du auch wissen, dass dazu auch das Putzen und Entfernen von Kalk an Hähnen & Co. gehört. Sprech mal mit deiner Mutti/Mama darüber, die hat bestimmt ein paar Tipps auf Lager, sonst sieht deine Bude beim Auszug noch schlimmer aus.

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    geschweigedenn dich überhaupt mit meinem Post zu befassen!

    Nicht nur Quatschkopp, sondern großer Quatschkopp! Du hast die Musterabrechnung gesehen, so sollte eine BK-Abrechnung aussehen, damit sie von unbedarften Mietern gelesen und verstanden werden kann. Eine Rechtsprechung (Gesetz) gibt es dazu nicht. Wäre ja auch wohl witzig, wenn einem VM vorgeschrieben würde, in welche Zeile/Spalte er was einzutragen hätte.

    Lies dir die Betriebs- und Heizkostenverordnung durch. Das sind die Gesetze, an die sich dein Vermieter zu halten hat.

    Und wenn du dann die Abrechnung nicht lesen/verstehen kannst, dann sag das dem Vermieter, dass er sie so zu gestalten hat, dass dies ein normal gebildeter Mieter verstehen kann.

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