ZitatGib es irgendeine Rechtsgrundlage, die ich der jetzigen Vermieterin unter die Nase reiben kann?
Das ergibt sich doch erst, wenn der Text des Mietvertrages bekannt ist.
ZitatGib es irgendeine Rechtsgrundlage, die ich der jetzigen Vermieterin unter die Nase reiben kann?
Das ergibt sich doch erst, wenn der Text des Mietvertrages bekannt ist.
ZitatBin ich als Untermieterin verpflichtet, diese Kosten zu 50% zu übernehmen?
Das weiß hier niemand, was tatsächlich zu diesen Kosten im Mietvertrag vereinbart wurde.
ZitatIch weiß ich sollte mich mit der Hauptmieterin in Verbindung setzen usw. würde nur gern vorher wissen, was ungefähr Sache ist ...
Was Sache ist, ist nur zwischen euch zu klären, ein Forum hält sich da klugerweise im Hintergrund.
Zitatleider nennen Sie hier keine Quellen.
Warum sollte ich? Hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Anwaltshotline.
ZitatDer Vermieter hat jedoch zugestimmt, dass wir einen Nachmieter suchen können.
Und damit ist für ihn der Teil erfüllt. Oder hat er diese Zustimmung schriftlich gegeben, wenn ja, mit welchen Worten?
ZitatAußerdem habe ich dem Paar mündlich mitgeteilt, dass aufgrund der guten Bewerbersituation für uns nur noch Nachmieter zum 1.10.2013 in Frage kommen)
Seit wann bestimmt der auszugswillige Mieter, wann Nachmieter einzuziehen haben?
Zitatauch wenn es hier im Forum natürlich keinen Anspruch auf qualifizierte Kommentare gibt.
Richtig! Hier werden Meinungen und Erfahrungen aus jahrelanger Praxis wiedergegeben. Wenn Dir das nicht reicht, der Weg zum Anwalt ist auch online mögflich.
Zitatwürde ich zumindest die folgenden Internetquellen entgegen halten wollen:
Dann bitte auch genauer lesen, wie die einzelnen Fälle lagen.
Was steht denn überhaupt im Mietvertrag zu den Nebenkosten und einer möglichen Erhöhung? Wenn da nichts vereinbart ist, dann ist das reines Wunschdenken der Vermieterin und die soll warten, bis die gute Fee kommt und ihre Wünsche erfüllt.
ZitatWürden Sie meiner Interpretation der Rechtslage zustimmen? Falls nicht, warum nicht?
Egal was Sie vereinbaren. Es bestimmt immer noch der Vermieter, wen er als Nachmieter akzeptiert.
ZitatKönnen wir in dieser Situation darauf bestehen, dass der Aufhebungsvertrag zum 30.09.2013 gemacht wird?
Ein Aufhebungsvertrag ist immer das Ergebnis von Verhandlungen beider Vertragsparteien. Da gibt es nichts, worauf man bestehen könnte.
Zitat(bitte nur inhaltlich qualifizierte Kommentare)
Und darauf hat der Fragesteller keinen (rechtlichen) Anspruch, weil mit etwas mehr Mühe und mithilfe von Google diese Fragen garnicht erst geben müsste.
Wenn man einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht abschließt, frage ich mich, was daran so schwer zu verstehen ist.
Zitatich bezahle einen Pauschalbetrag WARM,
Das würde mich wundern, denn sogenannte Warmmiete ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt. Seit 2009 müssen die Kosten für Wärme und Warmwasser bei Zentralheizungen individuell erfasst und abgerechnet werden.
Was der Makler damals gesagt hat, wurde entweder falsch verstanden, oder der Wohnungsvermittler hatte keine Ahnung. Letzteres ist in dieser Berufsgruppe keine Seltenheit.
Aber egal, was der Makler gesagt hat, du müsstest doch mittlerweile wissen, ob du die Betriebs(neben)kosten als Pauschale oder als monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung bezahlst. Was steht denn dazu im Mietvertrag?
Da jeder Mieter quasi nur das Zimmer gemietet hat, die übrigen Räume stehen zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung, darf der Vermieter nur das angemietete Zimmer nicht ohne Erlaubnis betreten. Die übrigen Räume kann und darf er jederzeit betreten, um z.B. einen neuen Mieter einzuweisen.
