Beiträge von Mainschwimmer

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    Bin ich als Untermieterin verpflichtet, diese Kosten zu 50% zu übernehmen?

    Das weiß hier niemand, was tatsächlich zu diesen Kosten im Mietvertrag vereinbart wurde.

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    Ich weiß ich sollte mich mit der Hauptmieterin in Verbindung setzen usw. würde nur gern vorher wissen, was ungefähr Sache ist ...


    Was Sache ist, ist nur zwischen euch zu klären, ein Forum hält sich da klugerweise im Hintergrund.

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    leider nennen Sie hier keine Quellen.

    Warum sollte ich? Hier ist ein Forum und nicht die kostenlose Anwaltshotline.

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    Der Vermieter hat jedoch zugestimmt, dass wir einen Nachmieter suchen können.

    Und damit ist für ihn der Teil erfüllt. Oder hat er diese Zustimmung schriftlich gegeben, wenn ja, mit welchen Worten?

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    Außerdem habe ich dem Paar mündlich mitgeteilt, dass aufgrund der guten Bewerbersituation für uns nur noch Nachmieter zum 1.10.2013 in Frage kommen)

    Seit wann bestimmt der auszugswillige Mieter, wann Nachmieter einzuziehen haben?

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    auch wenn es hier im Forum natürlich keinen Anspruch auf qualifizierte Kommentare gibt.

    Richtig! Hier werden Meinungen und Erfahrungen aus jahrelanger Praxis wiedergegeben. Wenn Dir das nicht reicht, der Weg zum Anwalt ist auch online mögflich.

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    würde ich zumindest die folgenden Internetquellen entgegen halten wollen:

    Dann bitte auch genauer lesen, wie die einzelnen Fälle lagen.

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    Würden Sie meiner Interpretation der Rechtslage zustimmen? Falls nicht, warum nicht?

    Egal was Sie vereinbaren. Es bestimmt immer noch der Vermieter, wen er als Nachmieter akzeptiert.

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    Können wir in dieser Situation darauf bestehen, dass der Aufhebungsvertrag zum 30.09.2013 gemacht wird?

    Ein Aufhebungsvertrag ist immer das Ergebnis von Verhandlungen beider Vertragsparteien. Da gibt es nichts, worauf man bestehen könnte.

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    (bitte nur inhaltlich qualifizierte Kommentare)

    Und darauf hat der Fragesteller keinen (rechtlichen) Anspruch, weil mit etwas mehr Mühe und mithilfe von Google diese Fragen garnicht erst geben müsste.

    Wenn man einen Mietvertrag mit Kündigungsverzicht abschließt, frage ich mich, was daran so schwer zu verstehen ist.

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    ich bezahle einen Pauschalbetrag WARM,

    Das würde mich wundern, denn sogenannte Warmmiete ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt. Seit 2009 müssen die Kosten für Wärme und Warmwasser bei Zentralheizungen individuell erfasst und abgerechnet werden.

    Was der Makler damals gesagt hat, wurde entweder falsch verstanden, oder der Wohnungsvermittler hatte keine Ahnung. Letzteres ist in dieser Berufsgruppe keine Seltenheit.

    Aber egal, was der Makler gesagt hat, du müsstest doch mittlerweile wissen, ob du die Betriebs(neben)kosten als Pauschale oder als monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung bezahlst. Was steht denn dazu im Mietvertrag?

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    Normalerweile wird die monatsmiete erst zum 4. bei mir abgebucht,

    Da solltest du unbedingt mit der Bank reden. Der 4. des Monats ist für die Miete zu spät, das Geld muss bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein.

    Bitte hier weiterlesen: Die F

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    sollten wir einfach eine schriftliche mängelanzeige beim vermieter machen und gut ist?

    Das hättet ihr schon vor Jahren machen sollen.

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    aber ist ja ein freies internet.

    Und das ist der mit Abstand dümmste Spruch des Monats. Versuche mal darüber nachzudenken, dass du hier als Fragesteller/Bittsteller auftauchst. Da sollte man sich zuerst über die Geflogenheiten eines Forums informieren und ein paar Beiträge lesen. Aber solche Grundvoraussetzungen des "freien Internets" scheinen dir völlig fremd zu sein.

    Und jetzt mach dich am besten vom Acker!

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    Aber keine externe Firma.

    Quatsch! Dir wäre es also lieber wenn der Vermieter eine Handvoll seiner eigenen Mitarbeiter zur Bestandsaufnahme losschickt? Willst du, oder kannst du nicht verstehen, dass ein Großvermieter solche Aufgaben an Dienstleister vergibt? Wir reden hier nicht von dem privaten Vermieter, der ein paar Wohnungen unterhält. Hier dürfte wohl ein Großunternehmen wie die DA den Wohnungsbestand katalogisieren, weil man den Weg zur Börse einschlägt.

    Und wenn du schon die Thermenwartung 2011 heraus rechnest, solltest du auch die 36,60 € Verbrauchsmaterial abziehen. Dieser Posten ist in der Betriebskostenverordnung unbekannt und muss deshalb von dir als Mieter nicht bezahlt werden.

    Macht zusammen 140,07 €, die du unter keinen Umständen bezahlen musst.

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    denn es ist der selbe Text mit der selben Formatierung wie hier^^

    Und das ist gelinde gesagt, ganz großer Quatsch. Warum sind denn in dem anderen Forum 2 verschiedene Beiträge von dir? Einmal Text ohne Absatz und dann ein halbwegs formatierter 2. Versuch?

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