ZitatDa ich es seltsam finde, dass es bei einem solchem Thema (Eigenbedarfskündigung soll ja Kündigungsgrund Nummer eins sein) keine klaren Regeln gibt.!?
Klar gibt es Regeln, aber die sind wie so oft Auslegungssache. Fakt dürfte aber sein, dass der Erwerber eines Hauses bei einer Eigenbedarfskündigung immer die besseren Karten, wenn der Eigenbedarf ihn und seine Familie betrifft.
Jetzt musst du nur noch eine Kammer an deinem zuständigen Amtsgericht finden und einen Anwalt, der den Richter davon überzeugt, dass der Erwerber des Hauses gefälligst in seiner (Miet)wohnung (?) zu bleiben hat, weil ihr nicht ausziehen wollt. Wenn du daran glaubst, dann glaubst du auch an den Weihnachtsmann.