Wer damit nicht klarkommt, der sollte sich nicht in solch ein Verhältnis einmieten.
ZitatNormalerweile wird die monatsmiete erst zum 4. bei mir abgebucht,
Da solltest du unbedingt mit der Bank reden. Der 4. des Monats ist für die Miete zu spät, das Geld muss bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein.
Bitte hier weiterlesen: Die F
ZitatWir zahlen sogar 30 Euro mehr Miete weil damals unser Bad renoviert wurde haben aber nicht das Recht auf ein Stück Garten?
Ganz ehrlich, selten so gelacht.
ZitatDie Gefahr wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden besteht, außer bei Wohnungsgesellschaften, doch immer.
Aber bei der erstmaligen Umwandlung einer Wohnung in eine Eigentumwohnung gibt es Fristen für den Erwerber. Und dieser Kündigungsschutz beträgt mindestens 3 Jahre:
Zitatsollten wir einfach eine schriftliche mängelanzeige beim vermieter machen und gut ist?
Das hättet ihr schon vor Jahren machen sollen.
Zitataber ist ja ein freies internet.
Und das ist der mit Abstand dümmste Spruch des Monats. Versuche mal darüber nachzudenken, dass du hier als Fragesteller/Bittsteller auftauchst. Da sollte man sich zuerst über die Geflogenheiten eines Forums informieren und ein paar Beiträge lesen. Aber solche Grundvoraussetzungen des "freien Internets" scheinen dir völlig fremd zu sein.
Und jetzt mach dich am besten vom Acker!
ZitatAber keine externe Firma.
Quatsch! Dir wäre es also lieber wenn der Vermieter eine Handvoll seiner eigenen Mitarbeiter zur Bestandsaufnahme losschickt? Willst du, oder kannst du nicht verstehen, dass ein Großvermieter solche Aufgaben an Dienstleister vergibt? Wir reden hier nicht von dem privaten Vermieter, der ein paar Wohnungen unterhält. Hier dürfte wohl ein Großunternehmen wie die DA den Wohnungsbestand katalogisieren, weil man den Weg zur Börse einschlägt.
Zitatder Abrechnungszeitraum ist aber auf der Abrechnung ab dem 1.06.2012-31.05.2012. Ist das so richtig????
Nö, natürlich nicht, weil das zweite Datum vor dem ersten liegt.
Zitatwenn Sie mit Ihrem Beitrag einfach nur provozieren möchten, ist dies natürlich Ihnen überlassen.
Der Einzige der provoziert bist du mit dieser Frage. Wenn ich ein Problem mit Wasser hätte, würde ich zuerst den Lieferanten, nämlich die Stadtwerke, informieren. Wenn du aber der Meinung bist, dass die hier mitlesen, hast du dich getäuscht.
Und wenn du schon die Thermenwartung 2011 heraus rechnest, solltest du auch die 36,60 € Verbrauchsmaterial abziehen. Dieser Posten ist in der Betriebskostenverordnung unbekannt und muss deshalb von dir als Mieter nicht bezahlt werden.
Macht zusammen 140,07 €, die du unter keinen Umständen bezahlen musst.
ZitatIst diese forderung nicht verjährt?
Das nennt man verfristet. Der Vermieter hatte ein Jahr Zeit für die Abrechnung. Jetzt kommt die Forderung zu spät:
ZitatHat es einen Sinn das Anliegen weiterzuverfolgen und auf den zuständigen Mitarbeiter zu warten oder wäre das voraussichtlich Zeitverschwendung?
Wenn ich darauf eine schlüssige Antwort hätte, säße ich nicht zuhause am PC sondern wäre in Berlin im Wahlkampfteam ein gefragter Mann.
Zitatdenn es ist der selbe Text mit der selben Formatierung wie hier^^
Und das ist gelinde gesagt, ganz großer Quatsch. Warum sind denn in dem anderen Forum 2 verschiedene Beiträge von dir? Einmal Text ohne Absatz und dann ein halbwegs formatierter 2. Versuch?
Das musst du uns nicht erzählen, sondern deinem Vermieter. Und wenn der sich mit diesen Dingen auskennt, dann wird er lieber bis zum Ende aller Tage die Miete um 330,- € fürs ganze Haus pro Jahr anheben.
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